Normative Forderungen an uns ergeben sich sowohl aus der Moral als auch aus dem Recht. Denken Sie an Immanuel Kants Unterscheidung (in der Metaphysik der Sitten): „Die Rechtslehre hatte es blos mit der formalen Bedingung der äußeren Freiheit ..., d. i. mit dem Recht, zu thun. Die Ethik dagegen giebt noch eine Materie (einen Gegenstand der freien Willkür), einen Zweck der reinen Vernunft, der zugleich objektiv-nothwendiger Zweck, d. i. für den Menschen als Pflicht, vorgestellt wird, an die Hand.” In dieser Bemerkung betont Kant den Unterschied zwischen Ethik und Recht. In der Einführungsveranstaltung soll den historischen Pfaden dieser und vieler weiterer rechtsphilosophischer Unterscheidungen nachgegangen werden.
- Lehrende/r: Andreas Vieth
Semester: SoSe 2021