Google hat Millionen von Büchern aus US-amerikanischen und deutschen Bibliotheken eingescannt und stellt diese nach und nach über das Internet zur Verfügung. Zum Copyright schreibt Google: „Wir respektieren das Urheberrecht und die Arbeit der Autoren. Daher sehen Sie nur einen geringen Teil – in einigen Fällen nur einige wenige Sätze – von Büchern, die urheberrechtlich geschützt sind. Wenn ein Buch nicht den urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt und öffentlich zugänglich ist, können Sie das gesamte Buch durchsuchen.“
Das paßt aber nicht jedem Autor und insbesondere nicht jedem Verlag. In den USA gibt es nun – voraussichtlich – einen Vergleich zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren: Das so genannte Google Book Settlement. Deutsche Autoren können sich an dieser Einigung beteiligen (und werden dann an den Einnahmen der Google Buchsuche beteiligt) oder sie können widersprechen (und dann werden ihre Bücher aus der Suche entfernt).
Letzteres befürwortet die VG Wort. Sie versucht zur Zeit, sich alle Werksrechte von den Autoren übertragen zu lassen. Danach will sie diese Bücher aus der Google Buchsuche entfernen lassen. Vermutliches Ergebnis: Es gibt bei lieferbaren Büchern keine Textauszüge mehr, nur noch nackten bibliographischen Daten. Erst wenn der Internetnutzer bezahlt (Pay-per-view), darf er mehr sehen.
In einer gestrigen Pressemitteilung empfiehlt das bekannte Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ allen Wissenschaftlern, dieser Rechteübertragung an die VG Wort nicht zuzustimmen: Es sei nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft, wenn Bücher hinter einer Pay-Wall verschlossen werden. Bei dem von der VG Wort vorgesehenen Weg würde – wenn überhaupt – nur ein sehr geringer Gewinn für die Autoren anfallen. Stattdessen würde es zu Lasten des freien Zugangs, der Sichtbarkeit der eigenen Werke, des Reputationsgewinns und der wissenschaftlichen Kommunikation gehen.“
Was können Sie tun? Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.
- Wenn Sie ein Bezugsberechtigter (ohne speziellen Vertrag mit der VG Wort) sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
- Wenn ein Wahrnehmungsberechtigter (mit speziellen Vertrag mit der VG Wort) sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit dem folgendem Text: Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
Dann sollten Ihre Werke auch weiterhin über die Google Buchsuche (je nach Urheberrecht komplett oder in Auszügen) zu finden und zu benutzen sein.