Archiv für den Monat: November 2007

Öffnungszeiten über die Feiertage

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Die Zweigbibliothek Medizin ist Heiligabend, 1./2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr geschlossen. Die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr sind wie folgt:

bis So, 23.12., normal geöffnet
Mo-Mi, 24.12.-26.12. geschlossen
Do-Fr, 27.-28.12. geöffnet von 8:00 bis 19:00 Uhr
Sa-So, 29.-30.12. geöffnet von 10:00 bis 19:00 Uhr
Mo-Di, 31.12.-1.1. geschlossen
ab Mi, 2.1., wieder normal geöffnet

Die Öffnungszeiten der übrigen Bibliotheken.

Abstimmen: Wie finden Sie die Öffnung der Bibliothek zwischen Weihnachten und Neujahr?

Manch einer von ihnen wird es am Samstag bereits in der Zeitung gelesen haben: Zum Jahresende bleibt die Uni zu, gab das Rektorat bereits am 16. November intern bekannt:

An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bleiben Büros, Werkstätten und Labore in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Doch leider bleiben nicht nur die Büros geschlossen. Was die Pressemeldung nicht erwähnt: Da alle Beschäftigten nach Hause geschickt werden, können auch die Bibliotheken nicht geöffnet bleiben. Konsequenz des Rektoratsbeschluß: Die Uni-Bibliotheken wären 9 bzw. 10 Tage geschlossen. Die Energerieeinsparmassnahme wirkt sich also nicht nur auf die Unibediensteten aus, sondern schränkt auch den Service für die Bibliotheksnutzer wie z.B. lernende Studenten erheblich ein. (Damit erhält das prinzipiell lobenswerte Projekt Wir setzen die Uni auf Sparflamme im nachhinein eine ganz neue Bedeutung…)

Das war die schlechte Nachricht. Und jetzt die gute: Das Rektorat macht für uns eine Ausnahme: Die Zweigbibliothek Medizin darf doch über die Feiertage öffnen. (unsere Öffnungszeiten finden Sie hier). Uns interessiert nun, ob Sie für oder gegen die Öffnung zwischen den Feiertagen sind. Bitte beantworten Sie die entsprechende Frage auf der rechten Seite!

Ergebnis: Snackautomat in der Bibliothek?

Von 279 abgegebenen Stimmen waren 151 (54%) für die Einführung eines Snackautomaten und 123 (44%) dagegen. 5 waren unentschieden (2%). Vielen Dank für alle, die sich an der Abstimmung beteiligt haben! Wir versuchen, die Bibliothek ein kleines Stückchen weiter zu verbessern. Ihre Kommentare sind ein wichtiger Wegweiser dabei. Die Bibliothek freut sich über die aktive Beteiligung und nimmt das Ergebnis als Votum, um die Aufstellung von neuen Automaten (Kaffee, Kaltgetränke, Snacks, Brötchen) in die Wege zu leiten. Die UKM-Verwaltung hat versprochen, dies in sechs Wochen umzusetzen.

In den Kommentaren sprachen sich rund die Hälfte wegen der Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent gegen einen Snackautomaten aus, jeder Fünfte wegen einer befürchteten Störung der Bibliotheksruhe. Auf diese beiden Punkte möchte ich deshalb noch einmal gesondert eingehen:

Zur Preiserhöhung:
Die Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent klingt erst einmal drastisch. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass man dafür auch einen trinkbaren Kaffee bekommt. Für die bisherige „Plörre“ war doch selbst 40 Cent zu viel. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass wir dafür einen Snackautomaten bekommen, der bei der letzten Umfrage immerhin von 80% gewünscht worden war.

Zur Störung der Bibliotheksruhe:
Die Regeln in der Bibliothek, die Ihnen ein ungestörtes Lernen ermöglichen, werden wir mit Sicherheit nicht verwässern. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist weiterhin nur im Erfrischungsraum gestattet. Lediglich Mineralwasser in verschlossenen Flaschen ist überall erlaubt (Dehydrierung)! Wir haben bei der Verwaltung gerade eine Türe zwischen dem Rondell und dem Wintergarten beantragt, um die Ruhe- von den Begegnungsräumen weiter abzuschotten. Die Bibliothek ist auch weiterhin primär zum Lernen da, nicht zum Essen. Aber viele von Ihnen halten sich länger in der Bibliothek auf und begrüssen es außerordentlich, zwischendurch eine Pause einzulegen, etwas zu trinken und zu essen.

Weitere Punkte:

  • Die Vergrößerung des Erfrischungsraumes nehmen wir mit auf die Agenda. Die ULB hat bereits einen Ohropax-Automaten (dort werden aber auch Betonstemmarbeiten durchgeführt), aber wenn viele von Ihnen das wünschen, werden wir auch darüber nachdenken.
  • Das Votum gegen einen Eisautomaten war ziemlich eindeutig und die Bibliothek kann gut damit leben. Energieeinsparung ist auch für uns eine zentrales Ziel (wenn es nicht zum kompletten Winterschlaf der Uni führt 😉 ).
  • Generell sammelt nun die neue Task Force Fachschaft/Bibliothek Ihre Wünsche und Anregungen und klärt die Umsetzung mit der Bibliotheksleitung ab. Ansprechpartnerin auf Seiten der Fachschaft ist Lena Beese.

Noch eine Bitte zum Schluß:
Die Steigerung der Besucherzahlen um 40.000 (oder ein Viertel) im Jahr bringt leider allgemein eine größere Unruhe in der Bibliothek mit sich. Die Bibliothek bemüht sich trotzdem für eine ruhige Lernumgebung zu sorgen. Wir können aber nur immer wieder an Ihre eigenes Verantwortungsgefühl appellieren. Wir können nicht überall sein (und möchten auch nicht durch die Räume patrouillieren) und sind deswegen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte verhalten Sie sich selber rücksichtvoll und Ihrer Umgebung entsprechend. Wenn es zu laut wird, sagen Sie es ruhig Ihrem Nachbarn. Nach dem Umbau der Universitätsbibliothek am Krummer Timpen wird sich die Situation wieder entspannen.

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.

Ich hätte da mal eine Frage: Lehrbücher ausleihen nach Exmatrikulation

Frage:

Ich bin Studentin der Pharmazie hier in Münster und habe aktuell mein Studium mit dem 2.Staatsexamen abgeschlossen. Leider wird mit der Exmatrikulation mein Bibliotheksausweis für Studenten ungültig. Gibt es eine Möglichkeit die Lehrbuchsammlung auch weiterhin zu nutzen (während des Praktischen Jahres bis zum 3.Staatsexamen)?

Antwort:

Wenn Sie Ihr ‚Praktisches Jahr‘ an einer Institution der Universität bzw. des Universitätsklinikums, oder an einem anerkannten Lehrkrankenhaus ableisten, können wir Ihnen einen Benutzerausweis mit B-Kennung ausstellen, der Sie dazu berechtigt auch Bücher aus der Lehrbuchsammlung zu entleihen. Geben Sie dann bitte einen neuen Ausweisantrag und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages mit der betr. Institution an der Leihstelle ab.

Abstimmen: Snackautomat in der Bibliothek?

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Die Bibliothek ist von den Fachschaften Human- und Zahnmedizin nochmal gebeten worden, einen Snackautomaten im Erfrischungsraum aufstellen. Die Bibliothek war bisher etwas vorsichtig, da die UKM-Verwaltung dies an die Aufstellung neuer Kaltgetränke- und Kaffee-Automaten gekoppelt hat. Dadurch würde sich aber Kaffeepreis von 40 auf 70 Cent erhöhen. Die Fachschaft hat uns nun aber Mut gemacht und vorgeschlagen, eine Abstimmung zu starten.

Wenn Sie uns nun ein Votum geben, könnten wir schnell für die Aufstellung dieser zusätzlicher Automaten sorgen. Angebot und Preise sind identisch mit den Automatencafes auf Ebene 4, Zentralklinikum, und in der Zahnmedizin. Der Kaffee soll wesentlich besser sein. Die Umfrage finden Sie rechts oben auf dieser Seite, sie endet am 28. November.

Die Frage lautet:

Möchten Sie einen Schokoriegel/Brötchen-Automaten in der Bibliothek,
auch wenn dadurch der Kaffee (bei besserer Qualität) teurer würde?

 

PS: Es gibt dann auch die Möglichkeit, einen Eisautomaten zu bekommen.

med – Das Magazin der ZB Med: 3. Ausgabe 2007

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Sie können unter dem folgenden Link die dritte Ausgabe 2007 von med – Das Magazin der Zweigbibliothek Medizin als PDF (1,8MB) herunterladen. med wird ab nächster Woche sowohl in der Bibliothek als auch der Kantine verfügbar sein. Es wird darüber hinaus in zahlreichen Exemplaren allen Instituten und Kliniken zugesandt. Ich hoffe, Aussehen und Inhalt gefällt Ihnen!

Editorial: Langzeitverfügbarkeit von eJournals
Ein VIP der BIB – du auch?
Bibliotheksgründer wird 75
subito – wie geht’s weiter?
Promotionsordnung und Bibliothek
GoMünster mit GoPubmed
i:mobile statt Rote Liste

Umlaute in PubMed

In PubMed können nuch auch Umlaute dargestellt und gesucht werden, wie das Technical Bulletin meldet. Es ist also möglich, nach einem Forscher „Müller“ zu suchen. Wundern sie sich aber nicht, wenn sowohl Autoren namens Müller als auch Muller gefunden werden, denn PubMed übersetzt den Autorennamen im Hintergrund in „Muller“ und sucht auch danach.

Cave! Suchen Sie zusätzlich auch nach „Mueller“, denn die Umsetzung von Umlauten beim Autor, Verlag oder PubMed kann auch diese Schreibweise umfassen.

Neu: 50 Lehrbücher auf einmal ausleihen

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Ab sofort können Studierende aus der Lehrbuchsammlung (LBS) 50 Bände gleichzeitig entleihen. Bisher war die Zahl der Bücher/Medien, die Sie aus der Lehrbuchsammlung gleichzeitig entleihen konnten, auf 15 begrenzt. Das sollte möglichst vielen Studierenden die Gelegenheit geben, die Bücher zu benutzen. Da wir seit dem laufenden Semester aus Mitteln der Studienbeiträge deutlich mehr Lehrbücher beschaffen können als zuvor, konnte die Ausleihbegrenzung nun deutlich verringert werden. Meldung

Universitäts- und Landesbibliothek bis 24 Uhr geöffnet

Dank der Studiengebühren öffnet die Universitäts- und Landesbibliothek nun länger:

Vom 3. Dezember an wird die ULB-Zentrale am Krummen Timpen montags bis freitags von 8 bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Außerdem können Sie dann unsere Lesesäle und Freihandmagazine auch sonntags von 10 bis 18 Uhr nutzen.

Auch die Zweibibliothek Sozialwissenschaften in der Scharnhorststraße wird ab dem 3. Dezember länger geöffnet sein: Montags bis freitags 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr. Meldung