Die heutige repräsentative, parlamentarische Demokratie unter politischer Beteiligung einer allgemeinen Öffentlichkeit hat es in der Vormoderne nicht gegeben. Aber Formen der Repräsentation und der Wahl als konstitutive Merkmale der sozialständischen Gesellschaftsordnung und der zur „Staatswerdung“ tendierenden politischen Verfasstheit wurden im Mittelalter begründet. Mit der Durchsetzung ständischer Kontrollrechte in der monarchischen Herrschaft seit dem 13. Jahrhundert, der verfassungsmäßigen Verankerung von Wahlprinzipien bei der Besetzung von Herrschaftsämtern seit dem 14. Jahrhundert wurden fortdauernde Grundlagen gelegt. In den Städten war die Wahl der politisch Verantwortlichen seit dem 12./13. Jahrhundert ein gegen herrscherliche Eingriffe verteidigtes Prinzip und bereits seit dem 11. Jahrhundert wurden in der Kirche die Wahlverfahren zur Neubesetzung des Papstamtes wie auch von Bischöfen und Äbten durchgesetzt. Partizipation war das Prinzip und deren Ausdruck die Wahl durch die dafür vorgesehenen Kräfte. Die Regelung des Wahlverfahrens war umstritten, vor allem die Auswahl der Berechtigten, weit weniger hingegen die Tatsache, dass gewählt werden sollte.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2020/21