Während des Zweiten Weltkrieges waren Kontakte zwischen Einheimischen und so genannten fremdvölkischen Arbeitskräften (Kriegsgefangene und ZivilarbeiterInnen) angesichts der etwa zehn Millionen solcher „Fremder“ im gesamten Reichsgebiet keine Seltenheit. Allerdings verstießen solche Kontakte gegen die ideologische Vorstellung einer ethnisch-rassisch homogenen „Volksgemeinschaft“, weshalb diese Begegnungen verschiedenen Kontroll- und Reglementierungsmechanismen unterlagen. Der „verbotene Umgang“ bezeichnete dabei einen eigens im Nationalsozialismus geschaffenen Straftatbestand, der jene Kontakte unterbinden und ahnden sollte. Besonders drastisch wurde der sexuelle Kontakt zwischen Deutschen und Nichtdeutschen bestraft. Die damit verbundene Kriminalisierung (Ahndung, Verurteilung, u.U. Deportation in ein Konzentrationslager, Ermordung) verweist nicht nur auf rassistische und geschlechterspezifische Ungleichheiten sowie In- und Exklusionsprozesse. Sie deutet gerade in mikro- und lokalgeschichtlicher Perspektive auf das konkrete „Funktionieren“ dieses Deliktes vor Ort, etwa bezogen auf Denunziations- wie Verfolgungspraktiken, die Reaktionen innerhalb der Öffentlichkeit, die Rolle von Kindern sowie die Aufarbeitung dieser Fälle nach 1945 in Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren.
In der als Forschungsseminar angelegten Veranstaltung beschäftigen wir uns mit konkreten Fällen des „verbotenen Umgangs“ im Münsterland und arbeiten dafür mit Quellen aus unterschiedlichen Archiven. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Forschungstransfer der Universität Münster werden ein Konzept und Materialien erarbeitet, um die Ergebnisse im Anschluss der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mit Blick auf den großen Anteil eigener Forschungsaktivität sind Vorkenntnisse in der Arbeit mit archivalischen Quellen erwünscht. Die Bereitschaft, selbständig Archivrecherchen vorzunehmen und die Ergebnisse der Übung im Anschluss öffentlich zu präsentieren, wird vorausgesetzt. Bitte melden Sie sich unter christoph.lorke@wwu.de für die Übung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für Teilnehmer*innen des Studium im Alter sind fünf Plätze reserviert.
- Lehrende/r: Christoph Lorke