Ab Freitag, 20.8. gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Was neu ist und was bleibt, lesen Sie hier im Detail:
- Für die Nutzung der Lesesäle und auch für die Ausleih-Nutzung (Buchabholung, -rückgabe, Ausleihe) ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
- Die Registrierung entfällt. Platzreservierung ist somit für WWU-Nutzende und Externe möglich. Bereits getätigte Reservierungen bleiben bestehen
- Die Maskenpflicht gilt unverändert: Bitte tragen Sie auf allen Laufwegen eine medizinische Maske. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Gruppenarbeit ist leider nach wie vor nicht möglich, da bei der Gruppenarbeit die geforderten Abstände nicht eingehalten werden können.
- Bitte beachten Sie die Regelungen der ULB und der dezentralen Bibliotheken auf den jeweiligen Websites
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