Delegieren ärztlicher Tätigkeiten wird auch durch den Fachkräftemangel immer relevanter, bleibt jedoch eine juristische Grauzone. Welche Grundsätze gelten? Im jüngsten Beitrag im AMBOSS Blog geht es um die Delegation ärztlicher Aufgaben.
„Das Gesundheitswesen ist im Umbruch: Kompetenzbereiche der Berufsgruppen verändern sich, Strukturen werden aufgebrochen, interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit ist wichtiger denn je. Zu diesem Schluss kommt auch die Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe “Zukünftiges Rollenverständnis der Ärzteschaft in einer teamorientierten Patientenversorgung” auf dem 125. Deutschen Ärztetag.
Doch wie funktioniert konstruktive Teamarbeit? Zum Delegieren gehört schließlich mehr, als dem freundlichen Pfleger auf dem Flur eine Bitte zuzurufen. Zudem haften Ärzt:innen prinzipiell sowohl für eigene Fehler als auch für die des nicht-ärztlichen Personals. Was dürfen wir also an die Pflege abgeben?“
Was sind die Pflichten des Arztes/der Ärztin bei der Delegation ärztlicher Aufgaben ? Was muss das nicht-ärztliche Personal bei der Übernahme beachten? Was sind nicht delegierbare Tätigkeiten ? Wie sehen die Regelungen im ambulanten Bereich aus, und was sind dort die delegierbaren Aufgaben ? All diese Fragen werden in diesem Blog-Eintrag behandelt, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Auch der Verweis auf das AMBOSS-Kapitel Ärztliche Rechtskunde ist hilfreich.
- Zum Blog-Eintrag Delegieren an die Pflege: Konstruktiv im Team.
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