Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Datum 16. Juli 2008 ein neues Grünbuch vorgelegt: „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft„. Das Grünbuch soll eine Diskussion in Gang bringen, „in welcher Form Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, am besten online verbreitet werden können“. Die Kommission hat im Grünbuch 25 Fragen formuliert und alle Interessengruppen aufgefordert, bis spätestens 30.11.2008 dazu bzw. zum Grünbuch insgesamt Stellung zu beziehen.
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, in Ihrer Standesvertretung und Fachgesellschaft für eine Stellungnahme für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu werben. Dies ist umso wichtiger, als die entsprechenden Regulierungen im deutschen Urheberrecht sehr stark und sehr restriktiv durch die Vorgaben der jeweiligen EU-Richtlinie bestimmt werden. Wenn in Deutschland das Urheberrecht tatsächlich im Rahmen des ausstehenden „Dritten Korbs“ bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestaltet werden soll, dann wird man jetzt an den notwendigen Verbesserungen auf der Ebene der EU mitarbeiten müssen. [Urheberrechtsbündnis]
Hierdurch könnte sich Änderungsbedarf bezüglich der für Bildung und Wissenschaft fatalen §§ 52b und 53a des deutschen Urheberrechts ergeben, die zum einen die Benutzung digitaler Bibliotheksbestände stark beschränken und zum andern die elektronische Dokumentlieferung, z.B. durch subito, derzeit kaum möglich machen.
Antworten und Stellungnahmen zu allen oder einem Teil der behandelten Themen sollten bis zum 30. November 2008 gerichtet werden an: markt-d1@ec.europa.eu.