Archiv der Kategorie: Allgemeines

Fragen & Antworten jetzt in eigenem Wiki-Archiv

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Jedes Jahr werden der Bibliothek – ob mündlich, per Email oder Telefon – abertausende von Fragen gestellt. Einige dieser Fragen haben wir ausgewählt und im Newsletter bzw. hier im Weblog exemplarisch beantwortet. Dieses Fragen & Antworten-Archiv ist als Informationsquelle mittlerweile so umfassend geworden, dass wir es nun als seperate Wissensdatenbank in Form eines Wiki (wie die Wikipedia-Enzyklopädie) anbieten. Die einzelnen Beiträge wurden redigiert, aktualisiert und mit zusätzlichen Informationen angereichert. Sie finden das Wiki links oben als „WISSENS-WIKI“ oder direkt unter: http://medbib.klinikum.uni-muenster.de/wiki/

Ab sofort werden Sie alle Fragen & Antworten nur noch in diesem Wiki finden.

Sie können jede einzelne Seite (oder alle) als eigenen Nachrichtenfeed abonnieren: Wird diejenige Seite (oder irgendeine) aktualisiert, erhalten Sie eine Nachricht. So bleiben Sie stets auf dem laufenden.

Wer Interesse hat, an dieser Wissensdatenbank mitzuarbeiten, kann dies auf folgende beiden Arten gerne machen:

  • Wie gewohnt können Sie die Beiträge kommentieren – wir bitten Sie herzlich darum: Ihr Input hilft uns, Fehler und Lücken zu entdecken und die Beiträge weiter zu verbessern.
  • Wer Interesse hat, kann aber auch ein Themengebiet oder eine Seite eigenständig betreuen, wir geben ihm dann eine Zugangskennung. Bitte wenden Sie sich dafür an Dr. Oliver Obst.

Top-genutzte Meldungen in 2007

Für alle die 2007 unser Weblog aus Zeitgründen nicht immer regelmäßig lesen konnten, bieten wir eine Liste der top-genutzten Meldungen, die wir in den vergangenen Monaten zu Ihrer Information in unser Weblog gestellt haben. Sie haben damit eine komfortable Möglichkeit, einzelne Meldungen, die Ihnen wichtig und nützlich erscheinen, nachzulesen. Insgesamt wurden alle Beiträge über 300.000-mal aufgerufen. Die Liste der am meisten genutzten Beiträge des Weblogs „Aktuelles“ im Jahr 2007 umfasst folgende Meldungen (in Klammern die Zahl der Aufrufe):

  1. med – Das Magazin der ZB Med: 1. Ausgabe 2007 (3343 Aufrufe)
  2. Abstimmen: Snackautomat in der Bibliothek? (3020)
  3. Springer: Alle Online-Bücher Medizin (2890)
  4. Neu in der Thieme Ebooklibrary (2870)
  5. „Herzlich willkommen im Weblog ZBMed Aktuelles!“ (2488)
  6. Herold-Lizenzen für PDA eingetroffen (2036)
  7. Medizin studieren – ganz einfach! (1864)
  8. Neue Online-Bücher (1741)
  9. Impact Faktoren 2006 eingetroffen (1644)
  10. Neuigkeiten aus der Bibliothek als Podcast (1624)
  11. Der subito-Dienst wird eingestellt (1609)
  12. Bibliothekare & Web 2.0 (1518)
  13. Arzneimittel pocket plus 2007 (1376)
  14. Neue Springer e-Books im April (1360)
  15. Der subito-Dienst wird eingestellt – Nachtrag (1326)
  16. Online-Lehrbücher nach Fachgebieten (1318)
  17. Springer: Alle Online-Bücher Naturwissenschaften (1281)
  18. Zeitschriften vor 1985 nicht mehr zugänglich (1263)
  19. Herold – Skripte zur Unfallchirurgie (1209)
  20. ZB Med und StudiVZ (1208)

Web-Publikationen: Universität Münster in Deutschland auf dem 2. Platz

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Im „Webometric ranking of world universities„, für das Publikationsleistungen in besonderem Hinblick auf Open Access Veröffentlichungen ausgewertet wurden, belegt Münster in Deutschland einen sehr guten 6. Platz, hinter Leipzig, HU Berlin, Bonn, FU Berlin, Hamburg. Unter den 4.000 gerankten Universitäten weltweit kommt die Uni Münster auf einen hervorragenden 140. Platz. Damit gehört sie zur Premier League der weltweit besten 212 Universitäten. Dort kletterte sie sich innerhalb nur einen Jahres vom 189. auf den 140. Platz. Damit zählt Münster zu den Aufsteigern des Jahres – keine andere deutsche Universität konnte sich in diesem Zeitraum so fulminant verbessern.

In der Bewertung der universitären Archive (Repositories/Methode) belegt das Münsteraner Archiv MIAMI unter 200 Universitäten weltweit sogar den 41. Platz und deutschlandweit den 5. Platz, diesmal hinter der HU Berlin, Heidelberg, Göttingen und Stuttgart.

Insgesamt belegt die Universität Münster damit einen hervorragenden 2. Platz und muß sich in Deutschland nur der Humboldt-Universität Berlin geschlagen geben.

Die vier gewerteten Kriterien sind in beiden Rankings identisch. Sie umfassen die Zahl der Webseiten (gemessen mit Google, Yahoo, Live Search und Exalead), die Visibility (unique external links received, gemessen mit Yahoo Search, Live Search und Exalead), die angereicherten Dateien wie z.B. Adobe Acrobat, Adobe PostScript, Word und Powerpoint (gemessen mit Google, Yahoo Search, Live Search und Exalead) sowie die Zahl der Paper und Citations (gemessen mit Google Scholar) nach folgender Gewichtung:

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Erstveröffentlichung gut, Zweitveröffentlichung schlecht

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(c) Nature PG

Keine Fachzeitschrift, die etwas auf sich hält, möchte Artikel publizieren, die zuvor bereits woanders eingereicht und veröffentlicht wurden. Dieser Grundsatz ist nach dem ehemaligen Herausgeber der NEJM auch als Ingelfinger Rule bekannt (Details). Bisher waren die Möglichkeiten zum Aufspüren von Plagiaten und Wiederveröffentlichungen jedoch begrenzt. Verlage, Herausgeber und Editoren waren im Wesentlichen auf den Spürsinn der Peer Reviewer angewiesen. Doch diese Überwachung ist lückenhaft und auf Zufallsfunde angewiesen. Erstveröffentlichungen in exotischen, randständigen Zeitschriften sind schwierig nachzuweisen und noch schwieriger im Volltext einzusehen.

Laut Nature@News vom 23.1.2008 könnte sich das jedoch bald ändern. Zwei Forscher der University of Texas haben eine Datenbank mit 70.000 verdächtigen Duplikat-Artikeln aus Medline mit Namen Déjà vu online gestellt. In einem Nature-Artikel wiesen sie zudem auf einen Weg hin, Wiederveröffentlichungen in Medline selbst zu finden:

As many as 200,000 of the 17 million articles in the Medline database might be duplicates, either plagiarized or republished by the same author in different journals. In almost three quarters of cases […] the duplicate article also cropped up in Medline itself as the ‘most related article’.

Wissenschaftler könnten sich nun schneller am Déjà vu-Pranger wiederfinden, als ihnen lieb ist. In Zukunft sollen Zweitverwertungen aber schon im Ansatz verhindert werden. Verleger planen die genaue Kontrolle eingereichter Manuskripte. Zu dieser Gruppe zählen mit ACM, BMJ, Elsevier, IEEE, NEJM, Taylor & Francis und Wiley-Blackwell einige der größten Wissenschaftsverlage weltweit. Sie wollen noch in 2008 ein „Anti-Plagiarism Tool“ mit Namen CrossCheck benutzen, das auf Algorithmen zum Textvergleich der Softwarefirma iParadigms aufsetzt.

Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. [Siehe auch die Meldung von Heise Online]. In dem neuen Paragraphen 137 ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Dr. Oliver Obst erläutert:

1. Als Forscher und Privatperson ist man vom neuen Recht (NR) wie folgt betroffen: a) Artikel vor 1995 könnte man nach altem Recht ohne Zustimmung der Verlage auf seiner Webseite veröffentlichen. Aber auch so geben einem die meisten Verlage das Recht dazu. Artikel nach 1995 bedürfen immer der Erlaubnis des Verlags. Die Frist 31.12. ist also nur für die Autoren interessant, die Artikel vor 1995 unbedingt auf dem Internet publizieren oder in Repositories wie MIAMI ablegen wollen. b) Werden neue Nutzungsarten erfunden (z.B. – ich fingiere – im Jahr 2020 automatische Wissensextraktion aus Forschungsartikeln), muss der Autor dann Widerspruch einlegen, wenn er davon (finanziell) profitieren will. Ansonsten geht das Nutzungsrecht automatisch ohne Erlaubnis des Autor auf den Verlag über und muss von diesem nicht abgegolten werden.

2. a) ist juristisch einwandfrei und zwingend: Jeder Autor wusste nach 1995 von der Nutzungsart „digitale Publikation“ und hat dem mit seiner Unterschrift quasi „zugestimmt“. b) ist politisch natuerlich eine (kleine) Entmachtung des Autors gegenüber den Verlagen, die der Ökonomie und der besseren Lobby in Berlin geschuldet ist, und die ein weiterer Beleg dafür ist, dass es beim NR nicht um den Schutz des geistigen Eigentums geht, sondern nur ums Geschäft: Also: Aufpassen, wenn neue Nutzungsarten entstehen und ev. Widerspruch einlegen.

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 – 2 55 28, E-Mail: stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch Einschränkungen der beiden Fernleihdienste Normale Online-Fernleihe (Info der ULB) und subito (Info der ZB Med) verbunden.

Ältere Zeitschriftenbestände der ZB Medizin weiterhin nicht verfügbar

Die ausgelagerten Zeitschriftenbestände der ZB Medizin vor 1985 sind leider weiterhin nicht verfügbar. Laut Info-Plattform Bau der ULB werden die entsprechenden Arbeiten am Außenmagazin Georgskommende „voraussichtlich noch bis Ende Januar dauern.“

Dringend notwendige Zeitschriftenartikel dieser Jahrgänge können über die Onlinefernleihe/subito bestellt werden. Bitte die Anleitungen hierfür beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ergebnis: Snackautomat in der Bibliothek?

Von 279 abgegebenen Stimmen waren 151 (54%) für die Einführung eines Snackautomaten und 123 (44%) dagegen. 5 waren unentschieden (2%). Vielen Dank für alle, die sich an der Abstimmung beteiligt haben! Wir versuchen, die Bibliothek ein kleines Stückchen weiter zu verbessern. Ihre Kommentare sind ein wichtiger Wegweiser dabei. Die Bibliothek freut sich über die aktive Beteiligung und nimmt das Ergebnis als Votum, um die Aufstellung von neuen Automaten (Kaffee, Kaltgetränke, Snacks, Brötchen) in die Wege zu leiten. Die UKM-Verwaltung hat versprochen, dies in sechs Wochen umzusetzen.

In den Kommentaren sprachen sich rund die Hälfte wegen der Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent gegen einen Snackautomaten aus, jeder Fünfte wegen einer befürchteten Störung der Bibliotheksruhe. Auf diese beiden Punkte möchte ich deshalb noch einmal gesondert eingehen:

Zur Preiserhöhung:
Die Preiserhöhung von 40 Cent auf 70 Cent klingt erst einmal drastisch. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass man dafür auch einen trinkbaren Kaffee bekommt. Für die bisherige „Plörre“ war doch selbst 40 Cent zu viel. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass wir dafür einen Snackautomaten bekommen, der bei der letzten Umfrage immerhin von 80% gewünscht worden war.

Zur Störung der Bibliotheksruhe:
Die Regeln in der Bibliothek, die Ihnen ein ungestörtes Lernen ermöglichen, werden wir mit Sicherheit nicht verwässern. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist weiterhin nur im Erfrischungsraum gestattet. Lediglich Mineralwasser in verschlossenen Flaschen ist überall erlaubt (Dehydrierung)! Wir haben bei der Verwaltung gerade eine Türe zwischen dem Rondell und dem Wintergarten beantragt, um die Ruhe- von den Begegnungsräumen weiter abzuschotten. Die Bibliothek ist auch weiterhin primär zum Lernen da, nicht zum Essen. Aber viele von Ihnen halten sich länger in der Bibliothek auf und begrüssen es außerordentlich, zwischendurch eine Pause einzulegen, etwas zu trinken und zu essen.

Weitere Punkte:

  • Die Vergrößerung des Erfrischungsraumes nehmen wir mit auf die Agenda. Die ULB hat bereits einen Ohropax-Automaten (dort werden aber auch Betonstemmarbeiten durchgeführt), aber wenn viele von Ihnen das wünschen, werden wir auch darüber nachdenken.
  • Das Votum gegen einen Eisautomaten war ziemlich eindeutig und die Bibliothek kann gut damit leben. Energieeinsparung ist auch für uns eine zentrales Ziel (wenn es nicht zum kompletten Winterschlaf der Uni führt 😉 ).
  • Generell sammelt nun die neue Task Force Fachschaft/Bibliothek Ihre Wünsche und Anregungen und klärt die Umsetzung mit der Bibliotheksleitung ab. Ansprechpartnerin auf Seiten der Fachschaft ist Lena Beese.

Noch eine Bitte zum Schluß:
Die Steigerung der Besucherzahlen um 40.000 (oder ein Viertel) im Jahr bringt leider allgemein eine größere Unruhe in der Bibliothek mit sich. Die Bibliothek bemüht sich trotzdem für eine ruhige Lernumgebung zu sorgen. Wir können aber nur immer wieder an Ihre eigenes Verantwortungsgefühl appellieren. Wir können nicht überall sein (und möchten auch nicht durch die Räume patrouillieren) und sind deswegen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte verhalten Sie sich selber rücksichtvoll und Ihrer Umgebung entsprechend. Wenn es zu laut wird, sagen Sie es ruhig Ihrem Nachbarn. Nach dem Umbau der Universitätsbibliothek am Krummer Timpen wird sich die Situation wieder entspannen.

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.

Ich hätte da mal eine Frage: Direktverweis auf ein Buch im OPAC

FRAGE:
Ich möchte gerne von meiner Homepage auf ein bestimmtes Buch im Buchkatalog der Unibibliothek verweisen, geht das?

ANTWORT:
Ja, seit kurzem ist es möglich, per Link direkt in die OPAC (Buchkatalog der Universität) zu springen. Dazu gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten (mit Beispieldaten):

  • Verweis auf ein einzelnes Buch mittels der ISBN
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels des Autors
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Stichworts aus dem Titel
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Schlagworts
  • Verweis auf Buchreihen
  • Verweis auf Signaturgruppen, z.B. Standardwerke zur Krankenpflege (es müssen mindestens drei Zeichen vor dem Trunkierungssternchen stehen)

Es können auch mehrere Stichwörter gesucht werden. Diese sind dann mit %20 voneinander zu trennen, z.B. bei der Suche von Büchern mit Adrenalin und Kalium im Titel.

Ersetzen Sie die Beispieldaten aus den obigen Beispielen mit Ihren eigenen Angaben und trunkieren Sie intelligent: adrenalin* findet auch Adrenaline.

Verbundkatalog NRW, Suchportal DigiBib, Fernleihe nicht verfügbar

In der Zeit vom 26.07. (ab ca. 16:00 Uhr) bis zum 30.07. (bis ca. 18:00 Uhr) stehen der HBZ-Verbundkatalog NRW und das Suchportal DigiBib nicht zur Verfügung. Fernleihbestellungen für Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in dieser Zeit leider auch nicht möglich.
Bei den über das HBZ angebotenen Fachdatenbanken kann es ebenfalls zu Ausfällen kommen.

Grund für die ungewöhnlich lange Unterbrechung sind umfangreiche Umbauarbeiten im Rechenzentrum des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) NRW in Köln.

Creative Commons: Zur Verrechtlichung des öffentlichen Raumes

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An diesem Samstag, den 21.07., 16 Uhr – 18 Uhr, wird Prof. Dr. Thomas Hoeren auf der Vortragsreihe „Blumenberg Lectures“ im Rahmen der skulptur projekte münster über „Creative Commons. Zur Verrechtlichung des öffentlichen Raumes für Wissenschaft und Kreativität“ sprechen. Prof. Hoeren hat in den letzten Jahren für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gekämpft und zahlreiche Fachpublikationen dazu veröffentlicht.