Das Rektorat der WWU vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000€ gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).
Die Projekte sollen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein, nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und sich deutlich von Promotionsvorhaben sowie studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen abgrenzen. Das können z.B. sein:
► Forschungsprojekte, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden;
► Projekte Studierender, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen im In- und Ausland aufzubauen;
► Seminare oder Tagungen, die von Studierenden eigenständig organisiert werden.
Antragsberechtigt ist, wer an der WWU zum Zeitpunkt der Antragstellung als Studierender eingeschrieben ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung i.d.R. das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist weiterhin eine Einschreibung als Studierender der WWU zu Projektbeginn sowie eine noch nicht abgeschlossene Promotion.
Ein Antrag kann in der Regel nur dann in der RKF begutachtet werden, wenn er mindestens zwei Monate vor der Sitzung eingereicht wurde. Lassen Sie sich aber möglichst schon vor der Antragstellung persönlich von uns beraten, da die erste Antragsversion erfahrungsgemäß einer Überarbeitung bedarf.
Die nächsten Sitzungstermine der RKF:
- April 2018
- Juni 2018
- Juli 2018
- Übersicht über bisher geförderte Projekte
- Ansprechpartnerin ist Linda Dieks (Kontaktdaten hier)
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