Mit Beschluss des Fachbereichsrates vom 15.12.2015 wurden von der Medizinischen Fakultät Richtlinien zur Autorenschaft erlassen, wie nun durch das Protokoll der FBR-Sitzung bekannt wurde. Damit folgt die Fakultät unter anderem einer Aufforderung des Rektorates, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der WWU (PDF) fächerspezifisch auszuarbeiten.
Die Richtlinien umfassen folgende Punkte:
- KRITERIEN DER AUTORENSCHAFT (Kriterien einer berechtigten Autorenschaft. Ehren- und Gastautorenschaften sind nicht erlaubt. Einwerben von Drittmitteln per se gilt nicht automatisch als Berechtigung der Mitautorenschaft)
- MULTIZENTER-GRUPPEN UND STUDIEN
- ACKNOWLEDGMENTS (Alle Personen, welche zur Publikation einen Beitrag geleistet haben und die Kriterien der Autorenschaft nicht erfüllen, sollten in den Acknowledgements genannt werden)
- DOKTORANDENREGELUNG (Anspruch auf Erstautorenschaft, Ombudsgremium)
Sie finden die Richtlinien auf der Seite des Dekanats unter folgendem Link: Gute Publikationspraxis – Richtlinien zur Autorenschaft (PDF).