Die jüngste Meldung der ULB zur Internationalen Open Access-Woche:
„Open-Access-Publikationen sind in gleicher Weise wie gedruckte Publikationen urheberrechtlich geschützt!
Nach deutschem Recht kann das Urheberrecht nicht übertragen werden. Der/die Urheber*in kann aber z. B. einem Verlag Verwertungsrechte gewähren.
Autor*innen sollten dabei darauf achten, im Vertrag nicht das sogenannte ausschließliche, sondern immer nur ein einfaches Nutzungsrecht abzutreten: Nur so bleibt gewährleistet, dass sie weiterhin über die Verwertung ihrer Publikation bestimmen dürfen.
Bitte lesen Sie daher Veröffentlichungsverträge sehr aufmerksam und holen Sie sich Rat ein, wenn Sie z. B. einen Passus nicht verstehen oder sich nicht sicher sind, welche Rechte sie abtreten und welche Sie behalten!
Bei einer Open-Access-Publikation können Nutzungsrechte z. B. durch die international verbreiteten Creative-Commons-Lizenzen (CC) definiert werden. Die Lizenzen CC-BY („Namensnennung des Urhebers“) und CC-BY-SA („Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen“) werden dem Open-Access-Gedanken am besten gerecht.“
- weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten des Publizierens
- Übersicht über die verschiedenen Lizenzen, die für die wissenschaftliche Forschng zur Verfügung stehen
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