Der folgende Artikel beantwortet die Frage, wie man an Artikel von Zeitschriften kommt, die nicht vor Ort verfügbar sind.
1. Website des Verlags
Auf der Website des Verlags könnte der Artikel als „Hybrid-Open-Access“ immer noch zugänglich sein. Und auch wenn die Bibliothek das Abo gekündigt hat: manchmal vergessen Verlage schlicht und einfach, den Zugang abzuschalten.
2. Google Scholar
Eine Google– oder noch besser Google-Scholar-Suche fördert Artikel zur Oberfläche, die von Drittanbietern (oft den Autoren selber) ins Internet gestellt wurden.
3. PubMedCentral
In PubMed werden verschiedene Artikelversionen verlinkt, darunter der PubMedCentral-Version. PMC bietet 2.000 Zeitschriften nach einer Embargoperiode frei verfügbar an.
4. DOAI / oaDOI
Sie können die digitale Objektkennung (DOI) eines Artikels in den DOAI– und oaDOI-Dienst eingeben, um frei verfügbare Artikel zu lokalisieren. Dabei werden Preprint-Archive, Researchgate und institutionelle Repositorien durchsucht.
5. #icanhazpdf
Twitter-Nutzer können mit dem Hashtag #icanhazpdf und einem Link auf den Artikel anderen Nutzern Ihr Interesse für diesen Artikel anzeigen. Wenn jemand Zugriff hat, kann er Ihnen den Artikel zukommen lassen.
6. Reprint Requests
Eine weitere Option ist (wenn auch manchmal etwas zeitaufwendiger), den entsprechenden Autor zu kontaktieren und ihn um eine Kopie des Artikels zu bitten. Diese Praxis wird von allen großen Verlagen gebilligt.
7. Kollegen fragen, die einen Zugang haben
In der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek finden Sie Institutionen, die auf eine bestimmte Zeitschrift noch Zugriff haben. Dann kann man einen Kollegen fragen, der dort arbeitet. Diese Praxis ist rechtlich im Graubereich, nicht alle Verlage unterstützen dies.
8. Rapidoc
Über die Zweigbibliothek Medizin können Sie den Artikel via Fernleihexpressdienst Rapidoc erhalten. Die Qualität ist manchmal bescheiden, da die Verlage uns zwingen, den Artikel einzuscannen. Wenn Sie eine bessere Abbildungsqualität benötigen, geben Sie dies bitte bei der Bestellung im Kommentarfeld an!
9. Artikel oder Zeitschrift privat kaufen
Für einen schnellen (aber nicht kostenlosen!) Zugang zu einem Artikel, beißen Sie die Zähne aufeinander und zahlen für den Artikel. Einige Institutionen erstatten Ihnen diese Kosten. Zeitschriften-Artikel kosten typischerweise zwischen 25 und 35 Euro, aber es gibt auch Sparpreise, wie z.B. Lancet Choice ($49 für 5 Artikel) oder Cell Press (read-only ab $3,99). Man kann die Zeitschrift auch privat abonnieren, was meist einen Bruchteil der Bibliothekslizenzen kostet.
10. Plugin Kopernio installieren
Wenn Sie vor einer Paywall stehen: Der Browser-Plugin von Kopernio sucht nach lizenzierten aber auch frei verfügbaren PDFs. Gehen Sie zum Artikel und klicken Sie auf das grüne Kopernio-Symbol in der Browserleiste. Unterstützt werden u.a. PubMed, ScienceDirect, Web of Science und Google Scholar. Registrierung erforderlich (u.a. auch wegen der Zuordnung der richtigen Zeitschriftenlizenzen: Benutzen Sie „University of Munster“).
11. Eigene Artikel ins Netz stellen
Zugegebenermassen hilft Ihnen das nicht (zumindest nicht kurzfristig), aber Ihren Kollegen. Mittel- und langfristig könnte durch dieses Green Open Access die Abhängigkeit von Zeitschriftenmonopolen verringert werden. So erlaubt Cell Press z.B. die Veröffentlichung von pre-refereeing Manuskripten, Elsevier sogar die von pre-print and post-print or publisher’s version/PDF.
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Modifiziert nach Björn Brembs und Guus van den Brekel.
Foto: Jameek at photocase.de
Mir fehlt da in dieser Liste die ganz normale Fernleihe. Das war doch immer eine Kerndienstleistung von Bibliotheken
Und es gibt noch den Weg der Fernleihe. Häufig schneller als angenommen und günstig:
https://www.uni-muenster.de/ZBMed/ausleihe/fernleihe/index_sp.html
Sci Hub darf natürlich nicht genannt werden, schon klar.
Rapidoc ist (eine beschleunigte Version) der Fernleihe. Eine unserer Kerndienstleistungen!
Siehe Antwort auf pm.
5. #icanhazpdf
Leider illegal (ebenso wie Sci-Hub), da das teilen und verbreiten von Texten (wenn nicht bereits Open Access publiziert) in den meisten Fällen das ausschließliche Recht des Verlags ist. Auch wenn manche Verlage bei der Verbreitung Zugeständnisse machen, gelten diese meist nur für die Urheber selbst, nicht für Dritte (Sherpa/RoMEO).
Ich hätte hier auf das Browser-Add-In Unpaywall hingewiesen, welches nach legalen Zweitveröffentlichungen sucht (anhand von Identifikatoren wie DOI, URN, etc.)
Lieber Herr Molitor, stimmt, Sie haben Recht. #icanhazpdf ist verlagsseitig nur gestattet, wenn der Autor das PDF liefert. Danke für den Hinweis. O.Obst