Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?
Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.
Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.
- Nature erlaubt z.B. bei Brief Communications keine joint first authors.
- Oxford University Publishing weist auf folgendes hin: „Such a footnote is allowed, provided that the relevant boxes are completed during the initial online submission [by all authors]. The footnote should contain the statement: „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first x authors should be regarded as joint First Authors“. Other statements concerning joint authorship will not be published. Joint senior/last authorship is not permitted.“
- JACS does not permit equal or partial authorship designations. JACS assumes that all authors have made substantial contributions to the work. „An astrophysics professor I talked to here said that he usually assumes that the last author on a paper was the guy who drove the rest of the team to the telescope“
- Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals: Writing and Editing for Biomedical Publication. Updated October 2007 [Nach einer Studie erfüllen 45% der Autoren diese Kriterien nicht.]
- Lesenswert auch: Wren JD et al: The write position. A survey of perceived contributions to papers based on byline position and number of authors. EMBO Rep. 2007 Nov;8(11):988-91
Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.
- Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. § 4 Autorschaft
- Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 7. Januar 2002
Die Promotionsordnung sieht vor:
„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“
Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.