Frage:
Ich habe gerade einen wissenschaftlichen Aufsatz publiziert und möchte diesen auf meiner Institutshomepage zum Download anbieten. Ist das erlaubt?
Antwort:
Nach einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Aufsatz gilt für die Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenaufsätzen in Deutschland:
Das deutsche Recht besagt: Eine Zweitverwertung ist generell zulässig bei Aufsätzen, die vor 1993 publiziert wurden; bei Aufsätzen, die nach 1993 publiziert worden sind, ist sie vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen erst ein Jahr nach dem Erscheinen zulässig.
Wie sieht dies praktisch aus? Solange wie die Copyright-Notiz, die man bei der Abgabe eines Artikels unterschrieben hat, die Zweitverwertung nicht ausdrücklich verbietet, kann man seinen Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung auf jeden Fall als Manuskript, ev. aber auch als eingescanntes Verlags-PDF auf seiner Homepage anbieten oder in ein institutionelles Archiv einstellen wie z.B. das Münsteraner MIAMI.