… voraussichtlich bereits zum 12. Juli. Dies plant die Bundesregierung laut Heise Newsticker. Der Bundestag soll am 5. Juli die geplanten Änderungen zum Urheberrecht beschliessen. Damit könnte das Gesetz am 12. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten.
Wie bereits hier, hier und hier berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Änderungen das Aus. Subito bereitet sich bereits darauf vor, die Lieferungen per Email am 12. Juli einzustellen.
Lieferungen per Post bzw. Fax erachtet Bundesjustizministerin Zypries zwar als vollkommen ausreichend für Wissenschaftler (aus ihr selber sei ja schließlich auch etwas geworden ohne den ganzen technischen Schnickschnack), Schnelligkeit und Kopienqualität – die einst den Ausschlag für den subito-Dienst gaben – würden durch Post- oder Fax-Lieferungen allerdings ad absurdum geführt. Der Zweigbibliothek Medizin entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 6.000 Euro, da die Kosten von fünf auf 6,50 Euro pro Lieferung steigen würden – wahrscheinlich aber noch weit höher, wie die Unibibliothek ausführt. Sie müßten Ihre Artikelbestellungen in Zukunft u.U. wieder selber bezahlen.
Nachtrag: Wie diese Woche bekannt wurde, verhandelt subito mit grossen Wissenschaftsverlagen über eine vertraglich abgesicherte Möglichkeit der Email-Lieferung gegen Gebühr. Diese Abgabe würde dann allerdings die Lieferungen erheblich verteuern. Im Gegenzug will subito die Kosten für die Fax-Lieferung auf 6,50 Euro absenken, um hier eine attraktive Alternative zur Email-Lieferung zu schaffen.
Was können Sie tun?
Lesen Sie bitte die aktuelle Presseerklärung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ und schreiben Sie noch heute eine Mail an Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) (alternativ an mail@bundestag.de):
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,
am 5. Juli soll in 2. und 3. Lesung die neuerliche Anpassung des Urheberrechtsgesetzes beraten und verabschiedet werden. Soweit mir die Gesetzesvorlage bekannt geworden ist, ist für mich offensichtlich, dass mit diesem Gesetz die Bundesregierung ihr selbst erklärtes Ziel, nämlich ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ zu schaffen, vollständig verfehlt hat und dass offensichtlich auch der Bundestag bislang sich nicht in der Lage gesehen hat, diese für Bildung und Wissenschaft fatale Entwicklung zu korrigieren
Ich möchte daher sozusagen in letzter Minute an Sie appellieren, nicht einem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, das den Bedürfnissen und dem aktuellen Informationsverhalten von Wissenschaftlern, (Hochschul-)Lehrern, Studierenden und Schülern nicht gerecht wird. Mir scheint, dass die politische Dimension, Rahmenbedingungen für eine Informationsgesellschaft zu schaffen, die auch und vor allem bezüglich Bildung und Wissenschaft diesen Namen verdient und die diese in die Lage versetzt, kreativ und auch international kompetitiv zu agieren, weitgehend ausgeklammert blieb.
Es ist jetzt nicht mehr an der Zeit, auf die konkreten Defizite der Gesetzesnovelle – vor allem bezüglich der §§ 31, 52b, 53a, aber auch noch die §§ aus der vorigen Reformen 52a und 95b – einzugehen. Besonders erwähnt werden sollte jedoch die aus unserer Sicht verhängnisvolle Weigerung, auf den Vorschlag des Bundesrates einzugehen, der durch eine Änderung des § 38 UrhG Wissenschaftlern den notwendigen Freiraum geben wollte, die von der EU und allen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland geforderten und geförderten Open-Access-Publikationsformen umfassend zu nutzen.
Da das Paket des Zweiten Korbes jetzt vermutlich nicht mehr mit einzelnen Änderungen aufgeschnürt werden kann, bitte ich zu überlegen, ob diese Vorlage nicht ganz zurückgenommen werden kann. Deutschland hat mit dem Ersten Korb in ausreichender Weise auf die Vorgaben aus der EU reagiert. Es kann nicht sein, dass digitale Bildungs- und Wissenschaftsinhalte in gleicher Weise behandelt werden wie Inhalte der Unterhaltungsindustrie.
Selbst wenn dieser Zweite Korb nun doch den Bundestag passieren sollte, ist es erforderlich, dass Parlament und Bundesregierung einen neuen Anlauf machen, um eine Regulierung für den Umgang mit Wissen und Information zu erreichen, die den Potenzialen der Informationsgesellschaft gerecht werden kann. Bitte ebnen Sie daher den Weg zu einem schon jetzt so genannten Dritten Korb, bei dem die jetzigen Schäden für Bildung und Wissenschaft repariert und die jetzt ausgeklammerten Probleme behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn man sich das so anschaut, gewinnt eigentlich nur die deutsche Post… was für ein abgrundtief dummes Gesetz.
Der Spiegel-Online Artikel Deutschen Forschern blüht Zukunft mit Fax und Papierkopien gibt einen guten Überblick über die drohende Entwicklung: