Ein Schließfach pro 10 Studenten

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Ab sofort stehen Ihnen 24 zusätzliche Dauerschließfächer im 1. Stock zur Verfügung. Die Schließfächer konnten aus Studienbeiträgen finanziert werden. Sie alle haben mit rund 1,60 Euro pro Person dazu beigetragen – vielen Dank an unsere studentischen Nutzer!

Nunmehr ist die Zweigbibliothek sehr gut mit Schließfächern ausgestattet. Kommen in der Unibibliothek 31 Benutzer auf ein Schließfach, so stehen in der ZB Med dreimal mehr Fächer zur Verfügung (300 für 3.000 Studenten). Bei den begehrten Dauerschließfächern stehen Mediziner noch deutlich besser da: Hier besitzt die ZB Med alleine 106 Fächer (für 3.000 Stud.) gegenüber 148 in der ULB (für 31.000 Stud.) .

Die Bibliothek ist nun mehr als reich mit Schliessfächern gesegnet (und für weitere ist auch nicht mehr wirklich viel Platz). Für jeden von Ihnen sollte also eigentlich immer eins zur Verfügung stehen. Dazu müssen aber die stolzen Besitzer eines Schliessfaches dieses auch wieder räumen, wenn sie es nicht mehr benötigen! Es als Statussymbol oder „für alle Fälle“ zu reservieren, führt eine Verknappung erst herbei: Nach einer Untersuchung sind über 50% der Schliessfächer wochenlang vollkommen leer.

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsordnung:

  • Dauerschließfächer sind nur für Studenten, die längerfristig Arbeitsmaterialien bei täglicher Nutzung aufbewahren wollen.
  • Strikt untersagt ist, in den Schließfächern Lesesaalbücher, Gruppenraumbücher oder unverbuchte Bücher zu deponieren.
  • Desgleichen dürfen keine verderblichen oder gefährlichen Stoffe, insbesondere keine Lebensmittel, eingeschlossen werden.
  • Beides führt unweigerlich zum Verlust des Schließfaches und im Wiederholungsfall zu einer dreimonatigen Sperre!
  • Mitarbeiter der ZB-Med werden die Schließfächer regelmäßig auf ihren Inhalt hin kontrollieren.


Für die hausinternen (Dauer)Schließfächer wird ein Schlüssel bei Ausgabe auf das Konto des Entleihers verbucht; die Nutzungsdauer (Ausleihfrist) beträgt 12 Wochen. Im Benutzerkonto kann die Leihfrist jederzeit eingesehen und bei Bedarf einmal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. Wie bei den anderen Medien erhält der Entleiher fünf Tage vor dem Ende der Leihfrist eine Voraberinnerung per E-Mail; bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden die üblichen Mahnungen versandt.