Schlagwort-Archive: Internet

Änderung WLAN: wwu wird zu uni-ms

Im Rahmen der Umbenennung der Universität Münster kommt es auch zu einer Änderung der Funkzellennamen für das WLAN. Zum 07.11.2023 wird die bisherige Funkzelle „wwu“ durch „uni-ms“ ersetzt.

Informationen zum WLAN an der Universität Münster stellt das Center für Information Technology bereit.

Grafik: Medizin-Bibliothek

Digitale Hochschule NRW: Online-Rechtsinformationszentrum

Über die Digitale Hochschule NRW widmen sich 42 Hochschulen aus NRW sowie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen dem Thema der digitalen Transformation. Für das Online-Landesportal für Studium und Lehre ist dementsprechend eine Rechtsinformationsstelle aufgebaut worden, an die Lehrende und Studierende der Hochschulen in NRW ihre rechtlichen Fragen unmittelbar richten können und von der sie Auskunft erhalten.

„Das „Rechtsinformationszentrum“ ist ein von der DH.NRW gefördertes Programm unter dem Dach des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster. Zweck des Zentrums ist die Beantwortung von rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Online-Lehre entstehen. Hier können sich Lehrende und Studierende mit Fragestellungen direkt an das Informationszentrum wenden. Durch die Bereitstellung zahlreicher Informationsmaterialien werden neben der Beantwortung von Anfragen die lokalen Beratungseinrichtungen an den Hochschulen unterstützt. Außerdem finden Informationsveranstaltungen, Schulungen und Webinare zu ausgewählten Rechtsthemen statt. Themenschwerpunkte stellen insbesondere das Urheber-, Datenschutz-, Medien- und Prüfungsrecht dar. Durch dieses Konzept des Rechtsinformationszentrums soll die digitale Lehre juristisch gefördert und unterstützt und sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.“

Komplette Meldung des ITM nebst weiterführenden Links hier.

 

Grafik © Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW   

Offener Online-Kurs: Wie funktioniert eine Suchmaschine?

Das Hasso-Plattner-Institut in Potsdam bietet über seine Internet-Bildungsplattform openHPI Online-Kurse an, deren Teilnehmer auf didaktisch aufbereitete multimediale Kursmaterialien zugreifen können und vermittels Social Media im engen Austausch mit den anderen Kursteilnehmern lernen.

Diese Kurse sind frei, kostenlos und an keinerlei Zugangsvoraussetzungen gebunden (allerdings benötigt man ein Nutzerkonto auf openHPI). Nach Teilnahme erhält man eine Teilnahmebestätigung und einen Leistungsnachweis.

Hinweisen möchten wir auf den Kurs „Wie funktioniert eine Suchmaschine?“ von Dr. Ralf Krestel –  Senior Researcher und Leiter der Forschungsgruppe Web Science am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam – in der Zeit vom Montag, 29. Mai 2017, 08:00 Uhr bis Montag, 12. Juni 2017, 20:00 Uhr. „Mit dem Erfolg des Internet kam es zu einer Explosion an öffentlich zugänglichen Informationen und neue Inhalte werden in nie dagewesenem Ausmaß produziert. Dieser Informationsflut Herr zu werden haben sich Suchmaschinen verschrieben.“  In diesem Kurs werden die technischen Grundlagen und einfache Konzepte des „Information Retrievals“ im Webkontext näher beleuchten: Wie ist eine Suchmaschine aufgebaut? Was passiert, wenn ich eine Suchanfrage eintippe? Nach welchen Kriterien werden Ergebnislisten erstellt?

 

Grafik: screenshot

E-Books & Co: wissenschaftliche Volltexte im Netz

sucheIn kurzen Video-Tutorials lernen Sie spezielle Suchinstrumente für die Recherche nach freien Volltexten kennen:

Sie wollen mal eben einen aktuellen wissenschaftlichen Aufsatz online anlesen oder den Scan eines Buchs aus dem 18. Jahrhundert bequem auf den eigenen Rechner herunterladen? In allgemeinen Suchmaschinen wie Google gehen Volltexte häufig in großen Treffermengen unter.

Diese und weitere E-Tutorials der ULB Münster finden Sie unter:
www.ulb.uni-muenster.de/e-tutorials

Ausführliche Informationen zur Suche nach Volltexten bekommen Sie in unserer Schulung „In den Tiefen des Internets – Volltexte gezielt recherchieren“:
www.ulb.uni-muenster.de/schulungen/tiefereinsteigen

[Originalmeldung der ULB]

go.wwu.de, go!

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Die Online-Redaktion der Pressestelle der WWU Münster bietet ab sofort einen Linkkürzer an – auch URL Shortener genannt. Der Grund ist einsichtig:

Häufig sollen auf Flyern und Plakaten auch Links (URLs) zu Webseiten untergebracht werden. Sollte der Platz für die URL nicht ausreichen, kann nun der Linkkürzer der WWU Abhilfe schaffen. Mithilfe von go.wwu.de können Beschäftigte der Universität lange URLs eigenständig kürzen.

Wir finden: Eine prima Idee, die allen Angehörigen der WWU zur Verfügung gestellt werden sollte und nicht nur den Web-Administratoren.

Foto: Iconshow @fotolia.com

Störungen im Hochschulnetz: Mutmaßliche Hacker-Attacke

Bei den Störungen im Hochschulnetz, über die wir berichtet hatten, handelte es sich laut WN um eine Mutmaßliche Hacker-Attacke.

Hierbei handelte es sich scheinbar um einen sogenannten „DDoS“-Angriff (Distributed Denial-of-Service), bei dem von verschiedenen Rechnern aus permanent Anfragen an den betroffenen Server gerichtet wurden, bis dieser überlastet war. Somit kam es zum Ausfall einer zentralen Netzwerkkomponente, wie Uni-Pressesprecher Norbert Robers erläuterte. Die Folge: In der UKM-Verwaltung brach die Verbindung zum Internet häufiger ab. Der betroffene Server hing jeodch nicht mit der Krankenversorgung zusammen, sondern gehörte zum Forschungsbereich der Medizinischen Fakultät. Auswirkungen für die UKM hatte dieser mutmaßliche Hacker-Angriff nur in Form der gestörten Internetverbindung. Die endgültige Entwarnung kam am Mittwochmittag um 12.45 Uhr, als die Störung schließlich behoben war.

Abmahnfalle Fotos: 8 Regeln zur Veröffentlichung von Bildern im Internet


Foto: gemeinfrei (public domain) laut Wikimedia Commons

Holger Bleich und Joerg Heidrich, die bekannten Rechtsspezialisten des c’t Magazins, haben unter dem Titel Fotofallen: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web ein äußerst lesenswerte Anleitung zur rechtlichen Seite der Veröffentlichung von Bildern im Internet geschrieben. In der Hauptsache geht es darum, die (manchmal engen und oft unbekannten) Grenzen des Urheberrechts zu beachten und damit kostspielige Abmahnverfahren zu vermeiden.

Das Risiko eines Abmahnverfahrens mit u.U. vierstelligen Schadenssummen betrifft beileibe nicht nur Webmaster oder Hobby-Webmaster, sondern jederman, der z.B. via Facebook, Flickr, Picasa oder Twitter Bilder hochlädt und so im Internet öffentlich – d.h. einem größeren Personenkreis – zugänglich macht. Das kann auch ein Freundeskreis sein.

  1. Prüfung: Gleich ob es sich um selbst gemachte oder im Internet gefundene Fotos handelt: Jede Veröffentlichung erfordert eine genaue Prüfung des jeweiligen (Rechts)Sachverhaltes.
  2. Urheberrecht: Jedes, aber auch wirklich jedes Bild (und sei es – laut c’t – „ein verwackelter Urlaubsschnappschuss“) ist automatisch rechtlich geschützt, d.h. der Fotograf hat als Urheber das volle Recht an seinem Schnappschuß und entscheidet ganz alleine darüber, wo und wie es veröffentlicht wird. Jeder, der dieses Foto nutzt, muß sich dem diesbzgl. Willen des Fotografen unterwerfen. Nutzt er das Foto entgegen oder in Unkenntnis des Fotografenwillens, muß er sich nicht wundern, wenn ihn die volle Härte des Gesetzes (bzw. des Abmahnwesens) trifft.
  3. Namensnennung: Wenn der Fotograf das Bild ins Internet stellt mit den Zusatz, dass es frei genutzt werden kann (meist als Creative Commons Lizenz wie z.B. in Wikimedia Commons), müssen Urheber und Lizenz genannt werden. Beispiel siehe Kardiotokograf unten.
  4. Lizenzerwerb: Wenn der Zusatz fehlt, dass ein Bild frei genutzt werden kann, muss der Urheber ausfindig gemacht und das Recht zur Veröffentlichung erbeten oder erkauft werden.
  5. Öffentliche Gebäude: Auch für selbst gemachte Fotos gelten diverse Einschränkungen: So können öffentliche Gebäude (wie z.B. der Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel) unter einem Urheberrechtsschutz stehen, das ein Fotografieren zwar erlaubt, nicht aber die Weiterverbreitung. Das Foto „trägt“ dann das Urheberrecht der Eiffelturm-Vermarktungsgesellschaft und muss wie unter (4) behandelt werden.
  6. Das Recht am eigenen Bild: Jede Person, die auf einem Bild zu erkennen ist, muß der Veröffentlichung (im Internet) zugestimmt haben. Da die Beweislast beim Fotografen (dem Veröffentlicher) liegt, empfiehlt c’t eine schriftliche Erklärung aller fotografierten Personen einzuholen. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen oder wenn jemand bei einer Aufnahme des Prinzipalmarktes „halt im Bild rumsteht“. Die Personen dürfen jedoch nicht klar zu erkennen sein.
  7. Panoramafreiheit: In Deutschland dürfen öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografiert werden. Diese Freiheit endet sobald man sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet, sondern auf Privatbesitz. So können z.B. die in einem Zoo gemachten Bilder nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, sondern benötigten u.U. die Erlaubnis der Zoodirektion.
  8. Lizenzgebühren: Für privat verwendete Fotos gelten im Prinzip die gleichen Gesetze wie für kommerziell verwendete, nur dass man eventuell vom Rechteinhaber nicht so stark oder gar nicht zur Kasse gebeten wird.


Kardiotokograf. Foto: (c) CC-BY-SA Martin Hawlisch / Wikimedia Commons

Die Autoren raten zusammenfassend:

Meiden Sie Bildmaterial aus unbekannter Quelle. Beziehen Sie fremde Bilder wann immer möglich aus seriösen Quellen, also etwa von den genannten etablieren Stock-Photo-Agenturen. Um dubiose Angebote, die ihre Fotos oder Grafiken als „royalty free“ und kostenlos anpreisen, sollten Sie einen großen Bogen machen. Dahinter verbergen sich oft Abzocker, die Sie im Nachhinein zur Kasse bitten wollen. Gewöhnen Sie sich an, unter jede verwendete Abbildung einen Copyright- oder Quellenhinweis zu platzieren.

Wenn Sie diese Punkte beachten, sollten Sie hoffentlich nicht Opfer einer Abmahnung werden. Wenn doch, finden Sie im zitierten c’t Artikel und bei Wikipedia weiterführende Informationen.

Wie zitiere ich Internetquellen richtig?

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Immer öfter wird die Frage gestellt, wie man Internetquellen richtig zitiert. Insbesondere Doktoranden interessieren sich dafür, da einige Referenzen nicht mehr in Büchern oder Zeitschriften erscheinen, sondern nur noch im Internet. (Das Rechercheverhalten der Google-Generation fördert natürlich das Finden und Nutzen digitaler Texte immens.) Die beiden häufigsten Fragen liegen auf der Hand: Darf ich so etwas überhaupt zitieren? Und wenn ja, wie?

1. Darf ich Internetquellen zitieren?
Die Promotionsordnung bzw. deren Ausführungsbestimmungen der Medizinischen Fakultät Münster enthält leider nichts zu dieser Fragestellung. Dafür hat sich die Medizinische Fakultät der Uni Heidelberg intensiv dazu ausgelassen. Sie schreibt:


(klicken zum Vergößern)

2. Wenn ja, wie muß ich Internetquellen zitieren?

Chelsea Lee hat jetzt im Blog der American Psychological Association dazu Stellung bezogen. Im Beitrag How to Cite Something You Found on a Website in APA Style führt Sie folgende Grundstruktur auf:

Author, A. (date). Title of document [Format description]. Retrieved from http://URL

Die Uni Heidelberg gibt in dem Dokument Quellennachweise aus dem Internet zahlreiche weitere Beispiele an.

[Aus dem Blog der Medizinbibliothek Mannheim]

Foto: APA Blog

Nicht in der WLAN-Zelle „VPN/WEB“ anmelden!

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In der letzten Zeit haben sich die Anfragen der Nutzer gehäuft, warum sie mit ihrem Netbook, Laptop oder iPad in der Bibliothek nicht auf unsere Bücher oder Zeitschriften zugreifen könnten. Als Ursache hat sich dann meistens herausgestellt, dass sie mit dem „falschen“ Wi-Fi-Accesspoint VPN/WEB verbunden waren.

VPN/WEB wurde vom ZIV der Uni Münster speziell für Teilnehmer von Konferenzen an der Uni-Münster eingerichtet. Es erlaubt den Zugriff aufs Internet, aber nicht aufs Hochschulnetz. Mit VPN/WEB (und auch mit eduroam) haben Sie keinen Zugang zu den von uns lizenzierten e-Books und e-Journals!

Insofern ist die Bezeichnung VPN/WEB etwas verwirrend, da unter „VPN“ immer der Zugang zum Uninetz vermarktet wurde. Ebenso ist es nicht gerade hilfreich, dass man sich dort mit seiner normalen Uni-Kennung einloggen kann, was suggeriert, man befände sich im Hochschulnetz. (Auf Nachfrage teilte das ZIV mit, der Name VPN/WEB könne nicht geändert werden, da er den Regularien / der Nomenklatur des DFN-Vereins entsprechen würde.)

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Nur wenn Sie sich mit den Funkzellen wwu oder uni-ms verbinden, bekommt Ihr Rechner eine IP-Adresse á la 128.176.*.*, mit der Sie auf lizenzierte Bibliotheksinhalte wie Bücher und Zeitschriften zugreifen können!

Wie können Sie erkennen, ob Ihr Rechner die korrekte IP-Adresse besitzt? Klicken Sie einfach auf folgenden Link: Welche IP-Adresse besitzt mein Rechner? (Auf der Homepage unter Zeitschriften/Checkliste). Mittlerweile zeigen auch viele Verlagswebseiten an, mit welcher IP-Adresse Sie momentan im Internet unterwegs sind, meist am Seitenrand.

„Falsche“ IP-Adresse nach Einwahl über VPN/WEB:
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Testen Sie Ihr Wissen zu Internet, Mobile Media und Web 2.0!

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Testen Sie Ihr Wissen und erhalten Sie Erläuterungen und interessante Hinweise auf weiterführende Materialien, Projekte und Lernangebote rund um die Themen Internet, Web 2.0 und Mobile Media. Jeder Quiz-Durchlauf hat 12 Fragen, die nach einem Zufallsprinzip aus einem größeren Fragenkatalog gezogen werden. Zur Auswahl stehen vier Antwortoptionen, von denen immer nur eine richtig ist.

Hier geht’s zum Quiz

Wer weniger als 50% richtig beantwortet, muß anschliessend an einer unserer Schulungen teilnehmen. 🙂

Neuartige Angriffe überrumpeln Webanwender

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Die aktuelle c’t weist in dem Artikel Neuartige Angriffe überrumpeln Webanwender daraufhin, dass Rechner trotz Firewall und Virenscanner immer häufiger infiziert werden. Möglich machen dies neuartige Angriffe, bei denen Schad-Code auf ungesicherte Webseiten geschleust werden und von dort den Nutzer-PC mit bösartigen Java-Skripten und manipulierten Flash-Applets verseuchen. Das kann auf dubiosen Webseiten genauso passieren wie auf Amazon oder eBay.

Herkömmliche Angriffe per infizierten Mail-Anhang und Schwachstellen in Windows haben fast ausgedient. Mit ausgefeilten Tricks versuchen die Kriminellen heute Webseiten für ihre Zwecke zu missbrauchen – und zwar die, bei denen man am wenigsten mit Angriffen rechnet.

Was rät die c’t?

  1. Für FireFox sollte man das Addon NoScript installieren, das vor JavaScript warnt
  2. Für den Internet Explorer hat c’t den IEController geschrieben
  3. Generell sollte man immer mit der aktuellesten Version der gefährdeten Programme arbeiten, wie z.B. Adobe Flash, Adobe Reader, QuickTime, Java usw. Der Personal Software Inspector zeigt, wo Updates nötig sind.

Das aktuelle Heft der c’t liegt in der Leihstelle der Zweigbibliothek aus.

Medizinbibliothek auf dem iPhone

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Bild 1 würde der Fotograf etwa so titulieren: „Best meets best!“

Das hochgerühmte iPhone wirft seine Schatten voraus. Obwohl es ihn offiziell noch gar nicht gibt in Deutschland, wurden bereits Angebote der Zweigbibliothek Medizin der Uni Münster auf ihm gesichtet und genutzt. Wie obiges Bild zeigt, sind alle Ressourcen der Zweigbibliothek Medizin jetzt buchstäblich nur noch einen Handgriff weit entfernt – auch ohne WLAN.

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Die innovative Poliklinik für Kieferorthopädie des Uniklinikums Münster stellte bisher ihre digitalen Lehrinhalte als Videos per iTunes-Feed für den iPod zur Verfügung. Da das IPhone gleichwohl mehr Potenzial bietet (Zugang zum Internet und den Ressourcen der Bibliothek), wurde die Lernumgebung nun auf das Apple-Handy portiert – genial!