Frage:
Vor wenigen Tagen hatte ich in der Fernleihestelle der Stadtbücherei Muenster einen Fernleihe-Auftrag privater Natur gestellt; dort verwies man mich an die Universitätsbibliothek. Meine Frage ist nun, ob ich mich auch mit meinen privaten Fernleihwünschen an Ihre Mitarbeiter wenden kann und soll. (Kaum traue ich mich zu sagen, dass Ihre Zuständigkeit mir natürlich am liebsten und praktischsten wäre!).
Antwort:
Für Fernleihe von Universitäts-Angehörigen ist grundsätzlich die Universitäts-Bibliothek zuständig, unabhängig davon, ob die Fernleihe dienstlicher oder privater Natur ist. Selbstverständlich können Sie sich in dieser Angelegenheit an uns wenden, wir freuen uns, Ihnen auch dabei helfen zu können – ganz abgesehen davon, dass wir private und dienstliche Wuensche nicht unterscheiden können bzw. wollen. Bücher, die im Buchhandel weniger als 10 Euro kosten, sind nicht über die Fernleihe zu bestellen, da ihr Kauf zumutbar und das FernIeihverfahren zu teuer ist.