Therapie mit dem Smartphone – dank digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, ist das keine Zukunftsmusik. Wir nehmen die Apps auf Rezept unter die Lupe.
Was sind DiGA?
Seit das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG – im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen neben Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln auch Apps verschreiben, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dabei ist nicht jede Gesundheits-App auf dem Markt auch eine DiGA. Nur Anwendungen, die die Kriterien eines Medizinprodukts erfüllen und zur Diagnostik oder Therapie eingesetzt werden können, kommen laut Gesetzestext infrage. Apps mit reiner Dokumentationsfunktion, beispielsweise zum Zyklus-Tracking, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für primärpräventive Anwendungen; Ärzt:innen können eine DiGA nur Patient:innen mit einer verschlüsselbaren Diagnose verschreiben. Für die Zulassung einer App als digitale Gesundheitsanwendung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, dass neben diesen formalen Voraussetzungen die technische und inhaltliche Qualität der App überprüft.
Die Skepsis der Ärzteschaft gegenüber diesem neuen Zulassungsweg ist jedoch groß – genauso wie die Unsicherheit über den Nutzen von digitalen Gesundheitsanwendungen. Ihr potenzieller (Mehr-)Wert für die medizinische Praxis wird seit der Einführung kontrovers diskutiert. Daniel Wiedemann ist Geschäftsführer von DiGA info, einer Informationsgesellschaft, die Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und medizinische Teams zum Thema DiGA berät und schult. Im Gespräch mit dem AMBOSS-Blog klärt er über Potenzial und Limitationen der Anwendungen auf und beantwortet praxisrelevante Fragen.
Auf einen Blick
- Wie werden DiGA zugelassen?
- DiGA und Datenschutz
- Qualität und Mehrwert von DiGA
- Ersetzen DiGA klassische Therapien?
- Praktischer Leitfaden für die Verschreibung von DiGA
- Preisgestaltung und Akzeptanz von DiGA
Der komplette Artikel hier.
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