Ingo Jung vom GB IT machte jüngst in der aktuellen Ausgabe des PulsSchlags (Intranet) drauf aufmerksam, dass nicht alles mit privaten Smartphones oder Tablets erlaubt ist. Dies betrifft auch die von der Bibliothek im Rahmen des easystudium-Projekts ausgeliehenen iPad-Tablets.
Patientendaten: Bei der Synchronisation von Mails, Kontakten und Kalendereinträgen auf mobile Geräte (Smartphones, Tablets etc.) werden diese auf den Geräten gespeichert. Mails, die ein UKM-Mitarbeiter über die ukmuenster.de Adresse enthält, können potentiell immer auch Patientendaten enthalten. Als Patientendatum gilt dabei schon die Nennung des Namens in einem Kalendereintrag. Aufgrund des Datenschutzes ist das Speichern von Patienten-Daten auf privaten Geräten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des UKM verboten.
(und dies wird genauso für Studierende gelten!)
Nutzung allgemein: Somit sind für Aufgaben in der Krankenversorgung ausschließlich die vom UKM zur Verfügung gestellten IT-Geräte zu verwenden.
Integrierte Kamera: Die integrierte Kamera eines privaten Geräts darf im Ausnahmefall und unter den folgenden Bedingungen dienstlich genutzt werden: Es dürfen keine Fotos von
Patienten oder Mitarbeitern gemacht werden, die irgendwelche
Rückschlüsse auf die Person zulassen. Also keine Patientenetiketten,
keine Gesichter, keine eindeutigen Tattoos oder andere identifizierende Körpermerkmale, et c. Dies gilt auch für das Abfotografieren von Bildschirmen, auf denen Bilder von Patienten angezeigt werden. Auf keinen Fall dürfen Patientenbilder über private Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) verschickt werden – auch nicht an Kollegen.
Internetzugang: In vielen Bereichen des UKM ist ein Internetzugang über WLAN (Wireless LAN) möglich. WLAN bietet insbesondere allen mobilen Nutzern (Mitarbeitern und Patienten) mit Notebook/Smartphone oderTablet die Gelegenheit, drahtlos das Internet zu nutzen. Der Zugang darf auch auf privaten Geräten verwendet werden. Patienten benötigen dazu eine gültige Zugangskennung bestehend aus Username und Passwort. Dafür wenden sie sich an die zuständigen MFAs der jeweiligen Klinik. Mitarbeiter benötigen eine gültige ZIV-Nutzerkennung und ein Netzzugangspasswort. Sie richten sich dafür an die Leitung der jeweiligen Einrichtung (Direktoren, Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsführer, etc.).
Fotonachweis: UKM/Pressestelle