Frage:
Können sie mir mitteilen, wie deutschsprachige Journals im Rahmen der Habilitationskriterien bewertet werden? Ich hatte gehört, dass diese prinzipiell als Klasse II Journal bewertet würden, um deren Position gegenüber englischsprachigen Journals zu stärken.
Antwort:
Nein, das stimmt leider nicht, auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre. Maßgeblich sind die Habilitationskriterien[1] der Medizin Fakultät der Universität Münster. Dort steht nichts von deutschsprachigen Titeln:
„Der Habilitand/die Habilitandin muss bei der Einreichung 12 Originalarbeiten publiziert bzw. im Druck haben. Geteilte Erstautorenschaften, wenn sie im Artikel erwähnt sind und Letztautorenschaften zählen, wie Erstautorenschaften. Davon muss er/sie 6 mal Erstautor/in sein; von diesen müssen 4 in Klasse 1 bzw. 2 erschienen sein. Zusätzlich muss der Habilitand/die Habilitandin einen Übersichtsartikel publiziert oder im Druck haben. Die Originalarbeiten werden nach folgendem Punktesystem bewertet, um fachspezifische Unterschiede auszugleichen. Insgesamt sind 35 Punkte nötig.
Bewertung von Originalarbeiten je nach Journal:
Klasse 1 Journal (= die ersten 20% der gelisteten Journale einer Kategorie) 7 Punkte
Klasse 2 Journal (= 21 – 60% der gelisteten Journale einer Kategorie) 5 Punkte
Klasse 3 Journal (= 61 – 100% der gelisteten Journale einer Kategorie) 2 Punkte“
Sie hatten vielleicht an den AWMF-Vorschlag [2] gedacht, bei deutschsprachigen Zeitschriften, die im Science Citation Index (SCI) und Social Sciences Citation Index (SSCI) gelistet sind, den Impact Faktor zu verdoppeln, bzw. Originalarbeiten aus Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind, mit einem „äquivalenten Impactfaktor“ von 0,2 zu bewerten. Dieser Vorschlag ist aber kein Bestandteil der Münsteraner Habilitationskriterien.