Bitte beachten Sie, dass Sie ab Montag, 2. November 2020 während des gesamten Aufenthalts in der Zweigbibliothek Medizin, also auch an den vorab reservierten Lern- und Arbeitsplätzen, eine Alltagsmaske tragen. Dies schreibt die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW vor. Dort heißt es im § 3: Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum […]