Vor den Kodifikationen des kirchlichen Rechts im 20. Jahrhundert waren die kirchlichen Rechtsquellen zahllos, da der älteste Rechtstext aus dem Jahr 385 bis hin zu den jüngsten Normen des 19. Jahrhunderts Geltung beanspruchten. Die Normen konnten in sogenannten Rechtssammlungen aufgefunden werden. Das geltende Recht geht in vielen Punkten auf diese alten Normen zurück. Nicht nur für die Interpretation sondern auch für das Verständnis der Normen mit Rechtskraft ist die Kenntnis der Geschichte des Kanonischen Rechts unerlässlich. Dabei wird die kanonistische, die juristische, die historische und die theologische Methodologie angewendet.
Diese Vorlesung widmet sich explizit der Entstehung, der Tradierung und dem kanonistischen Umgang sowie der Rezeption der historischen Quellen des Kanonischen Rechts. Sie ist der erste Teil der Vorlesungsreihe, die sich anschließend der Verbindung von Römischen und Kanonischen Recht, der Rechtsgeschichte ausgewählter Institutionen und der Rechtsgeschichte des Prozess- und Strafrechts widmet.
- Lehrende/r: Julia Maria Klesel
- Lehrende/r: Thomas Neumann