Schlagwort-Archive: Autoren

Neue Autoren-Abzocke: Small processing charge for featuring publications on GMD

In letzter Zeit erhalten Autoren (auch der Uni Münster) vermehrt Emails mit Bezug auf eines ihrer Paper und folgendem Text:

Dear Dr. Johannes Müller,

We are pleased to inform you know that our Target Selection Team at Global Medical Discovery (GMD) has identified your recent peer-reviewed publication: „The Effect of ABC in a WSE Cell Line“ as a Key Scientific Article contributing to excellence in biomedical research. We would therefore like to feature it in our next edition of Global Medical Discovery Series…

Dann werden im weiteren einige „beeindruckende“ Zahlen aufgeführt, die den „Status“ von GMD belegen sollen: features papers of exceptional scientific importance, is viewed almost 745,000 times each month, is linked to the top 50 companies, is linked to hundreds of world’s leading universities. Das ist ziemlich hohl und ohne jede Grundlage (und mit diesem Blogbeitrag ist eine weitere führende Universität mit GMD verlinkt 😉 ). Nach einem längerem Absatz mit Ethik- und Wissenschafts-Blabla folgt dann der Satz, auf den das Vorhergehende abzielte:

There is a small processing charge for featuring publications on GMD ($35). We can send you an official invoice and we will feature your paper within 14 days after receiving the payment.

GMD steht zwar nicht auf Beall´s List of Predatory, Open-Access Publishers, ist aber IMHO eine lupenreine Abzocke, denn: Was bietet GMD als Service schon an? GMD kopiert einfach nur den Pubmed-Abstract ihres Artikels auf die GMD-Webseiten – mehr nicht. Die Zugriffszahlen kommen über ungezielte Google-Recherchen und sind winzig im Vergleich zu den Zahlen, auf die Pubmed oder Google Scholar kommen.

Wie der uns kontaktierende Wissenschaftler schon richtig vermutete, wird hier versucht, Kapital zu schlagen, und zwar aus der Naivität von Autoren. Man kann übrigens nur via Paypal bezahlen – ein weiterer Hinweis auf die Unseriosität dieses Angebots.

Wenn dann jemand damit wirbt, er hätte bei GMD ein „Keynote Paper“ veröffentlicht, tut einem dieses um Aufmerksamkeit und Reputation heischende Verhalten nur noch leid. Es weist vielleicht auch auf die zunehmende Verirrung/Missbrauch des wissenschaftlichen Publikationswesens hin, wo es scheinbar nur noch um Geld geht.

Autoren-Tricks sind die neuen Enkel-Tricks…

Fotos: Screenshots der Webseiten

Aufgepasst! Sham journals scam authors

Decan Butler wies kürzlich in Nature unter dem Titel Sham journals scam authors auf ein neues Betrugsmodell bei Open Access hin. Was war passiert?

Vermutlich iranische oder armenische Betrüger hatten Webseiten renommierter Wissenschaftszeitschriften gefakt, darunter Archives des Sciences (echte Webseite | Fake), Wulfenia (echte Webseite | Fake) und Bradleya. Die Schwindler kopierten dabei die Webseiten entweder bis ins Detail oder setzen eine neue, professionell ausschauende auf. Laut Nature waren die gefakten Seiten so gut gemacht, dass sie selbst Thomson Reuters hinters Licht führten, das die falschen Seiten daraufhin in seine Verzeichnisse für Zeitschriften und Impact Faktoren aufnahm.

Die Täuschung ging soweit, dass das Editorial Board um hochrangige Wissenschaftler ergänzt und aufgebläht wurde – eine Praxis, die auch von Bentham und anderen Verlagen bekannt ist.

Die Betrugsmache war Open Access, d.h. der Gewinn wurde über die Article Publication Charges erzielt: Die Fake-Journale verlangen mehr als 500 US-Dollar pro eingereichtem Manuskript. Der Betrag soll auf zwei Banken im armenischen Eriwan überwiesen werden.

Verbrannte Asche: Sigmund Freud in der ZB Med


Aug in Aug mit Sigmund Freud

Am Montag, dem 6. Mai, wurde die Ausstellung „Verbrannte Asche“ eröffnet. Anlässlich des 80. Jahrestages der Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten zeigen ULB und AStA bis zum 31.5. gemeinsam ausgewählte Werke der damals als „undeutsch“ erachteten Autoren. Im Foyer am Krummen Timpen werden der Autor Erich Maria Remarque thematisiert sowie zentrale Informationen zu finden sein. In der Germanistik, der ZBSoz, der ZBMed, der Physik, der Kommunikationswissenschaft und der Anglistik werden weitere Bücher aus der Zeit vor 1933 und nach 1945 gezeigt. Ab Montag. 6. Mai, sind alle Informationen auch unter www.verbrannte-asche.de zu finden.

In der Zweigbibliothek Medizin wird der Autor Sigmund Freud thematisiert – offensichtlich mit großém Erfolg: Immer wieder sieht man Benutzer, die interessiert in den diversen Büchern und Schriften aus den Beständen der Bibliothek blättern.

Die aufwändige Arbeit zur Ermittlung des ursprünglichen Eigentümers eines Buches wird in folgendem Bericht beschrieben: „Die Biographie eines Buches„.

Foto: ULB Münster

Manuskript abgelehnt: Plagiatsoftware schlug an

Plagiate sind in wissenschaftlichen Zeitschriften nicht Neues. Das allgegenwärtige Prinzip Publish or Perish erzwingt diese geradezu, da Plagiate viele und zeitsparende Publikationen ermöglichen – egal ob man von anderen oder von eigenen Arbeiten abschreibt (oder aber die eigene Arbeit kurzerhand mehrmals einreicht). T. Steinert zitiert in Plagiate in wissenschaftlichen Zeitschriften (Psychiatrische Praxis 2012; 39(02): 95-97) zwei zentrale Publikationen zum Thema:

Einiges Aufsehen erregte eine Publikation in Science von 2009, in der die Autoren mit der Software eTBLAST und Déjà vu [NAR (PDF)] 212 Artikel mit Plagiatsverdacht entdeckten, wobei sie allerdings 9120 Artikel persönlich prüfen mussten, die das Programm detektiert hatte [Science].

Das Zitat deckt schon die primäre Krux solcher Systeme auf: Die hohe Sensitivität und geringe Spezifität. 212 von 9120 Artikeln = 2,3% oder im Umkehrschluß: Von 43 als positiv getesteten Manuskripten sind 42 falsch positiv und nur einer ein richtiges Plagiat.

Neu ist aber jetzt, dass viele Journals nun direkt beim Upload eines Manuskripts auf Plagiate checken. So wurde kürzlich das Paper eines Münsteraner Wissenschaftlers mit einem „Similarity-Score“ von 35% zurückgeschickt (ohne für ihn ersichtliche Ursache). Dass zunehmend Original-Arbeiten aufgrund eines automatisierten Plagiatchecks abgewiesen werden und der Autor ungerechtfertigt unter Plagiatverdacht gestellt wird, ist angesichts der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit solcher Plagiatserkennungsdienste, mit der die Fachjournale ihren Autoren einen wahren (Bären)Dienst erweisen.

Viel schlimmer ist aber, dass der Autor mit diesem Score im Regen stehen gelassen wird. Was soll er denn jetzt nun machen? Soll er sein Manuskript umformulieren? Gängige Formulierungen streichen? Gebräuchliche Wörter durch ungebräuchliche ersetzen?

Folgende Plagiatserkennungsdienste listet T. Steinert auf:

Die deutsche Plagiatexpertin Frau Prof. Weber-Wulff bezeichnet übrigens fast alle derartigen Angebote als „nicht nützlich“ oder allenfalls „begrenzt nützlich“.

Foto: (c) CC-BY-SA ZB Med Münster

Desideratum: Eindeutige Identifikation von Autoren

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Bei jeder Recherche in PubMed, in Scopus oder anderen Literaturdatenbanken kommt man an einem entscheidenden Punkt oft nicht weiter: Autoren, die einen verbreiteten Namen tragen wie Müller oder Kim oder Smith, lassen sich nicht eindeutig identifizieren, d.h. bei der Suche wird man mit allen Medizinern zugemüllt, die Müller W., Kim Y. oder Smith K. heissen und nicht nur dem Kardiologen aus Frankfurt, dem Onkologen aus Seoul oder dem Pädiater aus Boston, den man eigentlich sucht. Doch dies trifft beileibe nicht nur auf Allerweltsnamen zu, denn die Zahl an Autoren steigt rasant: In den STM-Fächern wird sie auf 7 Mio. geschätzt mit einer Zuwachsrate von 200.000 pro Jahr, über alle Fachgebiete rechnet man mit 20 Mio. Autoren bei 600.000 Neuzugängen jährlich.

Eine eindeutige Identifikation von Autoren, mittels einer weltweit singulären ID, ist also ein echtes Desiderat und wäre ein großer Fortschritt, nicht nur für die Suchenden, sondern auch für die Autoren selber: Ihre Publikationen liessen sich unproblematisch finden und an einer Stelle zusammenführen, was Visualisierung von Co-Autorschaften und Ermittlung von Bewertungen wie Impact-, Eigen– oder H-Indexen erleichtert.

Bei der Unzahl an fachlichen, nationalen, internationalen und kommerziellen Ansätzen für Autoren-IDs (oder PAI = Persistent Author Identification) verliert man schnell den Überblick, was für einen persönlich wirklich wichtig und nützlich ist. Angesichts des Werberummels mancher Firmen drängt sich ja der Gedanke auf, man würde von der Entwicklung abgehängt, wenn man sich nicht schnellstens eine ID in jedem dieser Systeme sichern würde.

Ganz so schlimm ist es jedoch nicht, wie Helge Steenweg in seinem gut geschriebenen Artikel Eindeutige Autoren-Identifikation – (PAI – Persistent Author Identification) – Versuch einer Annäherung (Abi-Technik 30(4)240-251; 40$) resümiert. Neben einer Beschreibung der bisherigen Ansätze gibt er einen Ausblick auf die neue ORCID-Initiative, die bei der Zusammenführung der bisherigen Identifikatoren eine große Bedeutung zukommen wird.

Bestehende Ansätze für Autor Identifikationen:

  • arXiv.org Author-ID
  • Nationale Personennamendatei (PND)
  • Digital Autor Identification (DAI)
  • Names-Project (JISC, UK)
  • WorldCat Identities
  • Virtual International Authority File (VIAF)
  • International Standard Name Identifier (ISNI)
  • Microsoft Academic Search
  • ProQuest COS Scholaruniverse
  • ResearcherID (Thomson Reuters, Web of Science)
  • ScopusID (Elsevier, Scopus)
  • ORCID (Open Resource and Contributor ID, Wikipedia-Eintrag)

Foto: ResearcherID/Web of Science Citation Map

Ihre Veröffentlichung: digital UND gedruckt

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Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster veröffentlicht Ihr Buch und Ihre Veröffentlichung – digital und gedruckt – in einer neuen wissenschaftlichen Schriftenreihe der WWU .

Ab sofort können Autoren der Universität zusätzlich zur digitalen Version auch in Buchform veröffentlichen, und zwar in der Schriftenreihe „Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster“, die von der ULB herausgegebenen wird. In Zusammenarbeit mit dem münsterschen Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat bietet die ULB eine kostengünstige Print-on-Demand-Lösung. Autoren oder Herausgeber können so mit nur geringem Mehraufwand ein buchhandelsfähiges Werk realisieren inklusive ISBN-Nummer, Erfassung im Verlagskatalog und Meldung an das „Verzeichnis lieferbarer Bücher“.

Alles Wissenswerte zum neuen Angebot der ULB finden Sie in der aktuellen ULB-Nachricht zum Thema.

Google Books: Wissenschaftler sollten VG Wort widersprechen

Google hat Millionen von Büchern aus US-amerikanischen und deutschen Bibliotheken eingescannt und stellt diese nach und nach über das Internet zur Verfügung. Zum Copyright schreibt Google: „Wir respektieren das Urheberrecht und die Arbeit der Autoren. Daher sehen Sie nur einen geringen Teil – in einigen Fällen nur einige wenige Sätze – von Büchern, die urheberrechtlich geschützt sind. Wenn ein Buch nicht den urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt und öffentlich zugänglich ist, können Sie das gesamte Buch durchsuchen.“

Das paßt aber nicht jedem Autor und insbesondere nicht jedem Verlag. In den USA gibt es nun – voraussichtlich – einen Vergleich zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren: Das so genannte Google Book Settlement. Deutsche Autoren können sich an dieser Einigung beteiligen (und werden dann an den Einnahmen der Google Buchsuche beteiligt) oder sie können widersprechen (und dann werden ihre Bücher aus der Suche entfernt).

Letzteres befürwortet die VG Wort. Sie versucht zur Zeit, sich alle Werksrechte von den Autoren übertragen zu lassen. Danach will sie diese Bücher aus der Google Buchsuche entfernen lassen. Vermutliches Ergebnis: Es gibt bei lieferbaren Büchern keine Textauszüge mehr, nur noch nackten bibliographischen Daten. Erst wenn der Internetnutzer bezahlt (Pay-per-view), darf er mehr sehen.

In einer gestrigen Pressemitteilung empfiehlt das bekannte Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ allen Wissenschaftlern, dieser Rechteübertragung an die VG Wort nicht zuzustimmen: Es sei nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft, wenn Bücher hinter einer Pay-Wall verschlossen werden. Bei dem von der VG Wort vorgesehenen Weg würde – wenn überhaupt – nur ein sehr geringer Gewinn für die Autoren anfallen. Stattdessen würde es zu Lasten des freien Zugangs, der Sichtbarkeit der eigenen Werke, des Reputationsgewinns und der wissenschaftlichen Kommunikation gehen.“

Was können Sie tun? Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.

  • Wenn Sie ein Bezugsberechtigter (ohne speziellen Vertrag mit der VG Wort) sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
  • Wenn ein Wahrnehmungsberechtigter (mit speziellen Vertrag mit der VG Wort) sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit dem folgendem Text: Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.

Dann sollten Ihre Werke auch weiterhin über die Google Buchsuche (je nach Urheberrecht komplett oder in Auszügen) zu finden und zu benutzen sein.

Sind Sie bereit, eine Nummer zu werden?


„Alle, deren Namen sich aus anglo-amerikanischer Sicht „seltsam“ schreiben, etwa mit Umlauten oder Sonderzeichen, oder deren Name sich im Laufe der Karriere mal geändert hat, wissen sicherlich ein Lied davon zu singen. Literaturdatenbanken haben so ihre Probleme mit den unterschiedlichen Varianten und Schreibweisen und so kann man die eigenen Veröffentlichungen unter mehr oder weniger unterschiedlichen Einträgen finden. Womit die Versuche, den „Impact“ der eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu messen, beliebig kompliziert werden. Hier tritt nun die Idee einer „Author ID“ auf den Plan, die die Autorin/den Autor ein Leben lang begleitet. In der Zeitschrift „Science“ (Vol. 323, No. 5922, S. 1662 – 1664) wird dieses Konzept vorgestellt – ebenso wie die untereinander inkompatiblen Systeme mit/an denen jetzt schon gearbeitet wird.“ [aus dem ZB Chem-Bulletin Nr.130]

Folgende Systeme kämpfen zur Zeit um die Vorherrschaft:

Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. [Siehe auch die Meldung von Heise Online]. In dem neuen Paragraphen 137 ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Dr. Oliver Obst erläutert:

1. Als Forscher und Privatperson ist man vom neuen Recht (NR) wie folgt betroffen: a) Artikel vor 1995 könnte man nach altem Recht ohne Zustimmung der Verlage auf seiner Webseite veröffentlichen. Aber auch so geben einem die meisten Verlage das Recht dazu. Artikel nach 1995 bedürfen immer der Erlaubnis des Verlags. Die Frist 31.12. ist also nur für die Autoren interessant, die Artikel vor 1995 unbedingt auf dem Internet publizieren oder in Repositories wie MIAMI ablegen wollen. b) Werden neue Nutzungsarten erfunden (z.B. – ich fingiere – im Jahr 2020 automatische Wissensextraktion aus Forschungsartikeln), muss der Autor dann Widerspruch einlegen, wenn er davon (finanziell) profitieren will. Ansonsten geht das Nutzungsrecht automatisch ohne Erlaubnis des Autor auf den Verlag über und muss von diesem nicht abgegolten werden.

2. a) ist juristisch einwandfrei und zwingend: Jeder Autor wusste nach 1995 von der Nutzungsart „digitale Publikation“ und hat dem mit seiner Unterschrift quasi „zugestimmt“. b) ist politisch natuerlich eine (kleine) Entmachtung des Autors gegenüber den Verlagen, die der Ökonomie und der besseren Lobby in Berlin geschuldet ist, und die ein weiterer Beleg dafür ist, dass es beim NR nicht um den Schutz des geistigen Eigentums geht, sondern nur ums Geschäft: Also: Aufpassen, wenn neue Nutzungsarten entstehen und ev. Widerspruch einlegen.

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 – 2 55 28, E-Mail: stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch Einschränkungen der beiden Fernleihdienste Normale Online-Fernleihe (Info der ULB) und subito (Info der ZB Med) verbunden.

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.

Umlaute in PubMed

In PubMed können nuch auch Umlaute dargestellt und gesucht werden, wie das Technical Bulletin meldet. Es ist also möglich, nach einem Forscher „Müller“ zu suchen. Wundern sie sich aber nicht, wenn sowohl Autoren namens Müller als auch Muller gefunden werden, denn PubMed übersetzt den Autorennamen im Hintergrund in „Muller“ und sucht auch danach.

Cave! Suchen Sie zusätzlich auch nach „Mueller“, denn die Umsetzung von Umlauten beim Autor, Verlag oder PubMed kann auch diese Schreibweise umfassen.