Das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und im besonderen auch zur römisch-katholischen Kirche ist grundrechtlich in wenigen Worten mit Art. 4 Abs. 1 GG geregelt:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Wirkmächtige und unverrückbare Worte, die seit 75 Jahren das Fundament des deutschen Religionsverfassungsrechts darstellen. Doch wie bewähren sich diese Worte im religionspolitischen Alltag? Gelten politische Beschlüsse, die vermeintlich im Widerspruch zur katholischen Lehre stehen (Abtreibung, Sterbehilfe, Ehe für alle) für Katholik:innen nicht? Was ist, wenn Bekenntnisse z. B. bei der Nutzung von Gebetsräumen an Schulen im Konflikt stehen, welche Religion kommt hier der Vorrang zu? Was ist mit Bibelzitaten auf markanten Bauwerken? Inwieweit dürfen Religionsgemeinschaften mit ihren Glaubensbekenntnissen die Politik prägen und sind sie hierzu überhaupt noch in der Lage?
Wer sind die Akteure in diesen Debatten: der Papst, Botschafter, Parteien oder religiöse Lobbyisten? Wo, wie und durch wen werden die Ansichten der Religionsgemeinschaften berücksichtigt?
All diese Entscheidungen sind auf der Basis von Art. 4 Abs. 1 GG zu treffen. Auf der Exkursion wollen wir einen Einblick gewinnen, wie diese Entscheidungen getroffen werden und mit den unterschiedlichen religionspolitischen Akteuren ins Gespräch kommen. Gesprächspartner werden Vertreter:innen der Parteien, die beiden Vertretungen der Kirchen bei der Bundesregierung, des Innenministeriums, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure wie das ZdK, aber auch der katholischen Kirche wie Nuntiatur oder Militärbischofsamt sein
- Lehrende/r: Thomas Neumann
- Lehrende/r: Thomas Schüller