Auf 35 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich!

 

Die historische Bewertung von Staat und Gesellschaft der Weimarer Republik als erster deutschen Demokratie oszilliert zwischen verhängnisvollem Scheitern - als Inkubationszeit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 – und als vielversprechendes und chancenreiches Modell für den zweiten Versuch der Gründung eines demokratischen Staates nach dem 2.Weltkrieg. Beide Deutungen sind es wert, bildungsgeschichtlich analysiert zu werden. Einerseits: Gab es strukturelle und mentale Ursachen auf dem Gebiert von Erziehung, Bildung und Lernen im Zeitraum zwischen 1918 und 1932 für den Erfolg des Nationalsozialismus? Andererseits: Können in dieser Zeit Ansätze und Ideen für die Entwicklung eines demokratischen Bildungswesens identifiziert werden, die es verdienen, erinnert und weiterverfolgt zu werden?

Folgende Teilthemen werden in den Seminarsitzungen behandelt werden: das bildungspolitische Erbe aus dem wilhelminischen Kaiserreich, die Bestimmungen über Schule und Unterricht in der Weimarer Verfassung von 1919, die bildungspolitischen Kontroversen zwischen den politischen Parteien, ausgewählte Positionen aus Pädagogik und Erziehungstheorie, die Reform der einzelnen Schulformen, der Aufbau von Erwachsenenbildung und Sozialarbeit, die Deutschkunde und die Staatsbürgerkunde, der Konflikt um die Konfessionsschulen, der Stand sozialer und geschlechtsbezogener Bildungsungleichheit, der Einfluss der Jugendbewegung, die Rolle der akademischen Eliten, die Haltung der Lehrerorganisationen, das Bildungsprogramm der NDAP, die Zerstörung des republikanischen Bildungswesens durch den Nationalsozialismus, die Rückbezüge auf das Weimarer Bildungswesen nach 1945.

Zu Beginn des Wintersemesters werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Learnweb zum Seminar für jede Seminarsitzung ausgewählte Materialien als Grundlage für die Referate und die Plenararbeit zur Verfügung stehen.

Prüfungs- und Studienleistung: Als benotete Modulabschlussprüfung (MAP) wird in der Regel eine schriftliche Präsentation angefertigt; sie besteht aus einem Referat mit Folienunterstützung und einer acht- bis zehnseitigen Ausarbeitung zu zentralen Quellen oder wissenschaftlichen Texten. Wenn alle Referatthemen für die einzelnen Sitzungen vergeben sind, können auch mündliche Prüfungen zu Teilthemen gewählt werden. Als Studienleistung im Lehramt für die HRSGe kann ein Referat mit Folienunterstützung (ohne Ausarbeitung) angefertigt werden.

 

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2023/24