Schlagwort-Archive: Ausleihe

E-Mail-Benachrichtigung erweitert

Bisher erhalten Sie – wenn Sie uns bei der Anmeldung oder unter http://www.ulb.uni-muenster.de/e-mail-benachrichtigung Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben – Benachrichtigungen über bereitliegende vorgemerkte Bücher und Fernleihen sowie Erinnerungsschreiben fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist und am Tag nach Ablauf der Leihfrist per E-Mail.

Ab sofort wurde dieser Service der E-Mail-Benachrichtigung erweitert: Rückforderungen sowie 2. und 3. Erinnerungen nach Ablauf der Leihfrist werden aus rechtlichen Gründen zwar weiterhin grundsätzlich per Post versandt, jedoch erhalten Sie diese Schreiben zukünftig auch per E-Mail. Aufgrund der Postlaufzeiten erhalten Sie diese E-Mail-Benachrichtigung in der Regel etwa einen Tag vor der Zustellung der schriftlichen Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen. [via ULB News]

Ich hätte da mal eine Frage: Private Fernleihe

Frage:
Vor wenigen Tagen hatte ich in der Fernleihestelle der Stadtbücherei Muenster einen Fernleihe-Auftrag privater Natur gestellt; dort verwies man mich an die Universitätsbibliothek. Meine Frage ist nun, ob ich mich auch mit meinen privaten Fernleihwünschen an Ihre Mitarbeiter wenden kann und soll. (Kaum traue ich mich zu sagen, dass Ihre Zuständigkeit mir natürlich am liebsten und praktischsten wäre!).

Antwort:
Für Fernleihe von Universitäts-Angehörigen ist grundsätzlich die Universitäts-Bibliothek zuständig, unabhängig davon, ob die Fernleihe dienstlicher oder privater Natur ist. Selbstverständlich können Sie sich in dieser Angelegenheit an uns wenden, wir freuen uns, Ihnen auch dabei helfen zu können – ganz abgesehen davon, dass wir private und dienstliche Wuensche nicht unterscheiden können bzw. wollen. Bücher, die im Buchhandel weniger als 10 Euro kosten, sind nicht über die Fernleihe zu bestellen, da ihr Kauf zumutbar und das FernIeihverfahren zu teuer ist.

Ich hätte da mal eine Frage: Büchervormerkung

Frage:
Ich habe zu Hause versucht, ein Buch, das zur Zweigbibliothek Medizin gehört, zurzeit aber ausgeliehen ist, über den OPAC vorzumerken und bekam die Meldung, dass eine Vormerkung nicht möglich sein. Meine Benutzernummer und mein Kennwort habe ich richtig eingegeben. Warum kann ich es nicht vormerken?

Antwort:
Der OPAC bietet – unabhängig vom Inhalt – die Recherche aus verschiedenen Sichtweisen an. Voreingestellt ist die Recherche aus Sicht der zentralen Unibibliothek. Wenn Sie ein Buch der Zweigbibliothek Medizin, welches ausgeliehen ist, über den OPAC vormerken möchten, müssen Sie in der Suchmaske die Anzeigeoption „ZB Medizin“ einstellen – dann sollte die Vormerkung problemlos funktionieren.

Ich hätte da mal eine Frage: Digitale Semesterapparate

Frage:
Wir wollen allen Studenten des nächsten Semesters zu unseren Vorlesungen einen Semesterapparat mit den wichtigsten Zeitschriftenartikeln als PDF-Dateien auf unserer Website anbieten. Ist das erlaubt? Wenn nicht, können wir den jeweiligen Semestern diese Dateien per CD-ROM zur Verfügung stellen?

Antwort:
Mit der Änderung des Urheberrechts ist die Einstellung von Digitalen Kopien wie z.B. PDFs von Zeitschriftenartikeln ins Intranet prinzipiell möglich. Es müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Es darf nur ein kleiner, begrenzter Kreis Zugang zu den Artikeln erhalten. Es gibt noch keine Rechtsprechung hierzu, aber dieser Kreis darf wohl kein ganzes Semester umfassen, sondern lediglich ein Seminar, Teilnehmer eines Kurses oder eines Forschungsprojekts. (Deswegen sollte man auch besser von „Seminarapparat“ und nicht von „Semesterapparat“ sprechen). Es spielt keine Rolle, ob die Dateien per Intranet oder per CD-ROM verteilt werden. Der kleine, begrenzte Kreis, der Zugang zum Seminarapparat hat, darf zum eigenen Gebrauch auch weitere Kopien herstellen, auch auf CD-ROM, er darf sie aber nicht weiterverbreiten oder öffentlich zugänglich machen.

2. Verlagslizenzen müssen beachtet werden! Diese gehen in jedem Fall vor, weil das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach UrhG abdingbar ist. Auf Deutsch: Nur mit Erlaubnis des Verlages (individuell einzuholen) können digitale Kopien über das Intranet einem kleinen, begrenzten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Ausnahme: Das Einscannen der gedruckten Artikel und Verteilen per CD-ROM an diesen Nutzerkreis wäre erlaubt.

Ich hätte da mal eine Frage: Ungültige Subito-Kennung

Frage:
Ich möchte Artikel über Subito bestellen und wollte mich mit meiner Subito-Kennung einloggen, aber sie ist nicht gültig. Was tun?

Antwort:
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, Artikel über Subito zu bestellen:

1. Über Subito-Doc:
Jede Person weltweit kann sich bei dieser Adresse registrieren lassen. Er erhält Kundennummer und Passwort wie z.B. PVP03X00006 / bhzdghhb. Bestellungen gehen ZU LASTEN DES BESTELLERS und müssen von IHM selbst bezahlt werden. Die Zweigbibliothek Medizin hat mit diesem System NICHTS zu tun.

2. Über die Website der ZB Medizin:
Nur Bedienstete der Medizinischen Einrichtungen Muenster können sich hier registrieren lassen, sie können Kennung und Passwort FREI wählen und werden von der Bibliothek freigeschaltet. Die Lieferung geht an den Besteller, die Rechnung geht an die BIBLIOTHEK.

Die meisten Zugangsprobleme entstehen nun dadurch, dass jemand sein Passwort aus dem System 2 versucht im System 1 einzugeben oder umgekehrt – das funktioniert natürlich nicht! Wenn Sie Kennung/Passwort im – kostenfreien – System 2 (der Zweigbibliothek Medizin) jedoch vergessen haben, können Sie unsere Ansprechpartner für den Subito-Dienst fragen. Die Adressen finden Sie hier.