Ab Freitag, 25. Juni 2021 entfällt die Maskenpflicht an den Lern- und Arbeitsplätzen der Bibliotheken. Dies erlaubt die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW nun ausdrücklich: § 5, 4a: […] Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt, wobei die Maske in gut durchlüfteten Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten viruzid wirkenden Luftfilteranlage an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden darf […] . Bitte beachten Sie, dass auf allen Wegen innerhalb der Bibliotheken jedoch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden muss.
Natürlich können Sie aus solidarischen Gründen oder im Sinne der Vorsorge einen Mundschutz tragen …