Frage:
Darf ich alle Artikel eines Zeitschriftenheftes, das im Internet zur Verfügung steht, herunterladen?
Antwort:
Das Urheberrecht erlaubt nur die Kopie einzelner Artikel aus einem Zeitschriftenheft. Dies gilt aber nur pro Bestellung oder pro Download-Vorgang. Sie können also in mehreren Versuchen durchaus ganze Hefte herunterladen. Bitte beachten Sie: Die Volltexte der Artikel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden.
Kein Verlag erlaubt dagegen den systematischen Download von Artikeln, z.B. durch Webcrawler. Der Verlag kann eine solche Vorgehensweise als Vertragsbruch werten und die gesamte Universität durch Abschalten des Zugangs bestrafen. Verlage, die hier bekanntermaßen empfindlich reagieren, sind z.B. Blackwell und Annual Reviews. Die Universität Münster kann den Verursacher vom Zugang zum Hochschulnetz ausschließen.
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