Archiv für den Monat: Oktober 2012

Signaturen notieren mit dem Handy: QR-Codes im Buchkatalog

QR-Codes finden Sie in der ZB Med schon länger, z.B. für den direkten Zugang zu eBooks.

Jetzt sind die Codes auch im ULB-Katalog im Einsatz: Wenn Sie in der Exemplaranzeige eines Mediums auf das schwarze Kästchen unter „QR-Code“ klicken, wird ein Code angezeigt, der die Signatur, den Standort und den Titel des Werkes enthält. Durch Einlesen des Codes können Sie diese Angaben auf Ihr Handy übertragen und damit die Titel am Regal heraussuchen. Über die Funktion „Verlauf“, „History“ oder „Log“ des Ausleseprogramms können Sie sich so eine Liste der Medien anlegen, die Sie sich ansehen wollen – ganz ohne Zettel und Stift.


Ulb-muenster Katalog-qr-code

Sie benötigen dafür ein Smartphone oder ein anderes Mobilgerät und ein Reader-Programm zum Auslesen der Codes, z.B. die iPhone-App Qrafter oder die Android-App QR Droid.

Weitere Informationen zur Nutzung von QR-Codes finden Sie auf den Hilfe-Seiten der ULB.

Neues Buch: Der kapriziöse Ellbogen

Der kapriziöse Ellbogen: 51 instruktive Fälle

Meyer, R.-P.; Moro, F.; Schwyzer, H.-K.; Simmen, B.R.; Spormann, C. (Hrsg.)
Springer 2012, 310 S. 600 Abb.
ISBN 978-3-642-25880-0

Dargestellt sind 46 Fälle aus der Praxis.
Beschrieben werden Unfallhergang, Versorgung und Follow-up.
Mit etwa 500 Abbildungen.

Der Ellbogen – von Fall zu Fall!

Sagt Ihnen der Begriff „frozen elbow“ etwas?
Können Sie eine postero-radiale Plica klinisch diagnostizieren?
Kennen Sie den Stellenwert der Ellbogenarthroskopie und deren Anwendungsbereich?
Sind Ihnen die Langzeitresultate der Ellbogen-Totalprothese bekannt?
Wissen Sie, wann die Implantation einer Radiusköpfchenprothese unumgänglich ist?
Sagt Ihnen „vertical shear lesion“ etwas?

Diese und viele andere Fragen beantworten Ihnen ein Team von erfahrenen Ellbogen-Chirurgen. Anhand von 51 Fällen aus der täglichen Praxis, die mit ca. 700 Abbildungen reich illustriert sind, können Sie in das faszinierende Gebiet dieses Gelenks eintauchen.


Alle in der Universität Münster zugänglichen Springer e-Books finden Sie hier für Medizin, für die Biomedizin u. Life Sciences und für die Chemie u. Materialwissenschaften. Im OPAC, dem Buchkatalog der Universitätsbibliothek, kann man gezielt nach Online-Büchern suchen. Die Bibliothek hat die Lehrbücher unter den obigen Titeln der Liste aller Online-Lehrbücher hinzugefügt. Zugänglich sind diese Bücher nur im Hochschulnetz der Universität.

Neues Buch: Handbook of Mammalian Vocalization

Handbook of Mammalian Vocalization – An Integrative Neuroscience Approach

Six Volumes:
NEU: Volume 21, Pages 3-818 (2010) Handbook of the Behavioral Neurobiology of Serotonin

NEU: Volume 20, Pages 3-693 (2010) Handbook of Basal Ganglia Structure and Function

NEU: Volume 19, Pages 3-526 (2010) Handbook of Mammalian VocalizationAn Integrative Neuroscience Approach

Volume 18, Pages 1-634 (2008) Handbook of Episodic Memory.

Volume 17, Pages 1-517 (2008) Handbook of Anxiety and Fear.

Volume 16, Pages 1-697 (2006) Handbook of Microdialysis – Methods, Applications and Perspectives.

Handbook of Behavioral Neuroscience, with chapters authored by the leading researchers, provides a comprehensive overview over the current research on episodic memory, the memory system in the brain dealing with the remembering of personal experiences as a significant part of awareness and consciousness.


Neu im Uninetz: eBooks von Elsevier

Von „ABC Proteins“ bis „Zinc Oxide Bulk, Thin Films and Nanostructures“ stehen mehrere Tausend Titel aus dem Programm der niederländischen Verlagsgruppe und den dazugehörigen Verlagen zur Verfügung. Es handelt sich um naturwissenschaftliche, ingenieurswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Werke, die zunächst für ein Jahr nutzbar sind. Die eBooks können online gelesen und durchsucht, aber auch ausgedruckt oder für eigene wissenschaftliche Zwecke abgespeichert werden.

Die Daten zu den Büchern werden in den kommenden Wochen voraussichtlich in disco eingetragen. Sie können aber bereits jetzt über diese Liste in den verfügbaren Titeln stöbern und auf die eBooks zugreifen.

Aachener Thesen zu Erwerb und Nutzung von E-Books

Auf ihrer Jahrestagung hat die Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen (AGMB) vor kurzem die so genannte Aachener Erklärung „Sechs Thesen zum Erwerb von elektronischen Büchern“ verabschiedet. Die Zweigbibliothek Medizin hat an der Aachener Erklärung mitgewirkt und unterstützt diese ausdrücklich. In sechs Thesen machen sich die Medizinbibliotheken für bessere Angebote stark und fordern die Verlage auf, Zugangsbarrieren und Nutzungshemmnisse abzubauen:

1. Nutzungseinschränkungen / Digital Rights Management

Das Angebot von elektronischen Lehrbüchern durch proprietäre und/oder flash-basierte Anzeigeprogramme führt zu massiven Nutzungseinschränkungen, die von der AGMB sehr kritisch gesehen werden. Studenten wollen kein Flash- oder sonstigen behindernden Technologien, sondern freien, ungehinderten, flexiblen Zugang zu den Lehrbüchern. In diesem Zusammenhang Ist der Springerverlag als positives Beispiel zu erwähnen für seine DRM-freien Lehrbücher im PDF-Format. Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermassen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern denn auch mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen. Des weiteren sollen elektronische Lehrbücher zur Zeit folgende Bedingungen erfüllen:

– unbeschränkte, veränderbare, nicht gesicherte Dateien auf Kapitelebene (zur Zeit ist PDF das Mittel der Wahl)
– unbegrenzt ausdruckbar
– kein Registrierungzwang
– unbegrenzt lokal abzuspeichern (offline Nutzung)
– annotierbar, veränderbar, mit anderen Nutzern austauschbar
– mobil und auf allen Endgeräten nutzbar
– keine speziellen Anforderungen an die technische Infrastruktur (wie z.B. spezielle Browser, Java, Flash, usw)

2. Open Access / Open Educational Ressources

Auch auf dem Buchsektor wird der Open Access-Gedanke immer stärker. In diesem Sinne empfiehlt die AGMB den politisch verantwortlichen Institutionen (insb. den Hochschulen und Wissenschaftsministerien der Länder), neben dem Open Access-Zugang zu wissenschaftlichen Fachartikeln auch – z.B. analog der California Free Digital Textbook Initiative – den freien Zugang zu digitalen Lehrbüchern (Open Educational Ressources) zu fördern.

3. Preise / Lizenzen

Die AGMB möchte ihre Mitglieder dazu ermutigen, die angebotenen Werke einer genauen Prüfung zu unterziehen. Die Preise sind unbedingt in Relation zur angebotenen Leistung (PDF oder nur HTML, Offline oder nur Online-Nutzung, IP-Authentifizierung oder Registrierung, unlimitierter Zugriff oder DRM, mobile Nutzung oder nur via spezieller Endgeräte, usw.) sowie der Nutzung (Preis pro Seitenaufruf) zu setzen. Dazu sind entsprechende Nutzungsstatistiken einzufordern (s.u.). Wenn ein Verlag für ein Werk einen überzogenen Preis verlangt, sollte dies nicht unterstützt werden, selbst wenn die jeweilige Fakultät dies unbedingt wünscht. Wenn bei einigen Standardwerken Minimonopole vorliegen mögen, so rechtfertigt dies doch nicht den Abschluss von Verträgen zu Preisen und Konditionen, die auf langfristige Sicht durch ihre eklatante Unwirtschaftlichkeit (verglichen mit den gedruckten Büchern) Gegenstand von Kritik und Überprüfungen durch die Hochschulverwaltung und den Landesrechnungshof werden mag. Ganz abgesehen davon, dass diese Geschäftsmodelle den – durchaus wünschenswerten – Übergang vom gedruckten zum digitalen Buch eher erschweren statt erleichtern.

Hierzu möchte die AGMB anmerken, dass die zunehmende Konkurrenz durch Eigenpublikationen von Hochschuldozenten via Amazon, Apple oder OER sich auf die marktüblichen Lehrbuchpreise deutlich auswirken wird. Es ist also erfreulicherweise in Zukunft mit mehr Konkurrenz und fallenden Preisen zu rechnen.

4. Nutzungsstatistiken

In diesem Zusammenhang appelliert die AGMB eindringlich an alle beteiligten Verlage, den Bibliotheken sofort und unverzüglich (noch für das Jahr 2012) standardisierte Nutzungsstatistiken zur Verfügung zu stellen, deren genaue Art und Weise der Erhebung von den Verlagen **transparent** zu machen ist und die einheitlich für alle wichtigen Verlage sind. Sich hinter unklar definierten, d.h. fehlerhaften Normen wie Counter zu verstecken und auf deren Überarbeitung zu warten, kann nicht akzeptiert werden. Bei den im Spiel befindlichen Summen ist eine korrekte und transparente Statistik ein KO-Kriterium. Jeder Versuch einer Marktverzerrung durch „aufgehübschte“ Nutzungsstatistiken ist zu verurteilen.

5. Weiternutzung

Die AGMB unterstützt das Recht auf Einstellung in Online-Semesterapparate und/oder Veröffentlichung in E-Learning-Plattformen für definierte Nutzergruppen und eine verbesserte rechtliche Klarheit, z.B. durch Aufnahme in Verträge und Erwerb dieser Zweitverwertungs-Rechte angesichts der bedauerlichen Unklarheit der Schrankenregelungen des Urheberrechts insbesondere im Bezug auf digitale Semesterapparate, sprich die Veröffentlichung von Text- oder Bildauszügen in eng umgrenzten Seminar- oder Vorlesungsgruppen. Möglichkeit von Remix und Remerge, Annotation und Sharing.

6. Privatsphäre

Eines der größten Kulturgüter und Errungenschaften der Neuzeit ist der freie Zugang zur Information, was im wesentlichen auf der Möglichkeit des anonymen Lesens aufbaut, das die Bibliotheken für ihre Nutzer erkämpft haben. Moderne Nachverfolgungsmethoden und – Techniken wie z.B. Hiptype sowie obligate Registrierungen können das individuelle Nutzungs- und Leseverhalten von PDFs erfassen. Hierzu stellt die AGMB fest, das solche und ähnliche Praktiken entweder illegal sind oder es sein sollten und schärftens zu verurteilen sind. Die AGMB wird genauestens beobachten, welche Verlage hier versuchen eine derartige Überwachung aufzubauen und welche Verlage eine solche Erfassung von vorhinein in ihren Nutzungsverträgen ausschliessen.

Thesen in PDF-Format


Die AGMB vertritt 460 Medizinbibliothekare aus 370 Bibliotheken in fünf Ländern. Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Bibliotheken aus allen Medizinischen Fakultäten mit einem geschätzten Kaufvolumina von 50 Mio. Euro vertreten.

[via Blog der UB Mainz]

Manuskript abgelehnt: Plagiatsoftware schlug an

Plagiate sind in wissenschaftlichen Zeitschriften nicht Neues. Das allgegenwärtige Prinzip Publish or Perish erzwingt diese geradezu, da Plagiate viele und zeitsparende Publikationen ermöglichen – egal ob man von anderen oder von eigenen Arbeiten abschreibt (oder aber die eigene Arbeit kurzerhand mehrmals einreicht). T. Steinert zitiert in Plagiate in wissenschaftlichen Zeitschriften (Psychiatrische Praxis 2012; 39(02): 95-97) zwei zentrale Publikationen zum Thema:

Einiges Aufsehen erregte eine Publikation in Science von 2009, in der die Autoren mit der Software eTBLAST und Déjà vu [NAR (PDF)] 212 Artikel mit Plagiatsverdacht entdeckten, wobei sie allerdings 9120 Artikel persönlich prüfen mussten, die das Programm detektiert hatte [Science].

Das Zitat deckt schon die primäre Krux solcher Systeme auf: Die hohe Sensitivität und geringe Spezifität. 212 von 9120 Artikeln = 2,3% oder im Umkehrschluß: Von 43 als positiv getesteten Manuskripten sind 42 falsch positiv und nur einer ein richtiges Plagiat.

Neu ist aber jetzt, dass viele Journals nun direkt beim Upload eines Manuskripts auf Plagiate checken. So wurde kürzlich das Paper eines Münsteraner Wissenschaftlers mit einem „Similarity-Score“ von 35% zurückgeschickt (ohne für ihn ersichtliche Ursache). Dass zunehmend Original-Arbeiten aufgrund eines automatisierten Plagiatchecks abgewiesen werden und der Autor ungerechtfertigt unter Plagiatverdacht gestellt wird, ist angesichts der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit solcher Plagiatserkennungsdienste, mit der die Fachjournale ihren Autoren einen wahren (Bären)Dienst erweisen.

Viel schlimmer ist aber, dass der Autor mit diesem Score im Regen stehen gelassen wird. Was soll er denn jetzt nun machen? Soll er sein Manuskript umformulieren? Gängige Formulierungen streichen? Gebräuchliche Wörter durch ungebräuchliche ersetzen?

Folgende Plagiatserkennungsdienste listet T. Steinert auf:

Die deutsche Plagiatexpertin Frau Prof. Weber-Wulff bezeichnet übrigens fast alle derartigen Angebote als „nicht nützlich“ oder allenfalls „begrenzt nützlich“.

Foto: (c) CC-BY-SA ZB Med Münster

Buchkatalog jetzt auch ‚mobil‘

Der Buchkatalog der Universität bietet ab sofort auch eine ‚mobile‘ Oberfläche. Wenn Sie den Katalog unter http://www.ulb.uni-muenster.de/katalog mit mobilen Endgeräten wie einem Smartphone oder einem Tablet-PCs (das iPad sieht gottseidank die Desktop-Version) starten, wird Ihnen die Smartphone-Sicht automatisch angezeigt. Sie müssen sich also keine separate Adresse für die „Handy-Version“ merken, siehe unten:


Suchergebnis im Katalog

Im Buchkatalog stehen Ihnen die gleichen Optionen zur Verfügung wie in der Desktop-Version, d.h. Kontoübersicht, Verlängerungen, Vormerkungen, etc.

Optionen im Katalog

Vormerkungen
Bitte vergessen Sie nicht, vor der Recherche die Aktuelle Ausleih-Zweigstelle auf „ZB Medizin“ zu setzen, da sonst entliehene Medien aus unserem Bestand nicht vorgemerkt werden können.


Einstellung „Aktuelle Ausleih-Zweigstelle“ ändern

Abmahnfalle Fotos: 8 Regeln zur Veröffentlichung von Bildern im Internet


Foto: gemeinfrei (public domain) laut Wikimedia Commons

Holger Bleich und Joerg Heidrich, die bekannten Rechtsspezialisten des c’t Magazins, haben unter dem Titel Fotofallen: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web ein äußerst lesenswerte Anleitung zur rechtlichen Seite der Veröffentlichung von Bildern im Internet geschrieben. In der Hauptsache geht es darum, die (manchmal engen und oft unbekannten) Grenzen des Urheberrechts zu beachten und damit kostspielige Abmahnverfahren zu vermeiden.

Das Risiko eines Abmahnverfahrens mit u.U. vierstelligen Schadenssummen betrifft beileibe nicht nur Webmaster oder Hobby-Webmaster, sondern jederman, der z.B. via Facebook, Flickr, Picasa oder Twitter Bilder hochlädt und so im Internet öffentlich – d.h. einem größeren Personenkreis – zugänglich macht. Das kann auch ein Freundeskreis sein.

  1. Prüfung: Gleich ob es sich um selbst gemachte oder im Internet gefundene Fotos handelt: Jede Veröffentlichung erfordert eine genaue Prüfung des jeweiligen (Rechts)Sachverhaltes.
  2. Urheberrecht: Jedes, aber auch wirklich jedes Bild (und sei es – laut c’t – „ein verwackelter Urlaubsschnappschuss“) ist automatisch rechtlich geschützt, d.h. der Fotograf hat als Urheber das volle Recht an seinem Schnappschuß und entscheidet ganz alleine darüber, wo und wie es veröffentlicht wird. Jeder, der dieses Foto nutzt, muß sich dem diesbzgl. Willen des Fotografen unterwerfen. Nutzt er das Foto entgegen oder in Unkenntnis des Fotografenwillens, muß er sich nicht wundern, wenn ihn die volle Härte des Gesetzes (bzw. des Abmahnwesens) trifft.
  3. Namensnennung: Wenn der Fotograf das Bild ins Internet stellt mit den Zusatz, dass es frei genutzt werden kann (meist als Creative Commons Lizenz wie z.B. in Wikimedia Commons), müssen Urheber und Lizenz genannt werden. Beispiel siehe Kardiotokograf unten.
  4. Lizenzerwerb: Wenn der Zusatz fehlt, dass ein Bild frei genutzt werden kann, muss der Urheber ausfindig gemacht und das Recht zur Veröffentlichung erbeten oder erkauft werden.
  5. Öffentliche Gebäude: Auch für selbst gemachte Fotos gelten diverse Einschränkungen: So können öffentliche Gebäude (wie z.B. der Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel) unter einem Urheberrechtsschutz stehen, das ein Fotografieren zwar erlaubt, nicht aber die Weiterverbreitung. Das Foto „trägt“ dann das Urheberrecht der Eiffelturm-Vermarktungsgesellschaft und muss wie unter (4) behandelt werden.
  6. Das Recht am eigenen Bild: Jede Person, die auf einem Bild zu erkennen ist, muß der Veröffentlichung (im Internet) zugestimmt haben. Da die Beweislast beim Fotografen (dem Veröffentlicher) liegt, empfiehlt c’t eine schriftliche Erklärung aller fotografierten Personen einzuholen. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen oder wenn jemand bei einer Aufnahme des Prinzipalmarktes „halt im Bild rumsteht“. Die Personen dürfen jedoch nicht klar zu erkennen sein.
  7. Panoramafreiheit: In Deutschland dürfen öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografiert werden. Diese Freiheit endet sobald man sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet, sondern auf Privatbesitz. So können z.B. die in einem Zoo gemachten Bilder nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, sondern benötigten u.U. die Erlaubnis der Zoodirektion.
  8. Lizenzgebühren: Für privat verwendete Fotos gelten im Prinzip die gleichen Gesetze wie für kommerziell verwendete, nur dass man eventuell vom Rechteinhaber nicht so stark oder gar nicht zur Kasse gebeten wird.


Kardiotokograf. Foto: (c) CC-BY-SA Martin Hawlisch / Wikimedia Commons

Die Autoren raten zusammenfassend:

Meiden Sie Bildmaterial aus unbekannter Quelle. Beziehen Sie fremde Bilder wann immer möglich aus seriösen Quellen, also etwa von den genannten etablieren Stock-Photo-Agenturen. Um dubiose Angebote, die ihre Fotos oder Grafiken als „royalty free“ und kostenlos anpreisen, sollten Sie einen großen Bogen machen. Dahinter verbergen sich oft Abzocker, die Sie im Nachhinein zur Kasse bitten wollen. Gewöhnen Sie sich an, unter jede verwendete Abbildung einen Copyright- oder Quellenhinweis zu platzieren.

Wenn Sie diese Punkte beachten, sollten Sie hoffentlich nicht Opfer einer Abmahnung werden. Wenn doch, finden Sie im zitierten c’t Artikel und bei Wikipedia weiterführende Informationen.

Alle Lehrbücher mit QR-Codes versehen

Haben Sie sich in den letzten Tagen auch schon über die seltsamen Beschriftungen an den Regalen unserer Lehrbuchsammlung gewundert?

Alle gedruckten Lehrbücher, die auch als E-Book vorhanden sind, wurden mit einem so genannten QR-Code versehen. Dies gilt immerhin für 135 von ca. 500 Lehrbuchtiteln, die wir zur Zeit anbieten.

Der QR-Code (englisch Quick Response) ist ein zweidimensionaler Code, der dazu benutzt werden kann, Informationen wie z.B. eine Webadresse zu speichern. Diese Adresse kann dann mit einem Smartphone o.ä. ausgelesen werden – ohne es mühsam eintippen zu müssen. Mittlerweile kann man den QR-Code auf vielen Plakatwänden, Produktverpackungen und in Zeitungen sehen. Die ULB Münster benutzt QR-Codes für ihre Audio-Tour (und demnächst im Buchkatalog), die Bundesbahn einen ähnlichen Code für ihre Online-Fahrscheine.


QR-Code für das Springer-Lehrbuch
Grundlagen der Mikrobiologie

Der QR-Code weist Sie daraufhin, dass zu dem gedruckten Lehrbuch ein Online-Pendant existiert, das die Bibliothek lizensiert hat. Wenn ein Lehrbuch vergriffen ist, können Sie wenigstens schnell das entsprechende Online-Lehrbuch finden. Dazu fotografieren Sie einfach den QR-Code mit einer App ab, die QR-Codes lesen kann.

Sie sollten bei den Apps unbedingt darauf achten, dass Sie nicht automatisch zur codierten Webseite weitergeleitet werden, sondern die Adresse vorher zur Kontrolle checken können. Hintergrund: Kriminelle benutzen QR-Codes, die auf schädliche Webseiten verweisen, um Ihr Smartphone zu manipulieren.

Die folgenden beliebten QR-Code-Apps für Apple-iOS sind kostenfrei und können auf Adressencheck eingestellt werden:

  1. QR Code Scanner
  2. Scan
  3. ScanLife Barcode Reader
  4. QR Reader for iPhone
  5. i-nigma

Diese Programme sind im Google Play-Store auch für Android zu finden.

Die ULB empfiehlt Qrafter, Norton Snap, Barcodes Scanner (ZXing), NeoReader und für Android-Geräte noch zusätzlich: QR Droid und QuickMark.

E-Book-Umfrage Teil 8: Wer ist reserviert gegenüber Online-Büchern?

Teil 7 der Umfrage

In diesem Teil der Umfrageauswertung wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, wer von den 647 Teilnehmern als E-Book-reserviert, E-Book-Meider oder E-Book-scheu zu charakterisieren ist. Und: Wie groß ist diese Gruppe?

Für diese Analyse stehen im Wesentlichen dieselben drei Fragen(gruppen) zur Verfügung wie bei der Analyse der E-Book-Affinen:

  • Nutzung zum Lernen (Frage 6-8: Welche Medien nutzen Sie, zum Nachschlagen, Büffeln oder um einen Überblick über ein Thema zu gewinnen? Hier wurden Nutzer mit der Antwort: Dafür nutze ich E-Books nie“ ausgewählt). Venn-Diagramm: roter Kreis, 300 Nutzer.
  • Nutzung insgesamt (Frage 10: Wie oft nutzen Sie E-Books der ZB Med? Hier wurden Nutzer mit der Antwort ausgewählt: „gar nicht/weniger als einmal pro Monat“). Venn-Diagramm: grüner Kreis, 337 Nutzer.
  • E-Book statt P-Book (Frage 17: Wie ist Ihre Meinung zu der Aussage: Statt ein Buch zu kaufen benutze ich lieber das entsprechende Online-Buch der ZB Med. Hier wurden Nutzer mit der Antwort ausgewählt: „stimme gar nicht zu“). Venn-Diagramm: blauer Kreis, 140 Nutzer.

Möglicher Bias: Durch die Art der Fragen sind bei dieser Auswertung viele Teilnehmer dabei, die noch nie etwas von dem E-Book-Angebot gehört hatten. DAs kann aber durchaus auch als E-Book-reserviert gewertet werden.


Klicken zum Vergrössern

Die Summenmenge dieser drei Nutzergruppen ergibt 416 Personen. 64% aller Antwortenden können also – in irgendeiner Weise – als E-Book-reserviert bezeichnet werden:

Merksatz: (Nahezu) zwei Drittel aller Studierenden beschäftigt sich noch nicht mit dem Thema Online-Bücher, ihnen sind die E-Books ziemlich egal, weder nutzen sie diese noch haben sie dieses Medium als relevant für sich / ihr Studium wahrgenommen.

Wie nicht anders zu erwarten, ist die Überlappung der „reservierten“ Antworten auf diese drei doch sehr ähnlichen Fragen recht groß: So outen sich 93% aller E-Book-Reservierten bereits bei zwei der drei Fragen(gruppen), doch lediglich 20% (bei den E-Book-Affinen 24%) gaben sich bei allen drei Fragen als reserviert zu erkennen.

Das Venn-Diagramm wurde mit BioVenn erstellt.

Einige Gedanken über Tablets und Workflow

Teil 9 der Umfrage

Herzlich willkommen, liebes Wilhelm Conrad Röntgen und Henriette Hirschfeld-Tiburtius – Semester!

Die Zweigbibliothek Medizin der Medizinischen Fakultät begrüßt Sie herzlich in Münster! Im Ersti-Info (zum Online-Lesen | zum Ausdrucken) finden Sie alles, was Sie für den Start ins Studentenleben brauchen – jedenfalls bibliotheksseitig . Wir tun alles, um Ihnen bei den ersten Schritten behilflich zu sein. Die meisten Fragen lassen sich per Email (info@zbmed.ms), Telefon (0251-83/58560) oder an Leihstelle und Auskunft (Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A11) sicher leicht klären.

Mittels „Aktivierung“ wird aus Ihrer neuen Studierendenkarte ein Benutzungsausweis der Zweigbibliothek und der Unibibliothek. Sie können die Aktivierung online vornehmen. Sie erhalten eine Nachricht an Ihre uni-muenster E-Mail-Adresse, wenn die Aktivierung erfolgt ist. Wenn Sie Ihre Studierendenkarte nicht online aktivieren möchten, sondern in der Bibliothek, dann ist das auch problemlos möglich. Bringen Sie bitte dazu einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit und kommen Sie Mo-Fr zwischen 8 und 16:30 Uhr. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Spezielle Angebote der Bibliothek für Studierende finden Sie ebenfalls online.

Wir wünschen Ihnen einen guten Studienbeginn!

Ihr Bibliotheksteam

PS: Dienstag, den 2. Oktober, gibt es eine Überraschung für Sie in der ZB Med, mehr verraten wir bei der Erstsemestereinführung. Und wenn Sie mal was von Wilhelm Conrad Röntgen oder Henriette Hirschfeld-Tiburtius lesen wollen: Die Universität Münster besitzt 418 Artikel und Bücher von und über W.C.Röntgen und 6 für Henriette Hirschfeld-Tiburtius.

Foto: (c) ULB und Kurhan, Fotolia