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ZB Med im Deutschlandfunk

Am vergangenen Montag war Frau Bendix, Redakteurin des WDR, in der Zweigbibliothek Medizin und führte mit unserem Mitarbeiter Volker Frick ein Interview für einen Beitrag innerhalb der Sendung „Campus und Karriere„, die täglich um 14:35 Uhr vom Deutschlandfunk gesendet wird. Der genaue Sendetermin ist noch nicht bekannt, wird aber an dieser Stelle nachgereicht.

Renovierungsarbeiten schreiten voran

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Da sich der Putz im Monographienlesesaal von der Decke löste, mußte dieser Bereich saniert und ab dem 27. August für die Benutzung gesperrt werden. Die Stukkateure arbeiten seit zwei Wochen fleissig und rechnen mit der Fertigstellung der neuen Decke Ende nächster Woche. Dann kommen die Maler und verspachteln und überstreichen die Rigipsplatten. Bei der Gelegenheit wird auch die Beleuchtung angepaßt, die neuen Lampen sind lichtstärker und energiesparend.

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Die einfachste und sicherste Lösung (nachdem das Abschlagen des lockeren Putzes nicht geholfen hatte) ist das Abhängen der Decke. Die interessante Kassettenoptik der Decke der ehemaligen Wäscherei geht damit zwar verloren, aber die Höhe der Decke und die vollen Fensterfläche bleibt erhalten. Der Emporenbereich wird nicht abgehängt, da hier keine Gefährdungslage vorliegt.

Ich hätte da mal eine Frage: Direktverweis auf ein Buch im OPAC

FRAGE:
Ich möchte gerne von meiner Homepage auf ein bestimmtes Buch im Buchkatalog der Unibibliothek verweisen, geht das?

ANTWORT:
Ja, seit kurzem ist es möglich, per Link direkt in die OPAC (Buchkatalog der Universität) zu springen. Dazu gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten (mit Beispieldaten):

  • Verweis auf ein einzelnes Buch mittels der ISBN
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels des Autors
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Stichworts aus dem Titel
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Schlagworts
  • Verweis auf Buchreihen
  • Verweis auf Signaturgruppen, z.B. Standardwerke zur Krankenpflege (es müssen mindestens drei Zeichen vor dem Trunkierungssternchen stehen)

Es können auch mehrere Stichwörter gesucht werden. Diese sind dann mit %20 voneinander zu trennen, z.B. bei der Suche von Büchern mit Adrenalin und Kalium im Titel.

Ersetzen Sie die Beispieldaten aus den obigen Beispielen mit Ihren eigenen Angaben und trunkieren Sie intelligent: adrenalin* findet auch Adrenaline.

Ich hätte da mal eine Frage: Dissertationen als Zeitschriftenpublikation

FRAGE:
Im Rahmen meiner Beantragung einer Promotion habe ich folgendes Anliegen: Meine Arbeit wurde in den Klinischen Monatsblättern vom Thieme Verlag publiziert. Um meine Promotion nun beantragen zu können ist es ja erforderlich die Arbeit der ULB zugänglich zu machen bzw. Exemplare einzureichen. Können Sie mir Auskunft geben, ob dies überhaupt erforderlich ist, da die Zeitschrift ja in der
Bibliothek ausliegt!? Müßte darüberhinaus hierzu vom Thieme Verlag eine Genehmigung eingeholt werden, oder gibt es geltende Vereinbarungen (schließlich ist dies ja ein alltägliches Vorgehen bei publizierten Doktorarbeiten)!?

ANTWORT:
§4(4) der Promotionsordnung sagt aus, dass auf Antrag an die Stelle der Dissertation eine bereits veröffentlichte Arbeit treten kann, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss. Diese „kumulative“ Dissertation enthält in gebundener Form eine Zusammenfassung in dt. Sprache, ein Titelblatt mit Promotionsdaten, Lebenslauf und Titel/Verfasserangaben auf der Aussenseite.
Zur Abgabe heißt es in §13(1): Sechs Exemplare der Dissertation sind – auf Papier ausgedruckt – an die Medizinische Fakultät abzuliefern (davon 4 an die ULB) sowie eine der folgenden Optionen zu erfüllen:
a) …
b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift
c) …

Nach Abgabe stellt die ULB 1 Exemplar ein, ein Exemplar geht an die ZB Med und 2 Exemplare gehen nach Leipzig an die Pflichtexemplarsammelstelle. Damit wird ihr Dokument dauerhaft archiviert. Die Abgabe der Exemplare erfolgt in der Hochschulschriftenstelle der ULB (Tel: 83-24049, E-Mail: diss.ulb@uni-muenster.de).

Bzgl. des Verlags sieht unser Hausjurist keine Bedenken. Bei der Abgabe eines Sonderdrucks an die Bibliothek wird Ihre Autorenvereinbarung mit dem Verlag (und damit das Urheberrecht) nicht tangiert.

med – Das Magazin der ZB Med: 2. Ausgabe 2007

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Sie können unter dem folgenden Link die zweite Ausgabe 2007 von med – Das Magazin der Zweigbibliothek Medizin als PDF (0,7MB) herunterladen. med wird ab nächster Woche in der Bibliothek und der Kantine verfügbar sein und allen Instituten und Kliniken zugesandt werden. Ich hoffe, Aussehen und Inhalt gefällt Ihnen!

Inhalt:

  • Geht nicht, gibt’s nicht – Bibliotheksdienste auf einem Kongress
  • Ich hätte da mal eine Frage
  • Was wird aus subito?
  • Buchkritik: Auf des Messer’s Schneide
  • Online-Lehrbücher systematisch
  • Dissertationen der Fakultät
  • Alte & Neue Mitarbeiterinnen
  • Bibliothek platzt aus allen Nähten
  • PubMed: Neuigkeiten zur wichtigsten Literaturdatenbank in der Medizin

Bibliothekszeitung ist bundesweites Vorbild

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Edlef Stabenau bespricht in netbib – dem größten und ältesten deutschen Weblog für Bibliotheken – unsere Bibliothekszeitung med ausgesprochen positiv:

Das Schwerpunktthema der Ausgabe ist “Bibliothek und Web2.0″ und Oliver Obst wendet sich im Vorwort an Mediziner, aber der Inhalt ist natürlich auch für andere Wissenschaftler interessant. Das schon in der PDF-Ausgabe sehr schön aufgemachte Heft ist in der Druckausgabe noch wesentlich attraktiver. Die Idee, sich als Bibliothek in dieser Art in der Universität als kompetenter Ansprechpartner zu positionieren, ist natürlich klasse! So ein Heft wird sicher eher beachtet als einen Link auf eine Website mit noch so gut gemachten Informationen.

Wir versuchen den Ansprüchen weiter gerecht zu werden und sie bei Gelegenheit noch zu übertreffen!

Der subito-Dienst wird eingestellt

… voraussichtlich bereits zum 12. Juli. Dies plant die Bundesregierung laut Heise Newsticker. Der Bundestag soll am 5. Juli die geplanten Änderungen zum Urheberrecht beschliessen. Damit könnte das Gesetz am 12. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten.

Wie bereits hier, hier und hier berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Änderungen das Aus. Subito bereitet sich bereits darauf vor, die Lieferungen per Email am 12. Juli einzustellen.

Lieferungen per Post bzw. Fax erachtet Bundesjustizministerin Zypries zwar als vollkommen ausreichend für Wissenschaftler (aus ihr selber sei ja schließlich auch etwas geworden ohne den ganzen technischen Schnickschnack), Schnelligkeit und Kopienqualität – die einst den Ausschlag für den subito-Dienst gaben – würden durch Post- oder Fax-Lieferungen allerdings ad absurdum geführt. Der Zweigbibliothek Medizin entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 6.000 Euro, da die Kosten von fünf auf 6,50 Euro pro Lieferung steigen würden – wahrscheinlich aber noch weit höher, wie die Unibibliothek ausführt. Sie müßten Ihre Artikelbestellungen in Zukunft u.U. wieder selber bezahlen.

Nachtrag: Wie diese Woche bekannt wurde, verhandelt subito mit grossen Wissenschaftsverlagen über eine vertraglich abgesicherte Möglichkeit der Email-Lieferung gegen Gebühr. Diese Abgabe würde dann allerdings die Lieferungen erheblich verteuern. Im Gegenzug will subito die Kosten für die Fax-Lieferung auf 6,50 Euro absenken, um hier eine attraktive Alternative zur Email-Lieferung zu schaffen.

Was können Sie tun?

Lesen Sie bitte die aktuelle Presseerklärung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ und schreiben Sie noch heute eine Mail an Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) (alternativ an mail@bundestag.de):

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

am 5. Juli soll in 2. und 3. Lesung die neuerliche Anpassung des Urheberrechtsgesetzes beraten und verabschiedet werden. Soweit mir die Gesetzesvorlage bekannt geworden ist, ist für mich offensichtlich, dass mit diesem Gesetz die Bundesregierung ihr selbst erklärtes Ziel, nämlich ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ zu schaffen, vollständig verfehlt hat und dass offensichtlich auch der Bundestag bislang sich nicht in der Lage gesehen hat, diese für Bildung und Wissenschaft fatale Entwicklung zu korrigieren

Ich möchte daher sozusagen in letzter Minute an Sie appellieren, nicht einem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, das den Bedürfnissen und dem aktuellen Informationsverhalten von Wissenschaftlern, (Hochschul-)Lehrern, Studierenden und Schülern nicht gerecht wird. Mir scheint, dass die politische Dimension, Rahmenbedingungen für eine Informationsgesellschaft zu schaffen, die auch und vor allem bezüglich Bildung und Wissenschaft diesen Namen verdient und die diese in die Lage versetzt, kreativ und auch international kompetitiv zu agieren, weitgehend ausgeklammert blieb.

Es ist jetzt nicht mehr an der Zeit, auf die konkreten Defizite der Gesetzesnovelle – vor allem bezüglich der §§ 31, 52b, 53a, aber auch noch die §§ aus der vorigen Reformen 52a und 95b – einzugehen. Besonders erwähnt werden sollte jedoch die aus unserer Sicht verhängnisvolle Weigerung, auf den Vorschlag des Bundesrates einzugehen, der durch eine Änderung des § 38 UrhG Wissenschaftlern den notwendigen Freiraum geben wollte, die von der EU und allen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland geforderten und geförderten Open-Access-Publikationsformen umfassend zu nutzen.

Da das Paket des Zweiten Korbes jetzt vermutlich nicht mehr mit einzelnen Änderungen aufgeschnürt werden kann, bitte ich zu überlegen, ob diese Vorlage nicht ganz zurückgenommen werden kann. Deutschland hat mit dem Ersten Korb in ausreichender Weise auf die Vorgaben aus der EU reagiert. Es kann nicht sein, dass digitale Bildungs- und Wissenschaftsinhalte in gleicher Weise behandelt werden wie Inhalte der Unterhaltungsindustrie.

Selbst wenn dieser Zweite Korb nun doch den Bundestag passieren sollte, ist es erforderlich, dass Parlament und Bundesregierung einen neuen Anlauf machen, um eine Regulierung für den Umgang mit Wissen und Information zu erreichen, die den Potenzialen der Informationsgesellschaft gerecht werden kann. Bitte ebnen Sie daher den Weg zu einem schon jetzt so genannten Dritten Korb, bei dem die jetzigen Schäden für Bildung und Wissenschaft repariert und die jetzt ausgeklammerten Probleme behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marke von 100.000 Benutzern überschritten

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Letzten Donnerstag, den 21. Juni, zählte die Zweigbibliothek Medizin bereits den 100.000sten Besucher in diesem Jahr. Wie die obige Graphik zeigt, bedeutet dies eine Steigerung um 18% in den Besucherzahlen gegenüber dem gleichen Zeitraum 2006 und 26% resp. 31% gegenüber 2005 und 2004. Alleine gegenüber dem Vorjahr konnte die Bibliothek somit ein Plus von 15.000 Besuchen bis zum 21. Juni verzeichnen. Während die Marke von 100.000 Besuchen in diesem Jahr bereits am 21. Juni überschritten wurde, dauerte dies 2006 drei Wochen länger (bis zum 15. Juli) und in den Vorjahren sogar bis Ende Juli.

Die ZB Med hat kurzfristig 60 zusätzliche Arbeitsplätze im Wintergarten eingerichtet und wird ebenfalls weitere Schließfächer zur Verfügung stellen.

Audio an Bibliotheks-PCS

Die neuen Shuttle-PCs sind nun komplett im Rondell in der Eingangshalle der Bibliothek aufgestellt. Die berichteten Probleme bei den Nutzeranmeldungen sind behoben. Sie können an den Shuttle-PCs

  • Im Internet browsen
  • Textverarbeitung-, Tabellenkalkulation-, Diavortrags-Dokumente öffnen und bearbeiten (Open Office 2.0)
  • USB-Sticks benutzen (die ZB Med hilft auch gerne mit welchen aus, bitte bei der Auskunft fragen)
  • sich Audiodateien aus dem Internet (wie z.B. den Bibliotheks-Podcast Wochenrückblick) vorspielen lassen

Dazu können Sie eigene Kopfhörer benutzen oder an der Leihstelle welche ausleihen. Die Kopfhörerbuchsen an den kleinen, schwarzen Shuttle-PCs sind lindgrün und nicht zu verfehlen.

Virtuelle Fachbibliotheken

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt die Bildung von Virtuellen Fachbibliotheken (ViFa) auf allen Gebieten. Während erst kürzlich die ViFa Biologie von der Universitätsbibliothek Senckenberg Frankfurt lanciert wurde, arbeiten die ViFa Pharmazie, die ViFa Medizin (unter dem Namen MedPilot), die ViFa Veterinärmedizin und die ViFa Psychologie bereits seit einigen Jahren erfolgreich.

Was bieten die ViFas an? Fachinformationsführer mit Zugang zu ausgewählten, weiterführenden Informationsquellen wie z.B. ein Internetquellen-Führer in der Biologie. Eine Digitale Bibliothek mit Zugang zu Volltexten (dies können in der Pharmazie z.B. gescannte historische Arzneibücher, Taxen etc., aber auch neuere elektronische Publikationen sein; in der BioLib finden Sie digitalisierte historische Biologie-Bücher im Volltext, in der ViFaVet die Encyklopädie der gesammten Thierheilkunde und Thierzucht). Fachdatenbanken mit Recherchen in frei zugänglichen oder lizenzpflichtigen Datenbanken (via MedPilot kann man simultan in über 40 Datenbanken recherchieren). Inhaltsverzeichnisse (z.B. Online-Contents Pharmazie mit 700.000 Aufsätzen u. Inhaltsverz. aus 330 Zeitschriften; Current Contents Medizin mit 700 Zeitschriften; ). Kataloge von Bibliotheken mit besonders umfangreichen Beständen in dem jeweiligen Fachgebiet. Aufsatzlieferdienste.