Wie bereits mehrfach berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Urheberrechtsänderungen das Aus. Der Bundestag hat am 5. Juli mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP (bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken) die Änderungen verabschiedet.
Was heißt das nun konkret?
- Sobald der Bundesrat dem Gesetz nach der Sommerpause am 21. September zustimmt, muß Subito die Lieferungen per Email einstellen.
- Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Lieferungen per Post und Fax möglich. Diese kosten z.Zt. noch je 3 Euro mehr als die Lieferung per Email, d.h. 8 Euro. Gerüchten zufolge wird Subito dann die Preise für Fax auf 6,50 Euro senken.
- Wenn Zweigbibliothek Medizin und Dekanat entscheiden, dass diese zusätzlichen Kosten (6.000 – 12.000 Euro p.a.) getragen werden, können Sie weiterhin Ihre Artikel über Subito bestellen. Geliefert wird per Fax oder Post.
- Wenn die Kosten zu hoch sind, müßten Sie Artikel über die Online-Fernleihe der Universitätsbibliothek bestellen. Dies kostet 1,50 Euro pro Lieferung (die Kosten für die Bestellungen von Wissenschaftlern werden bisher den jeweiligen Fakultäten in Rechnung gestellt). Auch hier gilt: Keine Lieferung per Email/WWW. Bisher wird auch keine Fax-Lieferung angeboten. Also bleibt (vermutlich) nur die Lieferung per Hauspost bzw. per Ausdruck in der Bibliothek.
- In den wenigen Fällen, wo die Wissenschaftsverlage kein eigenes Angebot von Artikeln bereitstellen, kann die Bibliothek weiterhin per Email liefern. Den Verlagen ist dann eine „angemessene“ Vergütung zu bezahlen. Der Nachweis, welcher Verlag welche Texte anbietet, könnte in der / analog zur EZB Regensburg geführt werden.
Wie geht es weiter? Gibt es denn gar keine Möglichkeit der Email-Lieferung?
- Doch. Subito verhandelt zur Zeit mit den großen Verlagen, um weiterhin per Email liefern zu können. Die Verhandlungen sind ergebnisoffen aber die Bibliotheken hoffen auf eine Einigung. Für Email-Lieferungen wird dann eine Urheberrechtsgebühr an die Verlage fällig (statt der bisherigen Pauschalvergütung via Bibliothekstantieme/VG Wort), die mehrere Euro betragen und Subito damit deutlich verteuern wird (insbesondere für Privatleute). Ob die Bibliothek dann noch die Kosten für den Subito-Dienst tragen kann -> siehe oben.
- Auf der Bundestagdebatte wurde von allen Seiten mehrfach betont, das man mit dem Gesetz nicht richtig zufrieden sei und deshalb einen Dritten Korb schnüren müsse. Die Zeit der Proteste und des Lobbying ist noch lange nicht vorbei, es gilt weiterhin alles zu tun, um den Rückschritt aufzuheben.