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Auf Nimmerwiedersehen, WhatsAPP

Gestern berichteten die Online-Medien und heute Morgen steht es in allen Zeitungen Milliarden-Übernahme: Facebook kauft WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.

Wie Heise Online meldet, ist das 2009 gegründete Unternehmen mit etwa 450 Millionen aktiven Nutzern eines der erfolgreichsten Startups und größer/profitabler als andere soziale Netzwerke wie LinkedIn, Google+ oder Twitter.

Auch wenn schnell der beruhigende Satz fiel „Für User ändert sich nichts“, denke ich mal, dass Zuckerberg WhatsAPP nicht nur gekauft hat, um einen lästigen Konkurrenten auszuschalten, sondern dass es ihm um die privaten Informationen geht, die wir alle so fleissig darüber verteilen, inkl. unsere gesamten Kontakte, ob offline oder online…

Ich werde mich deshalb von WhatsAPP verabschieden und habe auch schon Ausschau nach Alternativen gehalten. Mir gefällt Viber von der Optik her ganz gut, habe aber keine Ahnung, wie die den Datenschutz handeln … Was nutzen Sie?

Mitschnitte im Hörsaal: Twittern erlaubt, Filmen verboten

Jonas Krumbein berichtet unter dem Titel Mitschnitte im Hörsaal: Twittern erlaubt, Filmen verboten im Berliner Tagesspiegel von heute über Studenten, die Probleme bekommen haben, weil sie das Urheberrecht nicht beachtet hatten.

Und das geht schnell:

  • Video-/Audiomitschnitt/Übertragen von Skypen von Vorlesungen: Verboten!
  • Übertragen von Vorlesungen per Skype: Verboten!
  • Abfotografieren von in der Vorlesung benutzten Folien:
    Verboten!
  • Vorlesungskripte oder -Handouts veröffentlichen: Verboten!
  • Die Vorlesung mitschreiben: Erlaubt
  • Zitate aus der Vorlesung twittern: Erlaubt
  • Vorlesungsskript für die kranke Kommilitonin kopieren: Erlaubt

Der Tagesspiegel:

Gerade beim Mitschneiden, Übertragen und Veröffentlichen von Vorlesungen müssten Studenten nicht nur das Urheberrecht beachten. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu verletzen, sei eine Straftat. Verstöße ahndet der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen.

Wenn man eines der verbotenen Dinge tun möchte, muß man auf jeden Fall den Dozenten um Erlaubnis fragen. Manchmal bewahrt einen aber auch das nicht vor Strafe, wenn der Dozent selber urheberrechtlich geschütztes Material verwendet hat, wie z.B. Abbildungen aus Büchern. Diese dürfen zwar laut Schrankenregelung §52a des Urheberrechts (auch ohne Erlaubnis des Buchautors) einem beschränkten Kreis zu Zwecken der Wissenschaft und Lehre zugänglich gemacht, aber eben nicht öffentlich ins Internet gestellt werden.

Die häufigsten Urheberrechtsverstöße finden Sie in dem Podcast Urheberrecht in der Vorlesung

Abmahnfalle Fotos: 8 Regeln zur Veröffentlichung von Bildern im Internet


Foto: gemeinfrei (public domain) laut Wikimedia Commons

Holger Bleich und Joerg Heidrich, die bekannten Rechtsspezialisten des c’t Magazins, haben unter dem Titel Fotofallen: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web ein äußerst lesenswerte Anleitung zur rechtlichen Seite der Veröffentlichung von Bildern im Internet geschrieben. In der Hauptsache geht es darum, die (manchmal engen und oft unbekannten) Grenzen des Urheberrechts zu beachten und damit kostspielige Abmahnverfahren zu vermeiden.

Das Risiko eines Abmahnverfahrens mit u.U. vierstelligen Schadenssummen betrifft beileibe nicht nur Webmaster oder Hobby-Webmaster, sondern jederman, der z.B. via Facebook, Flickr, Picasa oder Twitter Bilder hochlädt und so im Internet öffentlich – d.h. einem größeren Personenkreis – zugänglich macht. Das kann auch ein Freundeskreis sein.

  1. Prüfung: Gleich ob es sich um selbst gemachte oder im Internet gefundene Fotos handelt: Jede Veröffentlichung erfordert eine genaue Prüfung des jeweiligen (Rechts)Sachverhaltes.
  2. Urheberrecht: Jedes, aber auch wirklich jedes Bild (und sei es – laut c’t – „ein verwackelter Urlaubsschnappschuss“) ist automatisch rechtlich geschützt, d.h. der Fotograf hat als Urheber das volle Recht an seinem Schnappschuß und entscheidet ganz alleine darüber, wo und wie es veröffentlicht wird. Jeder, der dieses Foto nutzt, muß sich dem diesbzgl. Willen des Fotografen unterwerfen. Nutzt er das Foto entgegen oder in Unkenntnis des Fotografenwillens, muß er sich nicht wundern, wenn ihn die volle Härte des Gesetzes (bzw. des Abmahnwesens) trifft.
  3. Namensnennung: Wenn der Fotograf das Bild ins Internet stellt mit den Zusatz, dass es frei genutzt werden kann (meist als Creative Commons Lizenz wie z.B. in Wikimedia Commons), müssen Urheber und Lizenz genannt werden. Beispiel siehe Kardiotokograf unten.
  4. Lizenzerwerb: Wenn der Zusatz fehlt, dass ein Bild frei genutzt werden kann, muss der Urheber ausfindig gemacht und das Recht zur Veröffentlichung erbeten oder erkauft werden.
  5. Öffentliche Gebäude: Auch für selbst gemachte Fotos gelten diverse Einschränkungen: So können öffentliche Gebäude (wie z.B. der Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel) unter einem Urheberrechtsschutz stehen, das ein Fotografieren zwar erlaubt, nicht aber die Weiterverbreitung. Das Foto „trägt“ dann das Urheberrecht der Eiffelturm-Vermarktungsgesellschaft und muss wie unter (4) behandelt werden.
  6. Das Recht am eigenen Bild: Jede Person, die auf einem Bild zu erkennen ist, muß der Veröffentlichung (im Internet) zugestimmt haben. Da die Beweislast beim Fotografen (dem Veröffentlicher) liegt, empfiehlt c’t eine schriftliche Erklärung aller fotografierten Personen einzuholen. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen oder wenn jemand bei einer Aufnahme des Prinzipalmarktes „halt im Bild rumsteht“. Die Personen dürfen jedoch nicht klar zu erkennen sein.
  7. Panoramafreiheit: In Deutschland dürfen öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografiert werden. Diese Freiheit endet sobald man sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet, sondern auf Privatbesitz. So können z.B. die in einem Zoo gemachten Bilder nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, sondern benötigten u.U. die Erlaubnis der Zoodirektion.
  8. Lizenzgebühren: Für privat verwendete Fotos gelten im Prinzip die gleichen Gesetze wie für kommerziell verwendete, nur dass man eventuell vom Rechteinhaber nicht so stark oder gar nicht zur Kasse gebeten wird.


Kardiotokograf. Foto: (c) CC-BY-SA Martin Hawlisch / Wikimedia Commons

Die Autoren raten zusammenfassend:

Meiden Sie Bildmaterial aus unbekannter Quelle. Beziehen Sie fremde Bilder wann immer möglich aus seriösen Quellen, also etwa von den genannten etablieren Stock-Photo-Agenturen. Um dubiose Angebote, die ihre Fotos oder Grafiken als „royalty free“ und kostenlos anpreisen, sollten Sie einen großen Bogen machen. Dahinter verbergen sich oft Abzocker, die Sie im Nachhinein zur Kasse bitten wollen. Gewöhnen Sie sich an, unter jede verwendete Abbildung einen Copyright- oder Quellenhinweis zu platzieren.

Wenn Sie diese Punkte beachten, sollten Sie hoffentlich nicht Opfer einer Abmahnung werden. Wenn doch, finden Sie im zitierten c’t Artikel und bei Wikipedia weiterführende Informationen.

Twitter embedded Tweets

Twitter hat es nun ermöglicht, Tweets auf einfache Art und Weise in seine Webseiten einzubetten. Dazu ruft man über Öffnen/Details die Detailansicht eines Tweets auf.

Dort klickt man auf „Diesen Tweet integrieren“ und erhält ein Auswahlmenü, in dem man zwischen HTML, Kurzwahl und Link wählen kann.

Man kopiert nun den angebotenen HTML-Text in eine beliebige Webseite, für die man Schreibberechtigung hat. Im folgenden habe ich mal einen Tweet von @zbmed in diesen Blogeintrag integriert:

Voila! Sie sehen, dass es sich nicht um einen bloßen Screenshot des Tweets handelt, sondern Ihnen alle Funktionen, die Sie von Twitter kennen, zur Verfügung stehen.

ZB Med auf Rank 14 im Social Web

bibcharts

In Bibcharts, dem Ranking deutschsprachiger Bibliotheken nach Fans bei Twitter und Facebook, belegt die ZB Med einen sehr guten 25. Platz. Unter den wissenschaftlichen Bibliotheken liegt sie sogar auf Platz 14 – vor großen Universitätsbibliotheken wie Berlin, Bochum, Dortmund oder Regensburg. Darüber hinaus ist die ZB Med mit Abstand die aktivste Medizinbibliothek im deutschen „Social Web“ (vor Köln, Mannheim und Wien). Die im Vergleich hohen Fanzahlen dürften auf den frühen Einstieg im Social Web und auf engagierte Mitarbeiter zurückzuführen sein.

med – Das Magazin der Zweigbibliothek: Ausgabe 1-2011

cover-web

Inhaltsverzeichnis:

 
Die neue Ausgabe der Bibliothekszeitung med finden Sie bei epflicht (PDF). Die gedruckten Exemplare finden sie ab Donnerstag in der Bibliothek und im Zeitungsregal der Personalkantine. Darüber hinaus werden allen Instituten und Kliniken Exemplare zugeschickt.

ZB Med legt Zwischenspurt bei Facebook und Twitter ein

facebook-ms

Seit Juli 2008 ist die Zweigbibliothek Medizin bei Facebook aktiv und seit April 2009 bei Twitter. Während wir bei Twitter (http://twitter.com/zbmed) bereits in 47 Listen geführt werden, 650 Tweets geschrieben und 235 Follower haben, dümpelte der Facebook-Account mit +- 80 Fans ein bisschen vor sich hin. Damit ist nun Schluß: Der Facebook-Account bekam eine neue, einfache Adresse und ein Redesign verpaßt. Er ist nun unter http://www.facebook.com/zbmed zu finden. Seitdem ist unsere Fan-Gemeinde auf Facebook bereits um 12 Personen angewachsen – ein Plus von immerhin 15%. Das Ziel von 100 Fans in 2011 haben wir deshalb bereits auf 200 Fans aufgestockt…

Was finden Sie wo?

  • Facebook: Zusätzlich zu den Meldungen von „Aktuelles“, die automatisch mit RSS Graffiti auf Facebook eingespielt werden, finden Sie dort weitere interessante Nachrichten aus der Bibliothek und ihrem Umfeld.
  • Twitter: Der Twitter-Account dient der Bibliothek im Wesentlichen als „Shout-Box“ für kurze Hinweise und Meldungen, die entweder zu kurz / zu aktuell für „Aktuelles“ sind oder bestimmte „Aktuelles“-Meldungen noch einmal aufgreifen.

folgensieuns

Die Links auf diese beiden Internetpräsenzen sind nun prominent auf unserer Homepage plaziert. Gleichzeitig wurden die Beiträge unseres Weblog „Aktuelles“ mit entsprechenden Buttons versehen, so dass man diese mit einem Klick twittern oder auf seinem privaten Facebook-Profil posten kann (siehe unten). Wir freuen uns natürlich über jede Erwähnung und jeden neuen Fan!

ZB Med mit 200 Followern auf Twitter!

twitter

Die Twitterpräsenz der Zweigbibliothek Medizin – zu finden unter twitter.com/zbmed – hat gestern die Marke von 200 Followern erreicht! Ein „Follower“ ist ein „Fan“ der Bibliothek, der das, was wir von uns geben twittern, einfach nicht verpassen möchte. Die ZB Med twittert seit April 2009 und hat seitdem 528 „Tweets“ in die Welt gestreut – also etwa jeden Tag einen. Über Twitter erfahren Sie das Neueste aus dem Universum „Bibliothek-Medizin-Information“ am Schnellsten und Einfachsten. Werden Sie auch zum Fan Follower der Bibliothek und twittern Sie mit!

Pilotprojekt: iPhone+Twitter im Staatsexamen

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Im Staatsexamen Kieferorthopädie durchlaufen in einer heterogenen Prüfungsumgebung (Poliklinik, Labor, etc.) rund 40 Studenten an 4 Tagen zeitgleich wechselnde Prüfungssituationen. Dies erfordert eine flexible, genaue und schnelle (real-time) Dokumentation der Leistungsbewertung. Bei stetig schwindenden Ressourcen steigen die Anforderungen zur Sicherstellung einer qualitativen Prüfung. Smartphones wie das iPhone in Kombination mit Twitter bieten hierfür ideale Lösungen.

In einem Pilotprojekt wurde die klassische Dokumentation in Papierform der neuen Form gegenüber gestellt. Mit dem zentralen Twitter-Account @Zahnspange_DE der Poliklinik für Kieferorthopädie wurden mittels twtpoll (Bild o. rechts) verschiedene „Prüfungsprotokolle“ erstellt und an einen einzigen Follower (Prüfer) geschickt (Bild o. links). Je nach Prüfungssituation und Gruppe ruft der Prüfer den entsprechenden Poll auf, bewertet die einzelnen Leistungen und sendet (voted) die Ergebnisse real-time zurück. Die graphische aufbereiteten Noten stehen jedem Prüfer über PC oder Smartphone ebenfalls real-time zur Verfügung.

Erstes Fazit: Twitter ist längst mehr als nur ein soziales Netz und ausserhalb Deutschlands nicht mehr aus der Lehre wegzudenken („101 Ways to Use Twitter on Campus„). Darüber hinaus ist es real-time und nicht nur öffentlich, sondern auch privat. Tweets bleiben also nur zwischen Tweeter und Follower sichtbar.

Das iPhone hat gegenüber der Papierform deutliche Vorteile. Neben hoher Flexibilität ist aus hygienischer Sicht ein Touchscreen  jedem Tastatur-Smartphone, Netbook oder der Papierform überlegen. Das iPhone bleibt auch mit Handschuhen und eingewickelt in Klarsichtfolie ohne Einschränkung funktionsfähig.

Das Real-Time Web gehört zu den TOP 5 Web Trends in 2009. Das Potential dieser Trends sollte frühstmöglich in Forschung und Lehre einfliessen. Unteres Bild: Gemeinsame Notenkonferenz, links mit twtpoll+iPhone und rechts in klassischer Papierform.

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I take you into the Twittersphere!

Wer Twitter für einen vorübergehenden Modegag hält, wird im folgenden eine wunderbare Bestätigung erhalten. Für Twittersüchtige hingegen ist das Video eine Ermunterung, auch mal über sich selber nachzudenken zu lachen.


References

Die ZBMed twittert …

Die Zweigbibliothek Medizin der Uni Münster hat angefangen zu twittern. Vorerst nur die Blogeinträge aus dem Nachrichtendienst „Aktuelles“ per Twitterfeed, aber man weiß ja nie was noch kommt…

Was ist Twitter? Twitter ist eine Mischform aus Weblog und Chat und als solches eine Art Microblogging. Der einzelne Twitter-Beitrag darf maximal 140 Zeichen lang sein und kann über SMS, Smartphones, Handheld Computer oder über die Webseite twitter.com erfolgen – das ist nach Registrierung kostenfrei. Twitter ist so erfolgreich, dass es nach MySpace und Facebook das drittgrößte soziale Netzwerk auf der Welt. Wie das Bloggen kann auch das Twittern („Zwitschern“) ein höchst amüsanter, trivialer oder nerviger Zeitvertreib sein. Da die Frequenz, mit der Twitter-Beiträge (die so genannten „Tweets“) gepostet werden, jedoch sehr viel höher ist, ist die Gefahr der Informationsüberflutung nirgendwo so existent wie hier. Bevor wir im übernächsten Beitrag darüber berichten, warum Twitter dennoch ein höchst hilfreicher Dienst sein kann – gerade in der Medizin, folgt im nächsten Beitrag ein höchst abschreckendes Video. Viel Spaß!