Es werden fundierte Kenntnisse über Instrumente, Methoden, Verfahren und Rechtsmaterie der
Ökologsichen- und Umweltplanung in europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Bezugsebenen
vermittelt. Neben der Behandlung der gesetzlichen Grundlagen, Konventionen, Richtlinien und
Programme wird besonderer Wert auf die Vermittlung des Zusammenwirkens der Instrumentarien
der ökologischen Planung und der Raumplanung gelegt. Direkte Bezüge zur aktuellen Planungskultur
und ihrer zeitgeschichtlichen Entwicklung werden aufgegriffen und auf der Basis
relevanter Planungstheorien dargestellt. Im Zentrum stehen die Vorgaben der umweltbezogenen
internationalen Konventionen, der Europäischen Rahmenrichtlinien, der Bundes- und Landesgesetze,
insbesondere des Raumordnungs- und Baurechtes sowie der Umweltschutzgesetzgebung.
Erworbene Kompetenzen:
Die Studierenden sind aufgrund der planungswissenschaftlichen Kenntnisse in der Lage, planerische
Aufgaben zur Steuerung räumlicher Prozesse nach den Maßstäben aktueller Planungskultur
zu verstehen. Sie können auf Basis ihrer Vorkenntnisse grundlegende Arbeitstechniken anwenden,
um spezifische Probleme der Landschaftsnutzung zu lösen. Die Studierenden wissen
um die Tragweite rechtlicher Vorgaben für die Umsetzung ökologisch orientierter Fachplanungen
und verstehen naturwissenschaftlich begründete Raumeigenschaften in den Kontext der normativen
Entscheidungsfindung einzubringen. Sie können Basisaufgaben der ökologischen Planung
eigenständig lösen.
- Lehrende/r: Tillmann Buttschardt