Donnerstag und Freitag dieser Woche findet wieder das Auswahlverfahren für die Studierenden des Wintersemesters 2019 statt. Die Schlussbewertung des Studierfähigkeitstests (s.u.) wird in der Zweigbibliothek Medizin durchgeführt. Der Multimedia-Raum im 1.OG bietet durch seine 40 PCs ideale Möglichkeiten für diese computergestützte Evaluierung. Bitte haben Sie Verständnis für die Schließung des Raumes von 8:00 – 16:30 Uhr am 22. August 2019 und von 8:00 – 13:00 Uhr am 23. August 2019. Bitte beachten Sie, dass der kleine Gruppenarbeitsraum sowie der neue Lernraum als auch die Schließfächer im 1.OG in der angegebenen Zeit nicht benutzt werden können.
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Gemäß den Erkenntnissen aus nationalen wie internationalen Studien wird in Münster ein eigener, dreigliedriger Studierfähigkeitstest angewendet, der insbesondere auch non-kognitive Merkmale in einem reliablen Setting in die Bewertung einbezieht. Dieser wurde gemäß der vom Fachbereichsrat hierzu verabschiedeten Satzung zum Wintersemester 2012/13 eingeführt und besteht aus folgenden drei Komponenten:
– Die Beurteilung eines Bewerbungsschreibens
– Ein naturwissenschaftlicher Verständnistest
– Ein Multiple Mini-Aktionstest
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In einer Nachricht vom 22.08.2019 meldet die Medizinische Fakultät:
„Als Innovation 2012 eingeführt, bundesweit beachtet, über sieben Jahre hinweg laufend verfeinert, von der Fachwelt anerkannt, vom Land für die neue „Landarzt“-Quote konzeptionell übernommen – und jetzt ausgemustert: Die Medizinische Fakultät der Universität Münster (WWU) muss ihren „Münsteraner Studierfähigkeitstest“, mit dem sie Studienplatz-Bewerberinnen und -Bewerber über die Abiturnote hinaus nach sozialen und kommunikativen Qualitäten ausgesucht hat, auf unbestimmte Zeit – und vielleicht für immer – aussetzen. (…) Grund sind die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG).“ Die ganze Meldung: Musterprojekt wird ausgemustert: Mediziner der Uni Münster enttäuscht über das neue Verfahren der Studienplatzvergabe
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