Die Zulassung der Studierenden, die nicht am FFA Common Law teilnehmen, erfolgt nur im Rahmen freier Kapazitäten und Anforderungen (= abgelegter C-Test). Die Schwerpunktstudierenden, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich nicht über das Sprachenzentrum, sondern ab der zweiten Vorlesungswoche persönlich im FFA-Büro anzumelden. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn es im Kurs noch freie Plätze gibt.
- Lehrende/r: Esther Gierse
- Lehrende/r: Johannes Landbrecht
Semester: WiSe 2023/24