Schlagwort-Archive: Urheberrecht

Open Access: das Urheberrecht

Die jüngste Meldung der ULB zur Internationalen Open Access-Woche:

„Open-Access-Publikationen sind in gleicher Weise wie gedruckte Publikationen urheberrechtlich geschützt!
Nach deutschem Recht kann das Urheberrecht nicht übertragen werden. Der/die Urheber*in kann aber z. B. einem Verlag Verwertungsrechte gewähren.
Autor*innen sollten dabei darauf achten, im Vertrag nicht das sogenannte ausschließliche, sondern immer nur ein einfaches Nutzungsrecht abzutreten: Nur so bleibt gewährleistet, dass sie weiterhin über die Verwertung ihrer Publikation bestimmen dürfen.
Bitte lesen Sie daher Veröffentlichungsverträge sehr aufmerksam und holen Sie sich Rat ein, wenn Sie z. B. einen Passus nicht verstehen oder sich nicht sicher sind, welche Rechte sie abtreten und welche Sie behalten!

Bei einer Open-Access-Publikation können Nutzungsrechte z. B. durch die international verbreiteten Creative-Commons-Lizenzen (CC) definiert werden. Die Lizenzen CC-BY („Namensnennung des Urhebers“) und CC-BY-SA („Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen“) werden dem Open-Access-Gedanken am besten gerecht.“

Grafik © CC

 

Digitale Hochschule NRW: Online-Rechtsinformationszentrum

Über die Digitale Hochschule NRW widmen sich 42 Hochschulen aus NRW sowie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen dem Thema der digitalen Transformation. Für das Online-Landesportal für Studium und Lehre ist dementsprechend eine Rechtsinformationsstelle aufgebaut worden, an die Lehrende und Studierende der Hochschulen in NRW ihre rechtlichen Fragen unmittelbar richten können und von der sie Auskunft erhalten.

„Das „Rechtsinformationszentrum“ ist ein von der DH.NRW gefördertes Programm unter dem Dach des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster. Zweck des Zentrums ist die Beantwortung von rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Online-Lehre entstehen. Hier können sich Lehrende und Studierende mit Fragestellungen direkt an das Informationszentrum wenden. Durch die Bereitstellung zahlreicher Informationsmaterialien werden neben der Beantwortung von Anfragen die lokalen Beratungseinrichtungen an den Hochschulen unterstützt. Außerdem finden Informationsveranstaltungen, Schulungen und Webinare zu ausgewählten Rechtsthemen statt. Themenschwerpunkte stellen insbesondere das Urheber-, Datenschutz-, Medien- und Prüfungsrecht dar. Durch dieses Konzept des Rechtsinformationszentrums soll die digitale Lehre juristisch gefördert und unterstützt und sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.“

Komplette Meldung des ITM nebst weiterführenden Links hier.

 

Grafik © Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW   

Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht

In ihrer ersten Pressemitteilung des Jahres ruft das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zum öffentlichen Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulforschung im Urheberrechtsgesetz auf. Konkret geht es um den neuen Absatz 4 des §38 des Urheberrechtsgesetzes, der seit Anfang 2014 Gültigkeit hat und das Zweitveröffentlichungsrecht betrifft.

In der Begründung zu dieser Norm wird die Einschränkung dieses Rechtes deutlich: „Dies [das neue Zweitveröffentlichungsrecht] umfasst Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.”

Vor diesem Hintergrund hat das Aktionsbündnis gegen die Diskriminierung der Hochschulforschung im Urheberrecht eine Petition bei openPetition eingestellt: „Dieser Protest kann von allen unterzeichnet werden, die ein umfassendes und nicht-diskriminierendes Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und einen raschen und freizügigen Zugriff zum Wissen, vor allem zu dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissen haben, einfordern.“

Foto: Institute for Science Networking Oldenburg

24.4.: Vortrag „Einführung in das Urheberrecht“

Einführung in das Urheberrecht für Studierende & (Nicht-)Wissenschaftler/innen

Ass. Jur. Matthias Försterling vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht erläutert in obigem Vortrag verständlich und praxisnah die Grundlagen des Urheberrechts. Es geht u.a. darum, wer und was geschützt ist, wie man sich gegen die Verletzung der eigenen Rechte wehren kann und wie man mit eigenen Werken Geld verdient.

Termin: Mittwoch, den 24.4.13 von 18:15-19:45 Uhr
Ort: Hörsaal H3, Hörsaalgebäude Schlossplatz 46
Einschätzung: Empfehlenswert

Die Veranstaltung ist übrigens kostenlos.

[via ZB Chem News]