Wie die ULB meldet, haben sich die Förderbedingungen für den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Münster verändert.
Seit 2011 erhalten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU Münster finanzielle Unterstützung für das Veröffentlichen von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften. „Open Access“ bedeutet, dass eine Publikation der Allgemeinheit entgeltfrei zur Verfügung gestellt wird. Anders als bei herkömmlichen Zeitschriften finanzieren hier nicht die Abonnenten die Veröffentlichung, sondern häufig die Wissenschaftler selbst.
Zum 1.3.2015 haben sich die Förderbedingungen für die Erstattung von Publikationsgebühren aus dem Open-Access-Fonds geändert. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme und eines limitierten Budgets können die Kosten für Artikelbearbeitungsgebühren nur noch zu 50 % übernommen werden. Autorinnen und Autoren bzw. Institute gehen zunächst in Vorleistung und können dann bei der ULB einen Antrag auf Erstattung der Hälfte der Kosten stellen.
An den übrigen Voraussetzungen für die Förderung hat sich nichts geändert: Das Open-Access-Journal wendet anerkannte Qualitätssicherungsverfahren an und die Beiträge sind vollständig und unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich. Außerdem dürfen die Artikelbearbeitungsgebühren 2.000 € pro Aufsatz nicht überschreiten und es werden ausschließlich Artikel finanziert, bei denen ein Angehöriger der WWU „submitting author“ oder „corresponding author“ ist.
Weitere Informationen auch zum Ablauf der Erstattung erhalten Sie unter http://www.ulb.uni-muenster.de/publikationsfonds.
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