Nach der Zwischenprüfung beherrscht ihr zwar die Grundzüge der Falllösungstechnik. Das heißt aber nicht, dass sich diese nicht noch verfeinern und optimieren ließe. Genau das zu tun ist mit Blick auf die Examensklausuren auch dringend ratsam. Wie gehe ich eine fünfstündige Klausur an und wie baue ich sie auf? Wie erkenne ich, wo ich meine Schwerpunkte setzen muss? Wann verwende ich den Gutachtenstil, wann den Behauptungsstil und warum eigentlich nie den Urteilsstil? Wie stelle ich einen „Streitstand“ problemorientiert dar und argumentiere überzeugend, ohne den Korrektor mit dem Abarbeiten von Meinungen zu langweilen oder gar mit nichtssagenden Floskeln zu verärgern? Wie finde ich stichhaltige Argumente, wenn ich keine auswendig gelernt habe? Wo kann ich Zeit gewinnen, anstatt sie unnötig zu verschwenden?
Häufig unterschätzen Studierende bis zum Examen das Potential, das in einer durchdachten und auch im Detail sorgfältig geschulten Falllösungstechnik schlummert. Sie ist zwar kein Garant für gute Noten, wohl aber ein sehr gutes Fundament, auf dem ihr später eure Examensvorbereitung zielsicher aufbauen könnt. Eignet ihr sie euch an, könnt ihr damit im Idealfall eine Menge wertvoller (Lern-)Zeit sparen, die ihr für die schönen Dinge des Lebens gut gebrauchen könnt.
Ganz nebenbei wiederholt und vertieft ihr in der Methodik-AG eure Kenntnisse aus dem Grundstudium und bleibt so am Ball des Pflichtfachstoffs, während ihr euch in eure Schwerpunkte vertieft oder findet euch wieder im deutschen Recht ein, nachdem ihr eine Zeit im Ausland verbracht habt.- Lehrende/r: Simon Pielhoff
- Lehrende/r: Sarah Popp
- Lehrende/r: Jakob Schneck
- Lehrende/r: Tobias Wirthle