Zur 50-Jahr-Feier der Bischofssynode erklärte Papst Franziskus 2015, der „Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet”. Ein zentrales Anliegen seines Pontifikates zielt auf „Synodalität”, ihr ist die XVI. Weltbischofssynode 2023/24 besonders gewidmet und viele Gläubige verbinden mit ihr die Hoffnung auf mehr Beteiligungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für Laien, während andere – wie nicht zuletzt auch der Papst selbst – eine „Parlamentarisierung” der Kirche kritisieren.
Im Rahmen des Proseminares soll nach einer Einführung in die Kirchenrechtswissenschaft ein Blick auf das kirchliche Verfassungsrecht geworfen werden: Dabei wird dessen hierarchischer Charakter und die herausgehobene Stellung von Papst und Bischöfen thematisiert und mit Blick auf die Frage nach mehr Beteiligung – auch an verbindlichen Entscheidungen – problematisiert. Der Sammelbegriff der „Synodalität” soll theologiegeschichtlich eingeordnet und kanonistisch anhand der bestehenden synodalen Strukturen auf den unterschiedlichen Verfassungsebenen konkret erfasst werden. Schließlich ist ein Blick auf jüngere synodale Prozesse wie bspw. die Weltbischofssynode und den sogenannten „Synodalen Weg” der Kirche in Deutschland zu werfen und abschließend zu fragen, inwiefern in synodalen Strukturen ein demokratisches Element des kirchlichen Verfassungsrechts zu erkennen ist.
- Lehrende/r: Maximilian Mattner