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European Pharmacopeia online

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Die European Pharmacopoeia (Ph. Eur.) ist das Referenzwerk für die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln in Europa. Alle hier hergestellte Medizin muß den Standards der Ph. Eur. entsprechen. Hersteller ist die EU und hier das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (Produktinformation). Analyseverfahren oder Drogen, die nur in Deutschland geläufig sind, werden im Deutschen Arzneibuch (DAB) geregelt. Das DAB wurde in seiner Struktur der Ph. Eur. angepasst. Nach und nach “wandern“ immer mehr Texte aus dem DAB in die Ph. Eur., so dass das DAB schrumpft. Es wird aber sicher immer ein nationales Arzneibuch geben für die Vorschriften, die nicht europaweit gelten. Das DAB ergänzt das Europäische Arzneibuch.

  1. Um die European Pharmacopoeia Online (EPO) zu nutzen, rufen Sie die folgende Homepage auf: http://online.edqm.eu/
  2. Wählen Sie das Supplement aus, welches Sie benötigen (im Moment ist 6.1 aktiv gültig, 6.2 ist zur Vorbereitung freigeschaltet). Beim ersten Aufruf muß ein Plugin (SafeView) installiert werden, das Ihren Rechner in die Lizenz der Universität Münster aufnimmt.
  3. Die Zweigbibliothek Medizin hat eine Campuslizenz gekauft: Das bedeutet, dass maximal 200 festgelegte Rechner Zugriff auf die European Pharmacopeia Online 2008 (6.0 – 6.2) haben dürfen.

1800 spezielle und allgemeine Monographien werden hier veröffentlicht. Sie enthalten alle Typen von aktiven Substanzen, die für pharmazeutische Produkte verwendet werden, s.u. für eine Liste. Außerdem werden Arzneiformen, allgemeine Monographien, Materialien und Behälter, Nähte, allgemeine Methoden mit Abbildungen oder Chromatogramme und Reagentien beschrieben:

epo004.jpg Allergen products (1063)
– Dosage Forms monographs (published in the Dosage Forms section)
– Essential oils (2098)
– Extracts (0765)
– Herbal drug preparations (1434)
– Herbal drugs (1433)
– Herbal drugs for homoeopathic preparations (2045) (published in the – Homoeopathic Preparations section)
– Herbal teas (1435)
– Homoeopathic preparations (1038) (published in the Homoeopathic Preparations section)
– Immunosera for human use, animal (0084)
– Immunosera for veterinary use (0030)
– Methods of preparation of homoeopathic stocks and potentisation (2371) (published in the Homoeopathic Preparations section)
– Monoclonal antibodies for human use (2031)
– Mother tinctures for homoeopathic preparations (2029)
(published in the Homoeopathic Preparations section)
– Products of fermentation (1468)
– Products with risk of transmitting agents of animal spongiform encephalopathies (1483)
– Radiopharmaceutical preparations (0125)
– Recombinant DNA technology, products of (0784)
– Substances for pharmaceutical use (2034)
– Vaccines for human use (0153)
– Vaccines for veterinary use (0062)
– Vegetable fatty oils (1579)

Weitere Informationen (englisch)

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.