Archiv für den Monat: Dezember 2007

subito: Es kann wieder bestellt werden

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Die Zweigbibliothek Medizin hat in Zusammenarbeit mit dem Medweb-Team und der Subito-AG den dedizierten Münsteraner Zugang zu subito an das neue subito-Bestellsystem angepaßt. Es bringt folgende Änderungen mit sich:

  1. Ihre Anmeldedaten werden von subito übernommen. Sie sehen Ihren Namen links oben neben dem subito-Account der ZB Med. Sie brauchen Ihre Emailadresse nicht mehr einzugeben, subito trägt sie automatisch ein.
  2. Zur Bestellung klicken Sie links auf „Zeitschriftensuche“. Nun können Sie zwischen Stichwort- und Titelsuche wählen.
  3. Das ist neu: Haben Sie die gewünschte Zeitschrift gefunden, müssen Sie nun als Erstes das Erscheinungsjahr eingeben. subito prüft, welche Bibliothek diesen Jahrgang liefern kann. Erst nach erfolgter Prüfung werden Ihnen in der rechten Spalte Bestell-Links angeboten.
  4. Sie geben wie gewohnt Autor, Titel, Jahrgang, Jahr und Seitenzahl in das Formular ein. Das ist neu: subito hat Ihre Email bereits eingetragen.
  5. Das ist neu: Sie haben nun die Wahl zwischen der „sofortigen Bestellung“ und dem „Speichern der Bestellung“. Bestellungen bleiben solange gespeichert, bis Sie sich ausloggen.

Ab dem 1.1.2008 ändert sich diese Bestellweise wieder, da zunächst Artikel nur per Postsendung geliefert werden. Wir wissen noch nicht, wie subito das umsetzen wird. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden: Hier finden Sie die aktuelle Bestellanleitung für subito.

Nachtrag 21.12.2007: Zur Zeit kann in subito offenbar nicht bestellt werden. Sucht man nach gängigen Titel wie z.B. Lancet oder Abdominal Imaging weisen sich alle Bibliotheken als nicht bestellbar aus. Allein die ZB Med in Köln verweist auf ihrer Homepage auf den Grund: Alle Bestellungen, die nach dem 21.12.2007 um 10:00 Uhr eingehen, werden erst nach dem 3.1.2008 bearbeitet.
Nachtrag 27.12.2007: Die meisten der subito-Bibliotheken haben sich über die Feiertage aus subito abgemeldet, wie der Direktor der ZB Med in Köln, Ulrich Korwitz in medinfo erklärt. Bestellungen sind demnach erst wieder ab der ersten Januarwoche möglich.

Neu: PsycArticles und PsycCritiques

Die ULB meldet:

Ab sofort haben Studierende und Lehrende der WWU Münster Zugriff auf zwei weitere wichtige Volltextdatenbanken im Fach Psychologie: PsycArticles und PsycCritiques. Dauerhaft finden Sie diese Angebote auf unserer Website in der Rubrik „Datenbanken“. Die Lizenzierung geht zurück auf eine Initiative des Fachbereichs Psychologie, der ihre Finanzierung aus Studienbeiträgen beantragt hat. Sie erfolgte mit Zustimmung des Rektorats auf Empfehlung der Zentralen
Verteilungskommission zur Verteilung der Mittel aus Studienbeiträgen im WS 2007/08.

Direkte Links:
PsycArticles
PsycCritiques

Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. [Siehe auch die Meldung von Heise Online]. In dem neuen Paragraphen 137 ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Dr. Oliver Obst erläutert:

1. Als Forscher und Privatperson ist man vom neuen Recht (NR) wie folgt betroffen: a) Artikel vor 1995 könnte man nach altem Recht ohne Zustimmung der Verlage auf seiner Webseite veröffentlichen. Aber auch so geben einem die meisten Verlage das Recht dazu. Artikel nach 1995 bedürfen immer der Erlaubnis des Verlags. Die Frist 31.12. ist also nur für die Autoren interessant, die Artikel vor 1995 unbedingt auf dem Internet publizieren oder in Repositories wie MIAMI ablegen wollen. b) Werden neue Nutzungsarten erfunden (z.B. – ich fingiere – im Jahr 2020 automatische Wissensextraktion aus Forschungsartikeln), muss der Autor dann Widerspruch einlegen, wenn er davon (finanziell) profitieren will. Ansonsten geht das Nutzungsrecht automatisch ohne Erlaubnis des Autor auf den Verlag über und muss von diesem nicht abgegolten werden.

2. a) ist juristisch einwandfrei und zwingend: Jeder Autor wusste nach 1995 von der Nutzungsart „digitale Publikation“ und hat dem mit seiner Unterschrift quasi „zugestimmt“. b) ist politisch natuerlich eine (kleine) Entmachtung des Autors gegenüber den Verlagen, die der Ökonomie und der besseren Lobby in Berlin geschuldet ist, und die ein weiterer Beleg dafür ist, dass es beim NR nicht um den Schutz des geistigen Eigentums geht, sondern nur ums Geschäft: Also: Aufpassen, wenn neue Nutzungsarten entstehen und ev. Widerspruch einlegen.

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 – 2 55 28, E-Mail: stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch Einschränkungen der beiden Fernleihdienste Normale Online-Fernleihe (Info der ULB) und subito (Info der ZB Med) verbunden.

Ältere Zeitschriftenbestände der ZB Medizin weiterhin nicht verfügbar

Die ausgelagerten Zeitschriftenbestände der ZB Medizin vor 1985 sind leider weiterhin nicht verfügbar. Laut Info-Plattform Bau der ULB werden die entsprechenden Arbeiten am Außenmagazin Georgskommende „voraussichtlich noch bis Ende Januar dauern.“

Dringend notwendige Zeitschriftenartikel dieser Jahrgänge können über die Onlinefernleihe/subito bestellt werden. Bitte die Anleitungen hierfür beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis.