Der Kanzler der WWU verschickte heute, am 7.12.2016, eine Mitteilung an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU betreffend der Kündigung des bisherigen Elsevier-Vertrages zum 31.12.2016, und gab am 9.12.2016 eine entsprechende Pressemeldung heraus. Der folgende Bericht bezieht sich auf diese Schreiben und gibt weitere Informationen.
Hintergrund
Im Rahmen des Projekts DEAL wird das Ziel verfolgt, bundesweite Lizenzverträge für das gesamte Portfolio elektronischer Zeitschriften großer Wissenschaftsverlage abzuschließen. Dabei wird eine signifikante Änderung gegenüber dem gegenwärtigen Status Quo bei der Verhandlung, den Inhalten und der Preisgestaltung angestrebt. Durch die Effekte eines Konsortialvertrages auf Bundesebene sollen die einzelnen Einrichtungen finanziell entlastet und der Zugang zu wissenschaftlicher Literatur für die Wissenschaft auf breiter und nachhaltiger Ebene verbessert werden. Zugleich soll eine Open-Access-Komponente implementiert werden.
Scheitern
Nach Verhandlungsbeginn im Juni 2016 wurde nun das vorläufige Scheitern der Gespräche mit Elsevier verkündet (Rundschreiben der HRK).
Der Verlag hat uns zwar wenige Tage vor diesem Termin und nach monatelangen intensiven Verhandlungen ein erstes Angebot für eine bundesweite Lizenz vorgelegt. Dieses verweigert sich aber den Prinzipien von Open Access und allen Argumenten für eine faire Preisgestaltung: Trotz der bereits bestehenden 40-prozentigen Umsatzrendite setzt der Verlag auf gigantische Preissteigerungen jenseits der bislang bezahlten Lizenzsummen. Zudem verweigert sich der Verlag kategorisch transparenteren Geschäftsmodellen, die auf der Publikationsleistung basieren und Publikationen offener zugänglich machen würden.
Kündigung
Im Zuge der Verhandlungen haben – in enger Abstimmung mit der DEAL-Projektgruppe – alle Universitäten darauf verzichtet, ihre 2016 auslaufenden Einzel-Verträge mit Elsevier zu verlängern. Der Kanzler hat für die WWU fristgerecht die Verträge für 166 lfd. Abos und die „Freedom Collection“ mit mehr als 2.000 Online-Zeitschriften (Lizenzkosten derzeit ca. 830.000 €) gekündigt. Elsevier hat die Kündigungen akzeptiert und die Universitäten darauf hingewiesen, dass die Zugänge für die ab 01.01.2017 neu erscheinenden aktuellen Hefte von 166 Zeitschriftenabonnements sowie die „Freedom Collection“ mit ca. 2.300 Zeitschriften ab dem 01.01.2017 gesperrt sind, wenn bis dahin ein bundesweiter Lizenzabschluss nicht zustande kommt.
Notversorgungskonzept
Um auch während der Zeit des vertragslosen Zustands eine akzeptable Versorgung mit Elsevier-Publikationen für Sie zu gewährleisten hat die DEAL-Projektgruppe ein Notversorgungskonzept erarbeitet. Dies geschieht durch seit Jahrzehnten bewährte, vielfältige Angebote der Dokumentlieferung von der klassischen Fernleihe bis zum Direktlieferdienst. Die Zweigbibliothek Medizin wird ihre Kapazitäten in der Expresslieferung von Zeitschriftenartikeln ab dem 1.1.2017 verstärken, um bis zu einer Einigung mit dem Elsevier-Verlag die Einschränkungen für die medizinische Fakultät so gering wie möglich zu halten.
Fragen & Antworten
– Wer ist von der Kündigung des Elsevier-Vertrags besonders betroffen? Für Lehrende, Forschende und Studierende folgender Fachbereiche sind die Elsevier-Zeitschriften besonders wichtig: Medizin, Chemie und Pharmazie, Biologie, Psychologie und Sport, Geowissenschaften, Physik und Wirtschaftswissenschaften. Einzelne Titel sind allerdings auch in den Geisteswissenschaften stärker nachgefragt.
– Gilt die Kündigung auch für die Datenbank SCOPUS von Elsevier? Die Kündigung gilt ausschließlich für Online-Zeitschriften. Bestehende Verträge für den Zugriff auf Datenbanken aus dem Verlagshaus Elsevier wie z.B. SCOPUS sind davon nicht betroffen.
– Wurden auch Verträge anderer Großverlage seitens der WWU gekündigt? Nein. Bislang verhandelt die DEAL-Projektgruppe nur mit Elsevier. Für andere Großanbieter wissenschaftlicher Zeitschriften wie Wiley und Springer / Nature plant die DEAL-Projektgruppe Verhandlungen in den Jahren ab 2017 und 2018.
– Kann ich weiter in Elsevier-Zeitschriften veröffentlichen? Die Kündigung der Verträge bezieht sich ausschließlich auf den Zugriff auf ElsevierZeitschriften. Angehörige der WWU Münster haben nach wie vor die Möglichkeit, in Zeitschriften des Verlags zu publizieren.
Was können Sie tun?
Matthias Schwarte, der Kanzler der WWU, empfiehlt: Falls Sie dem Elsevier Verlag als Herausgeber/in, Mitglied des Editorial Board, Gutachter/in im peer-review-Verfahren oder als Autor/in verbunden sind, möchten wir Sie bitten, die Entscheidung der WWU und der Mehrzahl der deutschen Universitäten gegenüber Elsevier mit Überzeugung zu vertreten.
Weitere Informationen
Pressemeldung der WWU vom 9.12.2016
Mitteilung des Kanzlers an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU vom 7.12.2016
Wichtige Fragen und Antworten zum DEAL-Projekt und zur Kündigung des Elsevier-Vertrages der WWU (online 9.12.2016)
Stellungnahme von Elsevier zum „Scheitern“ der Verhandlungen vom 5.12.2016 (nach Börsenblatt)
HRK-Rundschreiben vom 1.12.2016