Ich hätte da mal eine Frage: K-Ausweise

Frage:
Ich habe jetzt einen K-Ausweis beantragt, war bereits zweimal an der Leihstelle, das zweite Mal mit einer schriftlichen Bestätigung von meinem Chef, dass ich dort beschäftigt bin. Dem netten Kollegen wollte das noch nicht so recht ausreichen. Ich hoffe, ich bekomme den Ausweis nun.

Antwort:
K-Ausweise haben bestimmte Nutzungsvorrechte. Diese sind aber nur an *Bedienstete der WWU* gebunden. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir deshalb nur den Arbeitsvertrag als wirklichen ‚Beweis‘ dafür akzeptieren. Bei Beamten reicht allerdings die Ernennungsurkunde.