Schlagwort-Archive: FAQ

Ich hätte da mal eine Frage: „Instructions for authors“

Frage:
Ich möchte einen wissenschaftlichen Artikel in einer medizinischen Fachzeitschrift veröffentlichen. Wo finde ich die „Instructions for authors“ der Zeitschriften, die für eine
Publikation in Frage kommen?

Antwort:
Die „Instructions for authors“ finden Sie in der Regel in der gedruckten Ausgabe als auch unter dem Online-Auftritt der jeweiligen Zeitschrift. Richtlinien für Manuskripte finden Sie hier
Instructions to Authors für über 3500 biomedizinische Zeitschriften hier

Ich hätte da mal eine Frage: Niedergelassener Arzt

Frage:
Ich bin niedergelassener Arzt und habe die Bibliothek bisher nicht genutzt. Durch Mitarbeit in einer Leitlinienkommission
ändert sich das nun. Ich benötige ein Repetitorium in die Nutzung der ZB Medizin insbesondere des Online-Angebotes und der
Recherchemöglichkeiten. Welchen Ausweis benötige ich, wie sieht es mit den Zugängen aus usw.?

Antwort:
Unsere entsprechenden Schulungen finden Sie auf der Homepage der Bibliothek [1]. Nicht-universitäre Münsteraner Nutzer bekommen meist einen S-Ausweis (Personalausweis bitte mitbringen). Mit diesem können Sie Bücher ausleihen und kostenpflichtige Fernleihen aufgeben. Zur Benutzung der Online-Journale müssen Sie in die Bibliothek kommen und sich an den dortigen Terminals einloggen (ein Passwort dafür bekommen Sie an unserer Leihstelle). Der Zugang von zu Hause ist nur für Universitätsangehörige gestattet [2].

[1] Homepage der ZB Medizin

[2] Zugriff auf das Online-Angebot der ZB Medizin von „ausserhalb“

Ich hätte da mal eine Frage: Highlighting in PubMed

Frage:
Seit einiger Zeit sind ja die Suchwörter unter Pubmed farbig unterlegt, was bei der Recherche eine Erleichterung ist. Wenn ich einen Artikel mit dem Programm Reference Manager speichern
möchte, werden die zuvor farbig unterlegten Wörter jedoch leider nicht korrekt angezeigt.

Antwort:
Mit dem MyNCBIshare-Account (verlinkt von der Homepage) hat die ZBMed eine PubMed-Suche mit Hervorhebung des Suchbegriffs geschaffen. Dieses kann zu obiger Problematik führen. Wir haben nun einen neuen Account eingerichtet, der ohne Highlighting arbeitet: Bitte benutzen Sie dafür: Account ohne Highlightning

Ich hätte da mal eine Frage: Institutszeitschriften

Frage:
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-
Zugang ist ja sowieso vorhanden?

Antwort:
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behäelt. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des
gesamten Verlagspaketes mit der Uni führen.

Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor Rücksprache mit der Bibliothek getroffen zu haben (dies entspricht übrigens auch einem Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW).

Ich hätte da mal eine Frage: Lesesaalbestand

Frage:
Leider musste ich heute erfahren, dass die Lesesaalbestände aufgelöst werden. Darf ich fragen, aus welchem Grund? Bisher war es für uns Studenten immer sehr von Vorteil, wenn ein gewisser Bestand an Büchern in der Bibliothek vorhanden war. So brauchte man nicht alle Bücher mitzuschleppen. Meiner Meinung nach ist eine Bibliothek nicht nur zum Bücher ausleihen sondern auch zum
lernen da.

Antwort:
Der Lesesaalbestand war für folgendes gedacht: Waren alle Exemplare eines Lehrbuchs ausgeliehen, konnte immer noch ein Exemplar im Lesesaal gefunden werden. Dieses Lesesaalbuch war nicht ausleihbar und als Referenzexemplar gedacht. Wenn es ein Student zum Lernen benutzte, war es für jeden anderen nicht mehr verfügbar. Hinzu kam, dass von den 1.500 verschiedenen Lehrbuchtiteln nur ein Bruchteil wirklich so stark genutzt wurde, dass die Anschaffungskosten gerechtfertigt waren.

Die Bibliothek hat nun die Konsequenz gezogen und nur diejenigen Lehrbücher in den Lesesaal aufgenommen, die auch wirklich benutzt und gelesen werden. Dies wird auch von der Unibibliothek so praktiziert und ist in Zeiten knapper Kassen wirtschaftlich geboten. Hierzu wurden aus jedem Fachbereich 2-3 Standardwerke ausgewählt. Um die Problematik des einen Exemplars zu beheben und weil – wie Sie richtig schreiben – die Bibliothek zum Lernen da ist – haben wir bis zu 10 Exemplare jedes Titels angeschafft. Nun kann ungehindert mit diesen Büchern gelernt werden und der nächste Nutzer findet auch noch ein Exemplar vor.

Sollten Sie allerdings unter diesen Titeln das von Ihnen bevorzugte Lehrbuch nicht finden, sind wir gerne bereit es für den Lesesaal anzuschaffen. Sie finden die Lesesaalbestaende übrigens nun im Gruppenarbeitsraum, wo Sie zum einen direkt mit den Büchern arbeiten können und zum anderen die Gefahr einer Störung der Lesesaalbenutzer vermieden wird.

Ich hätte da mal eine Frage: Bildarchive

Frage:
Ich bin auf der Suche nach einer guten Bildvorlage des berühmten Bildes der Kaiserproklamation in Versailles am 18.1.1871. Es ist eigentlich in jedem Geschichtsbuch und im Internet zu finden, aber die Qualität der Abbildungen ist nur sehr ungenügend.

Antwort:
Das Bildarchiv Foto Marburg [1] bietet eine Digitalisierung dieses Bildes für 4 Euro an (bis zum Format DIN A4). Wenn es weitervervendet werden soll (Zeitung, Firmenprospekte, etc. kommen u.U. noch erheblich höhere Rechtegebühren hinzu. Sie finden das Bild unter dem Künstler „Werner, Anton Alexander von“.

Weitere Bildarchive sind die Bridgeman Art Library [2] sowie Wikipedia Commons [3] mit 390.000 frei verfügbaren Mediendateien. In der Unibibliothek befinden sich ebenfalls Werke, die dieses Bild enthalten:

1. Gaehtgens, Thomas W.: Anton von Werner: die Proklamierung des Deutschen Kaiserreiches.
Frankfurt, 1990. Signatur der ULB Münster: 3D 70321.

2. Anton von Werner. Geschichte in Bildern. München, 1997. Institut für Didaktik der Geschichte, Signatur: A 123-227

Eine Liste medizinischer Bildsammlungen finden Sie hier [4].

[1] „Bildindex Kunst und Architektur“

[2] „Bridgeman Art Library“

[3] „Wikipedia Commons“

[4] „Medizinische Bildsammlungen“

Ich hätte da mal eine Frage: Windows Mobile

Frage:
Ich bin vor kurzem mit meinem PDA von Windows 2003 auf Windows Mobile gewechselt und habe nun Probleme mit der Leistung. Was tun?

Antwort:
Microsoft Deutschland hat nützliche Seiten zu Windows Mobile 5 veröffentlicht. Nicht nur Neulinge dürften hier gute Tipps für den Einstieg finden, sondern auch erfahrenere Anwender bekommen Informationen zu Themen wie Einrichtung von Exchange ActiveSync.
-> WindowsMobile

-> Vorschlaege speziell zu hx4700: PocketPCmag

Ich hätte da mal eine Frage: PDA-Zugang zum Uninetz

Frage:
Wissen Sie vielleicht, wie man mit seinem PDA das WLAN-Netz der Bibliothek benutzen kann?

Antwort:
Sie können wie folgt mit einem PDA auf das WLAN-Netzwerk [1] in der Bibliothek zuzugreifen. Sie brauchen kein VPN dafuer, sondern folgendes:
1. Zwei Zertifikate des ZIV auf den PDA kopieren, Endung in *.cer umbennen und mit Doppelklick installieren [2]
2. WLAN einschalten, Drahtloses Netzwerk „WWU“ auswählen
3. Authentifizierung „WPA“ einstellen (eventuell ist dazu ein ROM-Update nötig. Fragen Sie den Hersteller Ihres PDAs)
4. Datenverschlüsselung „TKIP“ auswählen
5. Netzwerkauthentifizierung ist EAP-Typ „PEAP“
6. Einloggen in das Hochschulnetz mit Ihrem persönlichen Login und dem **Netzzugangspasswort** (nicht dem normalen Passwort fuer Emails) [3]

[1] Funk-Lan

[2] Zertifikat 1, Zertifikat 2

[3] ZIV

Ich hätte da mal eine Frage: The Invisible Web

Frage:
Ich brauche dringend die Adresse und Telefonnummer von jemandem aus den Niederlanden, aber wenn ich seinen Namen in Google eingebe, finde ich nichts. Ich dachte immer, man findet dort alles?

Antwort:
Google kann nur Webseiten finden, aber keine Informationen, die in Datenbanken enthalten sind. Google findet zwar die Eingangsseite von PubMed, dem Bibliothekskatalog oder dem Telefonbuch, aber nicht die einzelnen Einträge. Diese müssen interaktiv durch eine Anfrage aus diesen Datenbanken herausgeholt werden – das kann Google nicht. Alles, was hinter einer Datenbankmaske steckt und deshalb nicht über Suchmaschinen wie Google gefunden werden kann, ist Teil des „Invisible Web“. Eine gute Startadresse für die Suche nach Adressen, Telefonnummern, Kleinanzeigen, News, Wetter, Literaturzitate etc., ist das „Invisible Web“.

Ich hätte da mal eine Frage: Deutschsprachige Zeitschriften und Habilitation

Frage:
Können sie mir mitteilen wie deutschsprachige Journals im Rahmen der Habilitationskriterien bewertet werden, ich hatte gehört das diese prinzipiell als Klasse II Journal bewertet würden um deren Position gegenüber englischsprachigen Journals zu stärken.

Antwort:
Nein, das stimmt leider nicht, auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre. Massgeblich sind die Habilitationskriterien der Medizinischen Fakultät der Westfaelischen Wilhelms-Universität Münster, verabschiedet am 02.12.2003 [1]. Dort steht nichts von deutschsprachigen Titeln:

„Der Habilitand/die Habilitandin muss bei der Einreichung 12 Originalarbeiten publiziert bzw. im Druck haben. Davon muss er/sie 6 mal Erstautor/in sein; von diesen müssen 4 in Klasse 1 bzw. 2 erschienen sein. Zusätzlich muss der Habilitand/die Habilitandin einen Übersichtsartikel publiziert oder im Druck haben. Die Originalarbeiten werden nach folgendem Punktesystem bewertet, um fachspezifische Unterschiede auszugleichen.
Insgesamt sind 35 Punkte nötig. Bewertung von Originalarbeiten je nach Journal:
Klasse 1 Journal (= die ersten 20% der gelisteten Journale einer Kategorie) 7 Punkte
Klasse 2 Journal (= 21 – 60% der gelisteten Journale einer Kategorie) 5 Punkte
Klasse 3 Journal (= 61 – 100% der gelisteten Journale einer Kategorie) 2 Punkte“

Sie hatten vielleicht an den AWMF-Vorschlag [2] gedacht, bei deutschsprachigen Zeitschriften, die im SCI und SSCI gelistet sind, den Impactfaktor zu verdoppeln. Bzw. Originalarbeiten aus Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind, mit einem „äquivalenten Impactfaktor“ von 0,2 zu bewerten. Dieser Vorschlag ist aber **kein** Bestandteil der Münsteraner Habilitationskriterien.

[1] Habilitationskriterien
[2] AWMF-Vorschlag zur Verwendung des „Impact Factor“

Ich hätte da mal eine Frage: NEJM und PDF

Frage:
Ich habe an meinem Arbeitsplatz im Institut auf Volltexte des New England Journal of Medicine zugreifen können, allerdings nur auf HTML-Volltexte. Warum bekomme ich keine PDF-Files?

Antwort:
Zum NEJM haben wir den campusweiten Zugang über das OVID-Gateway erworben, welches PDF-Volltexte leider nicht anbietet.

Ich hätte da mal eine Frage: Lehrkrankenhäuser

Frage:
Ich bin Arzt an einem Lehrkrankenhaus der WWU Münster und dank meiner Lehrtätigkeit Angehöriger der Medizinischen Fakultät. Kann ich auf die elektronischen Bücher, Datenbanken und Zeitschriften der Zweigbibliothek Medizin (ZB Med) zugreifen und wenn ja, wie mache ich dies?

Antwort:
Die Nutzung der von der ZB Med lizenzierten Medien ist NUR Hochschulangehörigen und diesen NUR in Zusammenhang mit ihrer Lehrtätigkeit an der Fakultät erlaubt (siehe Vertragspassus unten). Jeder Missbrauch kann die Abschaltung des Zugriffs für die gesamte Universität zur Folge haben. Lizenzen für eine darüber hinausgehende Nutzung an den betreffenden Lehrkrankenhäusern (LKH) und Praxen (Nutzung durch Nicht-Lehrbeauftrage, Nutzung nicht für Lehrtätigkeit) müssen _zusätzlich_ gekauft werden. Beispiel: Prof. Müller vom LKH Wanne-Eickel braucht für sein Seminar für PJler Literatur. Das ist lizenzrechtlich genehmigt. Wenn Prof. Mueller jedoch für eine Klinische Studie Literatur braucht, ist dies nicht erlaubt.

Wer Uni-Angehöriger ist und wer einen Zugang zum Hochschulnetz bekommt, wird vom Zentrum für Informationsversorgung entschieden.