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Der systematische Download von Aufsätzen ist verboten!

Die Bibliothek möchte aus gegebenem Anlaß noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, komplette Zeitschriftenjahrgänge von den Verlagsseiten herunterzuladen oder automatisierte Programme (Spider, bestimmte Literaturverwaltungen) zum Herunterladen von Aufsätzen zu benutzen. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf den Seiten der Bibliothek sowie bei jeder Zeitschriftensuche. Die Verlage überwachen alle Zugriffe auf ihre Webseiten und informieren uns regelmäßig und schnell, sobald ein Mißbrauch stattgefunden hat.

Was passiert in einem solchen Fall?

  1. Ihre IP-Adresse wird vom Verlag gesperrt. Sie können nicht mehr auf die Angebote des Verlags zugreifen.
  2. Ihr Universitätszugang wird vom Zentrum für Informationsversorgung gesperrt. Sie können nicht mehr auf die elektronischen Angebote der Universität/Bibliothek zugreifen.
  3. Der Verlag kündigt den Lizenzvertrag mit der Bibliothek. Das komplette Verlagsangebot – u.U. mehrere hundert Zeitschriftentitel – ist mit einem Schlag nicht mehr an der Universität verfügbar. Schadensersatzforderungen in sechsstelliger Höhe wären die Konsequenz.

Öffnung über die Feiertage voller Erfolg

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Die großzügigen Öffnungszeiten „zwischen den Jahren“ waren ein voller Erfolg, die Zweigbibliothek Medizin wurde von über 1.000 Benutzern besucht. Die diesbezügliche Umfrage im Weblog „Aktuelles“ hatte es auch schon angedeutet: 42% sprachen sich für eine Öffnung der Bibliothek zwischen Weihnachten und Neujahr aus, 42% waren nicht dafür und 15% enthielten sich. Insgesamt nahmen 1.087 Benutzer die Möglichkeit war, in der Bibliothek zu arbeiten, Bücher abzugeben, auszuleihen oder zu verlängern, und die sonstigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit war die Nutzung in den vier Tagen vom 27.-30.12. sogar noch etwas stärker als in der Woche zuvor (20.-23.12.).

Öffnungszeiten über die Feiertage

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Die Zweigbibliothek Medizin ist Heiligabend, 1./2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr geschlossen. Die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr sind wie folgt:

bis So, 23.12., normal geöffnet
Mo-Mi, 24.12.-26.12. geschlossen
Do-Fr, 27.-28.12. geöffnet von 8:00 bis 19:00 Uhr
Sa-So, 29.-30.12. geöffnet von 10:00 bis 19:00 Uhr
Mo-Di, 31.12.-1.1. geschlossen
ab Mi, 2.1., wieder normal geöffnet

Die Öffnungszeiten der übrigen Bibliotheken.

Abstimmen: Wie finden Sie die Öffnung der Bibliothek zwischen Weihnachten und Neujahr?

Manch einer von ihnen wird es am Samstag bereits in der Zeitung gelesen haben: Zum Jahresende bleibt die Uni zu, gab das Rektorat bereits am 16. November intern bekannt:

An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bleiben Büros, Werkstätten und Labore in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Doch leider bleiben nicht nur die Büros geschlossen. Was die Pressemeldung nicht erwähnt: Da alle Beschäftigten nach Hause geschickt werden, können auch die Bibliotheken nicht geöffnet bleiben. Konsequenz des Rektoratsbeschluß: Die Uni-Bibliotheken wären 9 bzw. 10 Tage geschlossen. Die Energerieeinsparmassnahme wirkt sich also nicht nur auf die Unibediensteten aus, sondern schränkt auch den Service für die Bibliotheksnutzer wie z.B. lernende Studenten erheblich ein. (Damit erhält das prinzipiell lobenswerte Projekt Wir setzen die Uni auf Sparflamme im nachhinein eine ganz neue Bedeutung…)

Das war die schlechte Nachricht. Und jetzt die gute: Das Rektorat macht für uns eine Ausnahme: Die Zweigbibliothek Medizin darf doch über die Feiertage öffnen. (unsere Öffnungszeiten finden Sie hier). Uns interessiert nun, ob Sie für oder gegen die Öffnung zwischen den Feiertagen sind. Bitte beantworten Sie die entsprechende Frage auf der rechten Seite!

Ergebnis: Snackautomat in der Bibliothek?

Von 279 abgegebenen Stimmen waren 151 (54%) für die Einführung eines Snackautomaten und 123 (44%) dagegen. 5 waren unentschieden (2%). Vielen Dank für alle, die sich an der Abstimmung beteiligt haben! Wir versuchen, die Bibliothek ein kleines Stückchen weiter zu verbessern. Ihre Kommentare sind ein wichtiger Wegweiser dabei. Die Bibliothek freut sich über die aktive Beteiligung und nimmt das Ergebnis als Votum, um die Aufstellung von neuen Automaten (Kaffee, Kaltgetränke, Snacks, Brötchen) in die Wege zu leiten. Die UKM-Verwaltung hat versprochen, dies in sechs Wochen umzusetzen.

In den Kommentaren sprachen sich rund die Hälfte wegen der Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent gegen einen Snackautomaten aus, jeder Fünfte wegen einer befürchteten Störung der Bibliotheksruhe. Auf diese beiden Punkte möchte ich deshalb noch einmal gesondert eingehen:

Zur Preiserhöhung:
Die Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent klingt erst einmal drastisch. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass man dafür auch einen trinkbaren Kaffee bekommt. Für die bisherige „Plörre“ war doch selbst 40 Cent zu viel. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass wir dafür einen Snackautomaten bekommen, der bei der letzten Umfrage immerhin von 80% gewünscht worden war.

Zur Störung der Bibliotheksruhe:
Die Regeln in der Bibliothek, die Ihnen ein ungestörtes Lernen ermöglichen, werden wir mit Sicherheit nicht verwässern. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist weiterhin nur im Erfrischungsraum gestattet. Lediglich Mineralwasser in verschlossenen Flaschen ist überall erlaubt (Dehydrierung)! Wir haben bei der Verwaltung gerade eine Türe zwischen dem Rondell und dem Wintergarten beantragt, um die Ruhe- von den Begegnungsräumen weiter abzuschotten. Die Bibliothek ist auch weiterhin primär zum Lernen da, nicht zum Essen. Aber viele von Ihnen halten sich länger in der Bibliothek auf und begrüssen es außerordentlich, zwischendurch eine Pause einzulegen, etwas zu trinken und zu essen.

Weitere Punkte:

  • Die Vergrößerung des Erfrischungsraumes nehmen wir mit auf die Agenda. Die ULB hat bereits einen Ohropax-Automaten (dort werden aber auch Betonstemmarbeiten durchgeführt), aber wenn viele von Ihnen das wünschen, werden wir auch darüber nachdenken.
  • Das Votum gegen einen Eisautomaten war ziemlich eindeutig und die Bibliothek kann gut damit leben. Energieeinsparung ist auch für uns eine zentrales Ziel (wenn es nicht zum kompletten Winterschlaf der Uni führt 😉 ).
  • Generell sammelt nun die neue Task Force Fachschaft/Bibliothek Ihre Wünsche und Anregungen und klärt die Umsetzung mit der Bibliotheksleitung ab. Ansprechpartnerin auf Seiten der Fachschaft ist Lena Beese.

Noch eine Bitte zum Schluß:
Die Steigerung der Besucherzahlen um 40.000 (oder ein Viertel) im Jahr bringt leider allgemein eine größere Unruhe in der Bibliothek mit sich. Die Bibliothek bemüht sich trotzdem für eine ruhige Lernumgebung zu sorgen. Wir können aber nur immer wieder an Ihre eigenes Verantwortungsgefühl appellieren. Wir können nicht überall sein (und möchten auch nicht durch die Räume patrouillieren) und sind deswegen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte verhalten Sie sich selber rücksichtvoll und Ihrer Umgebung entsprechend. Wenn es zu laut wird, sagen Sie es ruhig Ihrem Nachbarn. Nach dem Umbau der Universitätsbibliothek am Krummer Timpen wird sich die Situation wieder entspannen.

Abstimmen: Snackautomat in der Bibliothek?

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Die Bibliothek ist von den Fachschaften Human- und Zahnmedizin nochmal gebeten worden, einen Snackautomaten im Erfrischungsraum aufstellen. Die Bibliothek war bisher etwas vorsichtig, da die UKM-Verwaltung dies an die Aufstellung neuer Kaltgetränke- und Kaffee-Automaten gekoppelt hat. Dadurch würde sich aber Kaffeepreis von 40 auf 70 Cent erhöhen. Die Fachschaft hat uns nun aber Mut gemacht und vorgeschlagen, eine Abstimmung zu starten.

Wenn Sie uns nun ein Votum geben, könnten wir schnell für die Aufstellung dieser zusätzlicher Automaten sorgen. Angebot und Preise sind identisch mit den Automatencafes auf Ebene 4, Zentralklinikum, und in der Zahnmedizin. Der Kaffee soll wesentlich besser sein. Die Umfrage finden Sie rechts oben auf dieser Seite, sie endet am 28. November.

Die Frage lautet:

Möchten Sie einen Schokoriegel/Brötchen-Automaten in der Bibliothek,
auch wenn dadurch der Kaffee (bei besserer Qualität) teurer würde?

 

PS: Es gibt dann auch die Möglichkeit, einen Eisautomaten zu bekommen.

med – Das Magazin der ZB Med: 3. Ausgabe 2007

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Sie können unter dem folgenden Link die dritte Ausgabe 2007 von med – Das Magazin der Zweigbibliothek Medizin als PDF (1,8MB) herunterladen. med wird ab nächster Woche sowohl in der Bibliothek als auch der Kantine verfügbar sein. Es wird darüber hinaus in zahlreichen Exemplaren allen Instituten und Kliniken zugesandt. Ich hoffe, Aussehen und Inhalt gefällt Ihnen!

Editorial: Langzeitverfügbarkeit von eJournals
Ein VIP der BIB – du auch?
Bibliotheksgründer wird 75
subito – wie geht’s weiter?
Promotionsordnung und Bibliothek
GoMünster mit GoPubmed
i:mobile statt Rote Liste

Besucherrekord von 2006 bereits gebrochen

Letzten Mittwoch, den 24. Oktober, wurde dieses Jahr bereits der 177.080te Besucher in der Bibliothek registriert. Damit sind die Besucherzahlen der ZB Med aus dem gesamten letzten Jahr bereits erreicht. 2006 war ein Rekordjahr mit der bis dato höchsten Besucherzahl. Dieser Rekord wird nun deutlich übertroffen werden – wir rechnen damit, dass 2007 sogar die Marke von 200.000 Besuchern geknackt wird. Jeder Besucher nach dem 24.Oktober trägt zu diesem neuen Rekord bei.

Nachtrag: Am 31. Oktober hatten wir 182.076 Besucher.

ZB Med und StudiVZ

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Was hat die Zweigbibliothek Medizin mit StudiVZ zu tun?

Zunächst wird das StudiVZ gerne und oft an den Bibliothekscomputern genutzt – das ist schön. Noch schöner ist aber, dass es seit kurzem auch eine der berühmt-berüchtigten StudiVZ-Gruppen zur ZB Med gibt: Ein VIP der BIB – Du auch? Die Bewohner der Zweigbibliothek Medizin in Münster.

Wir können diese Gruppe nur wärmstens empfehlen 🙂 und versprechen, dort regelmäßig vorbeizuschauen!

Ich hätte da mal eine Frage: Wieso kostet ein Ersatzausweis 10 Euro und ein verlorenes Buch 25 Euro Gebühren?

Frage:
Mit Erstaunen musste ich zu Beginn der Woche zur Kenntnis nehmen, daß die Erstellung eines Ersatzausweises 10 Euro kostet. Ist im Rahmen der Studiengebührenordnung und den hoffentlich in Zukunft auch der ZB Medizin vermehrt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln eine Absenkung dieser Gebühr auf ein den Herstellungskosten eher angepasstes Niveau von weniger als den umgerechnet aktuellen 20 Mark zu rechnen? Mir ist bewusst, daß mir für den durch mich durch Verlust des Ausweises verschuldeten Mehraufwand ihrer Mitarbeiter eine Zahlung nicht erspart werden kann, bin aber nicht in der Lage die Höhe der Gebühr nachzuvollziehen.

Antwort:
Die Gebühr für den Ersatzausweis ist eine landesweit einheitlich geregelte Gebühr, die wir so erheben müssen:

Zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes bei der Bearbeitung von Verlust-, Schadens- oder Nichtrückgabefällen erheben die Einrichtungen nach § 30 Absatz 1 Hochschulgesetz eine Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr […] beträgt […] für die Zweitausstellung eines Benutzerausweises 10,00 Euro und bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe eines Mediums 25,00 Euro.“ (§2 Abs. 1b GebO-IKM NRW).

Herr Rosenberger, der Leiter der Benutzungsabteilung der ULB schreibt weiter:
Diese Begründung ist zugegeben formal und inhaltlich zunächst nicht befriedigend. Deshalb muss ich den „Verwaltungsaufwand“ in einer zweiten Begründung noch etwas näher erläutern: Die Erstellung eines Ersatzausweises ist zwingend mit eine Änderung der Benutzernummer verbunden, damit der verlorene Ausweis mit der alten Nummer ungültig wird und nicht zu Ihrem Schaden missbräuchlich genutzt werden kann. Bei der Bearbeitung von Verlustfällen müssen u.a. und je nach Art des Verlustfalls viele, bisweilen sogar sämtliche der folgenden Tätigkeiten erledigt werden; diese Tätigkeiten laufen dabei meist im Hintergrund und deshalb für Sie nicht sichtbar ab, bedeuten jedoch für unsere Mitarbeiter die eigentliche Arbeit:

Bei einem Ersatzausweis
– Sämtliche bereits entliehenen Bücher werden von der alten Kontonummer auf die neue umgebucht.
– An sämtlichen Ablagestellen der Zweigbibliotheken und der Zentralbibliothek (Buchausgabe der Leihstellen, im Lesesaal und im Handschriftenlesesaal der Zentralbibliothek) muss überprüft werden, ob für Sie Bücher bereitliegen; diese müssen ggf. in das mit Ihrem neuen Ausweis gekoppelte Ablagefach umgelegt werden.
– Bei Fernleihen, die noch in Bestellung sind, muss ebenfalls die Änderung der Benutzernummer nachvollzogen werden, damit im Falle der Lieferung die richtige Zuordnung möglich ist.
– Etwaige Gebührenzahlungen über die Uni-Kasse müssen ebenfalls der neuen Nummer zugeordnet werden können, was das Führen einer entsprechenden Konkordanz bedeutet.

Bei einem verlorenen Buch
– In jedem Verlustfall erfolgt zu Ihrer Sicherheit eine Überprüfung, ob das verlorene Buch sich nicht doch an seinem Standort befindet.
– Das verlorene Buch wird auf Ihrem Konto als Verlust gebucht, damit für Sie keine (weiteren) Fristüberschreitungsgebühren anfallen.
– Eventuelle Vormerker auf das verlorene Buch werden benachrichtigt, dass das verlorene Buch bis zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung nicht zur Verfügung steht.
– In Buchhandelsverzeichnissen und ggf. Antiquariatsverzeichnissen wird ermittelt, ob, wo und zu welchem Preis das verlorene Buch noch lieferbar ist. Bei älteren Titeln und insbesondere bei Lehrbuchliteratur muss dabei auf eventuell verfügbare neuere Auflagen geachtet werden.
– Bei nicht mehr lieferbaren Titeln wird ein externer Dienstleister mit der Reproduktion des Titels als Kopie beauftragt.
– Falls der Verlierer das Buch nicht selber besorgt oder besorgen kann, führt die ULB die Bestellung durch. In diesem Fall bezahlt die ULB die Lieferung im Voraus und stellt den entsprechenden Betrag dem Verlierer anschließend in Rechnung.
– Wenn das Ersatzexemplar in der ULB eingetroffen ist, wird die Verlustbuchung auf Ihrem Konto storniert.
– Falls das Ersatzexemplar mit dem verlorenen Exemplar nicht identisch ist (d.h. bei neueren Auflagen oder bei Reproduktionen), muss der Katalog der ULB entsprechend korrigiert werden.
– Das Ersatzexemplar muss buchbinderisch bearbeitet werden (Signaturschild, Buchungsetikett).

Sie sehen, dass es mit der Ausstellung des Ersatzausweises oder dem Aufkleben eines Signaturschilds allein nicht getan ist, und dass angesichts der vielfältigen Hintergrundarbeiten die Verwaltungsgebühr von 10,- bzw. 25,- EUR durchaus gerechtfertigt ist. Ich hoffe, Ihnen auf Ihre Frage eine befriedigende Antwort gegeben zu haben.

Medizinbibliothek auf dem iPhone

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Bild 1 würde der Fotograf etwa so titulieren: „Best meets best!“

Das hochgerühmte iPhone wirft seine Schatten voraus. Obwohl es ihn offiziell noch gar nicht gibt in Deutschland, wurden bereits Angebote der Zweigbibliothek Medizin der Uni Münster auf ihm gesichtet und genutzt. Wie obiges Bild zeigt, sind alle Ressourcen der Zweigbibliothek Medizin jetzt buchstäblich nur noch einen Handgriff weit entfernt – auch ohne WLAN.

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Die innovative Poliklinik für Kieferorthopädie des Uniklinikums Münster stellte bisher ihre digitalen Lehrinhalte als Videos per iTunes-Feed für den iPod zur Verfügung. Da das IPhone gleichwohl mehr Potenzial bietet (Zugang zum Internet und den Ressourcen der Bibliothek), wurde die Lernumgebung nun auf das Apple-Handy portiert – genial!