In den Studiengang Magister Hauptfach kann man sich einschreiben bis einschließlich WiSe 2005 / 06. Dieser Studiengang läuft dann aus und wird durch den BA ersetzt. Das Studium umfasst insgesamt 70 SWS. Entsprechend der auslaufenden Lehramtsstudiengänge werden im Magister-Studiengang die Teilbereiche A – C sowie die Teilgebiete A 1, 2 etc. unterschieden.
Grundstudium
Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung mindestens 36 Semesterwochenstunden (SWS) nachgewiesen werden. Verpflichtend sind:
- die erfolgreiche Teilnahme am Logikkurs (Vorlesung plus Übung). Dieser wird mit einer Klausur abgeschlossen;
- die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Praktische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie I (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
- die Teilnahme am Grundkurs Theoretische Philosophie II (Vorlesung und ein zugeordnetes Proseminar);
- die Teilnahme an einem Seminar aus den Bereichen A 4 oder C 2-7.
In Zukunft werden die Grundkurse nicht mehr eigens ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dieser Seite.
Darüber hinaus ist die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden zu belegen.
Verpflichtend sind drei Proseminarscheine, davon einer aus der Praktischen Philosophie, einer aus der Theoretischen Philosophie und einer aus den Teilgebieten A 4 oder C 2-7 nach Wahl.
Verpflichtend ist ebenso der Leistungsnachweis im Logik-Kurs, der mit einer Klausur abgeschlossen wird.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus der Logik-Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Logik-Klausur findet im Anschluss an die Logik-Veranstaltung statt und gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung. Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich vor allem auf zwei Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und ein Thema aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Hauptstudium
Insgesamt müssen im Hauptstudium mindestens 34 SWS belegt werden. Es müssen vier Leistungsnachweise aus vier verschiedenen Teilgebieten und mindestens zwei verschiedenen Epochen erworben werden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 SWS zu belegen.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus der Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit sowie aus einer mündlichen Prüfung. Für die Hausarbeit stehen vier Monate zur Verfügung. Die mündliche Prüfung von 45 Minuten bezieht sich auf drei Themen aus verschiedenen Teilgebieten und mindestens zwei Epochen.