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Fünfmillionste Nutzung eines Zeitschriftenartikels

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Mit Gründung der Medizinbibliothek im November 1993 konnten Artikel aus Fachzeitschriften in gedruckter Form gelesen, kopiert oder über die Fernleihe bestellt werden. 1997 kam die Nutzung durch elektronische Zeitschriften hinzu, den Anfang machten Elsevier und Springer. Statistisch wurde seitdem auch der Artikel-„Download“ akribisch erfaßt. Gerade letztere Nutzungsart explodierte aufgrund des komfortablen Zugangs förmlich und ließ die anderen Zugriffsformen schnell hinter sich. Anfang April wurde nun der fünfmillionste Artikel insgesamt aus dem Beständen der Bibliothek genutzt – 88% davon waren PDF-Dokumente von Online-Zeitschriften, 10% wurde in der ZB Med gelesen oder kopiert und 2% wurden über die Fernleihe (sei es der Rote Leihschein oder subito) aus anderen Bibliotheken beschafft.

Seit 1993 wurden damit nun insgesamt fünf Millionen Artikel kopiert oder heruntergeladen. Hätte man – z.B. als Privatperson – jeden Artikel einzeln bezahlen müssen, wären Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro entstanden.

Zeitschriften vor 1985 nicht mehr zugänglich

Der Umbau der Universitäts- und Landesbibliothek fordert nicht nur in der ULB selber sondern auch in der Zweigbibliothek Medizin seinen Tribut:

Das Aussenarchiv der Unibibliothek in der Georgskommende mußte stante pede geschlossen werden. Davon sind auch die älteren Zeitschriftenjahrgänge der ZB Med betroffen. Zeitschriften vor 1985 sind damit ca. 8 Wochen nicht zugänglich!

Als Notmassnahme sind die Bestände vor 1985 während dieser Zeit zur Fernleihbestellung via subito freigegeben. Der berechtigte Personenkreis (Wissenschaftler und Doktoranden) kann diese Zeitschriften über die subito-Seite der Bibliothek bestellen, ohne eine Mahnung befürchten zu müssen (natürlich nur, wenn die Bestände nicht in der ULB oder einer Institutsbibliothek vorhanden sind).

Die übrigen Benutzer können diese Titel über die normale Online-Fernleihe bestellen. Zur Zeit müssen Sie dazu die Freie Eingabemaske aufrufen:

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Der Link zur Freien Eingabemaske wird nach dem letzten Treffer einer Zeitschriftensuche angezeigt bzw. nach der Eingabe eines unbekannten Zeitschriftentitels (wenn Sie also z.B. „xxxx“ eingeben, landen Sie direkt bei der Freien Eingabemaske). Die Auslieferung kann nur als Papierkopie erfolgen und dauert damit etwas länger als sonst.

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Bitte tragen Sie in das Bemerkungsfeld unbedingt „Bestände nicht zugänglich“ ein!
Wir bitten diese Serviceeinschränkung zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Verbundkatalog NRW, Suchportal DigiBib, Fernleihe nicht verfügbar

In der Zeit vom 26.07. (ab ca. 16:00 Uhr) bis zum 30.07. (bis ca. 18:00 Uhr) stehen der HBZ-Verbundkatalog NRW und das Suchportal DigiBib nicht zur Verfügung. Fernleihbestellungen für Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in dieser Zeit leider auch nicht möglich.
Bei den über das HBZ angebotenen Fachdatenbanken kann es ebenfalls zu Ausfällen kommen.

Grund für die ungewöhnlich lange Unterbrechung sind umfangreiche Umbauarbeiten im Rechenzentrum des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) NRW in Köln.

Der subito-Dienst wird eingestellt – Nachtrag

Wie bereits mehrfach berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Urheberrechtsänderungen das Aus. Der Bundestag hat am 5. Juli mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP (bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken) die Änderungen verabschiedet.

Was heißt das nun konkret?

  • Sobald der Bundesrat dem Gesetz nach der Sommerpause am 21. September zustimmt, muß Subito die Lieferungen per Email einstellen.
  • Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Lieferungen per Post und Fax möglich. Diese kosten z.Zt. noch je 3 Euro mehr als die Lieferung per Email, d.h. 8 Euro. Gerüchten zufolge wird Subito dann die Preise für Fax auf 6,50 Euro senken.
  • Wenn Zweigbibliothek Medizin und Dekanat entscheiden, dass diese zusätzlichen Kosten (6.000 – 12.000 Euro p.a.) getragen werden, können Sie weiterhin Ihre Artikel über Subito bestellen. Geliefert wird per Fax oder Post.
  • Wenn die Kosten zu hoch sind, müßten Sie Artikel über die Online-Fernleihe der Universitätsbibliothek bestellen. Dies kostet 1,50 Euro pro Lieferung (die Kosten für die Bestellungen von Wissenschaftlern werden bisher den jeweiligen Fakultäten in Rechnung gestellt). Auch hier gilt: Keine Lieferung per Email/WWW. Bisher wird auch keine Fax-Lieferung angeboten. Also bleibt (vermutlich) nur die Lieferung per Hauspost bzw. per Ausdruck in der Bibliothek.
  • In den wenigen Fällen, wo die Wissenschaftsverlage kein eigenes Angebot von Artikeln bereitstellen, kann die Bibliothek weiterhin per Email liefern. Den Verlagen ist dann eine „angemessene“ Vergütung zu bezahlen. Der Nachweis, welcher Verlag welche Texte anbietet, könnte in der / analog zur EZB Regensburg geführt werden.

Wie geht es weiter? Gibt es denn gar keine Möglichkeit der Email-Lieferung?

  • Doch. Subito verhandelt zur Zeit mit den großen Verlagen, um weiterhin per Email liefern zu können. Die Verhandlungen sind ergebnisoffen aber die Bibliotheken hoffen auf eine Einigung. Für Email-Lieferungen wird dann eine Urheberrechtsgebühr an die Verlage fällig (statt der bisherigen Pauschalvergütung via Bibliothekstantieme/VG Wort), die mehrere Euro betragen und Subito damit deutlich verteuern wird (insbesondere für Privatleute). Ob die Bibliothek dann noch die Kosten für den Subito-Dienst tragen kann -> siehe oben.
  • Auf der Bundestagdebatte wurde von allen Seiten mehrfach betont, das man mit dem Gesetz nicht richtig zufrieden sei und deshalb einen Dritten Korb schnüren müsse. Die Zeit der Proteste und des Lobbying ist noch lange nicht vorbei, es gilt weiterhin alles zu tun, um den Rückschritt aufzuheben.

Der subito-Dienst wird eingestellt

… voraussichtlich bereits zum 12. Juli. Dies plant die Bundesregierung laut Heise Newsticker. Der Bundestag soll am 5. Juli die geplanten Änderungen zum Urheberrecht beschliessen. Damit könnte das Gesetz am 12. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten.

Wie bereits hier, hier und hier berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Änderungen das Aus. Subito bereitet sich bereits darauf vor, die Lieferungen per Email am 12. Juli einzustellen.

Lieferungen per Post bzw. Fax erachtet Bundesjustizministerin Zypries zwar als vollkommen ausreichend für Wissenschaftler (aus ihr selber sei ja schließlich auch etwas geworden ohne den ganzen technischen Schnickschnack), Schnelligkeit und Kopienqualität – die einst den Ausschlag für den subito-Dienst gaben – würden durch Post- oder Fax-Lieferungen allerdings ad absurdum geführt. Der Zweigbibliothek Medizin entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 6.000 Euro, da die Kosten von fünf auf 6,50 Euro pro Lieferung steigen würden – wahrscheinlich aber noch weit höher, wie die Unibibliothek ausführt. Sie müßten Ihre Artikelbestellungen in Zukunft u.U. wieder selber bezahlen.

Nachtrag: Wie diese Woche bekannt wurde, verhandelt subito mit grossen Wissenschaftsverlagen über eine vertraglich abgesicherte Möglichkeit der Email-Lieferung gegen Gebühr. Diese Abgabe würde dann allerdings die Lieferungen erheblich verteuern. Im Gegenzug will subito die Kosten für die Fax-Lieferung auf 6,50 Euro absenken, um hier eine attraktive Alternative zur Email-Lieferung zu schaffen.

Was können Sie tun?

Lesen Sie bitte die aktuelle Presseerklärung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ und schreiben Sie noch heute eine Mail an Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) (alternativ an mail@bundestag.de):

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

am 5. Juli soll in 2. und 3. Lesung die neuerliche Anpassung des Urheberrechtsgesetzes beraten und verabschiedet werden. Soweit mir die Gesetzesvorlage bekannt geworden ist, ist für mich offensichtlich, dass mit diesem Gesetz die Bundesregierung ihr selbst erklärtes Ziel, nämlich ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ zu schaffen, vollständig verfehlt hat und dass offensichtlich auch der Bundestag bislang sich nicht in der Lage gesehen hat, diese für Bildung und Wissenschaft fatale Entwicklung zu korrigieren

Ich möchte daher sozusagen in letzter Minute an Sie appellieren, nicht einem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, das den Bedürfnissen und dem aktuellen Informationsverhalten von Wissenschaftlern, (Hochschul-)Lehrern, Studierenden und Schülern nicht gerecht wird. Mir scheint, dass die politische Dimension, Rahmenbedingungen für eine Informationsgesellschaft zu schaffen, die auch und vor allem bezüglich Bildung und Wissenschaft diesen Namen verdient und die diese in die Lage versetzt, kreativ und auch international kompetitiv zu agieren, weitgehend ausgeklammert blieb.

Es ist jetzt nicht mehr an der Zeit, auf die konkreten Defizite der Gesetzesnovelle – vor allem bezüglich der §§ 31, 52b, 53a, aber auch noch die §§ aus der vorigen Reformen 52a und 95b – einzugehen. Besonders erwähnt werden sollte jedoch die aus unserer Sicht verhängnisvolle Weigerung, auf den Vorschlag des Bundesrates einzugehen, der durch eine Änderung des § 38 UrhG Wissenschaftlern den notwendigen Freiraum geben wollte, die von der EU und allen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland geforderten und geförderten Open-Access-Publikationsformen umfassend zu nutzen.

Da das Paket des Zweiten Korbes jetzt vermutlich nicht mehr mit einzelnen Änderungen aufgeschnürt werden kann, bitte ich zu überlegen, ob diese Vorlage nicht ganz zurückgenommen werden kann. Deutschland hat mit dem Ersten Korb in ausreichender Weise auf die Vorgaben aus der EU reagiert. Es kann nicht sein, dass digitale Bildungs- und Wissenschaftsinhalte in gleicher Weise behandelt werden wie Inhalte der Unterhaltungsindustrie.

Selbst wenn dieser Zweite Korb nun doch den Bundestag passieren sollte, ist es erforderlich, dass Parlament und Bundesregierung einen neuen Anlauf machen, um eine Regulierung für den Umgang mit Wissen und Information zu erreichen, die den Potenzialen der Informationsgesellschaft gerecht werden kann. Bitte ebnen Sie daher den Weg zu einem schon jetzt so genannten Dritten Korb, bei dem die jetzigen Schäden für Bildung und Wissenschaft repariert und die jetzt ausgeklammerten Probleme behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Literaturversorgung ist gefährdet!

Entscheidende Phase
Die Novellierung des Urheberrechts geht in die entscheidende Phase. Die juristischen Argumente sind eigentlich ausgetauscht und es findet im Moment in den Bundestagsfraktionen eine politische Meinungsbildung statt. Um die Bundestagsabgeordneten und nicht nur die bildungspolitischen Mitglieder der Fraktionen auf die Auswirkungen des § 53 a auf die Literaturversorgung der Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aufmerksam zu machen, hat die Fachhochschule Münster dankenswerterweise eine Informationsseite zusammengestellt.

Im Kern geht es um folgendes
Mit dem neuen Urheberrecht ist die Literaturversorgung in vielen Fällen auf die Lieferung von Papierkopien per Post oder Faxkopien beschränkt. Die Kosten für eine Artikellieferung per subito würden sich dadurch verdoppeln und damit untragbar für die Bibliothek. Als Konsequenz müßten Sie die Artikel für bis zu 30 Dollar selber kaufen, wenn Sie sie wie bisher per Email zugeschickt bekommen wollen.

Handeln Sie JETZT!
Schreiben Sie an Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n mit diesem Brieftext und protestieren Sie gegen dieses Vorhaben.

Hier finden Sie Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n.

Fr., 30.12. ab 18.00 Uhr: Katalog (OPAC), Ausleihsystem und Fernleihe nicht verfügbar

Aufgrund der Jahresabschlussarbeiten am Ausleihsystem sind am 30.12.2005 ab 18.00 Uhr Ausleihe und Rückgabe von Büchern und die Nutzung des Katalogs (OPAC) nicht möglich; auch Fernleihbestellungen können Sie nicht aufgeben. Voraussichtlich ab 23.00 Uhr stehen Ihnen der Katalog und die Fernleihe wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Katalog, Ausleihsystem und Fernleihe am 30.12. nicht verfügbar

Aufgrund der Jahresabschlussarbeiten am Ausleihsystem ist am 30.12.2004 ab 17.30 Uhr keine Ausleihe, Rückgabe oder Nutzung des Katalogs (OPAC) möglich; auch Fernleihbestellungen können Sie nicht aufgeben (ausser subito). Voraussichtlich ab 22.00 Uhr stehen Ihnen der Katalog und die Fernleihe wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

JASON wird abgelöst

JASON, das bisherige NRW-System für die Fernleihbestellung von Zeitschriftenaufsätzen, wird durch ein komfortableres Produkt abgelöst. Ab sofort läuft die Fernleihbestellung von Zeitschriftenaufsätzen, analog zur Fernleihbestellung von Büchern, über die DigiBib („Die Digitale Bibliothek – ULB Münster“).

Bedienstete der Medizinischen Einrichtungen können weiterhin Artikel über den Expresslieferdienst SUBITO kostenfrei bestellen.

Wie geht man bei JASON vor?

Auf unserer Fernleih-Anmeldeseite wählen Sie, ob Sie ein Buch oder einen Zeitschriftenaufsatz bestellen möchten.
Dann geben Sie Ihre ULB-Benutzernummer und das zugehörige Kennwort ein, bestätigen und gelangen direkt auf die „Fernleihe“-Seite der Digitalen Bibliothek.

JADE, die Aufsatz-/Artikel-Datenbank, gibt es in etwas anderer Form weiterhin. Die bisher dort integrierte JASON-Bestellmöglichkeit wird ersetzt durch eine Verfügbarkeitsrecherche und Bestellmöglichkeit über die DigiBib.

Fernleihe u. DigiBib fallen aus

Am Wochenende vom 27.02.-29.02.04 werden aufgrund von baulichen Maßnahmen am Stromnetz des HBZ folgende Dienste ausfallen:
Buch- und JASON-Fernleihe ab 28.2., 19 Uhr (aber nicht subito!)
Digitale Bibliothek ab 28.2., 19 Uhr
HBZ-Katalog sowie einige Datenbanken ab 27.2., 17 Uhr

Sofern alles planmässig verlaeuft, sollten sämtliche Dienste am Sonntag, den 29.02. gegen 13:00 Uhr wieder zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

JASON-Bestellungen ohne Transaktionsnummern

Die Bestellung von Aufsätzen aus Zeitschriften, die in Münster nicht vorhanden sind, ist vereinfacht worden. Es werden keine Transaktionsnummern (TAN) mehr benötigt. Die Abrechnung der Gebühr für die JASON-Bestellung erfolgt über das Benutzerkonto; die Kosten für dienstliche Bestellungen des wissenschaftlichen Personals werden zentral abgerechnet. Bereits erworbene TANs können jedoch weiter verwendet werden.