Frage:
Ich bin Arzt an einem Lehrkrankenhaus der WWU Münster und dank meiner Lehrtätigkeit Angehöriger der Medizinischen Fakultät. Kann ich auf die elektronischen Bücher, Datenbanken und Zeitschriften der Zweigbibliothek Medizin (ZB Med) zugreifen und wenn ja, wie mache ich dies?
Antwort:
Die Nutzung der von der ZB Med lizenzierten Medien ist NUR Hochschulangehörigen und diesen NUR in Zusammenhang mit ihrer Lehrtätigkeit an der Fakultät erlaubt (siehe Vertragspassus unten). Jeder Missbrauch kann die Abschaltung des Zugriffs für die gesamte Universität zur Folge haben. Lizenzen für eine darüber hinausgehende Nutzung an den betreffenden Lehrkrankenhäusern (LKH) und Praxen (Nutzung durch Nicht-Lehrbeauftrage, Nutzung nicht für Lehrtätigkeit) müssen _zusätzlich_ gekauft werden. Beispiel: Prof. Müller vom LKH Wanne-Eickel braucht für sein Seminar für PJler Literatur. Das ist lizenzrechtlich genehmigt. Wenn Prof. Mueller jedoch für eine Klinische Studie Literatur braucht, ist dies nicht erlaubt.
Wer Uni-Angehöriger ist und wer einen Zugang zum Hochschulnetz bekommt, wird vom Zentrum für Informationsversorgung entschieden.